Eigenbedarfskündigung: Ihre Rechte als Mieter
Eine Eigenbedarfskündigung ist für Mieter oft ein Schock. Doch nicht jede Kündigung wegen Eigenbedarf ist rechtmäßig. Dieser Ratgeber erklärt Ihre Rechte.
Voraussetzungen für Eigenbedarf
Der Vermieter darf nur kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Berechtigte Personen:
- Ehepartner oder Lebenspartner
- Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern
- Geschwister
- Pflegepersonal (unter Umständen)
Formelle Anforderungen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, den Kündigungsgrund konkret benennen, die Kündigungsfrist einhalten und auf das Widerspruchsrecht nach § 574 BGB hinweisen.
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Vorgetäuschter Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung gar nicht selbst nutzen will. In solchen Fällen hat der Mieter Anspruch auf Schadensersatz (Umzugskosten, Mietdifferenz).
Indizien:
- Die Wohnung wird nach dem Auszug teurer angeboten
- Der Vermieter zieht nicht selbst ein
- Die genannte Person benötigt die Wohnung offensichtlich nicht
Härteklausel: Widerspruch nach § 574 BGB
Sie können der Kündigung widersprechen bei unzumutbarer Härte:
- Hohes Alter und lange Mietdauer
- Schwere Krankheit
- Schwangerschaft
- Kein angemessener Ersatzwohnraum
Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist schriftlich eingehen.
Praktische Tipps
- Prüfen Sie die Kündigung sofort auf formelle Fehler
- Verlangen Sie konkrete Nachweise für den Eigenbedarf
- Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein
- Dokumentieren Sie alles schriftlich
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