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Immobilienkaufvertrag: Was Sie vor dem Notar wissen müssen
Von Redaktion VertragLotse
Ein Immobilienkaufvertrag ist notariell zu beurkunden – aber das bedeutet nicht, dass der Notar Ihre Interessen vertritt. Prüfen Sie den Vertrag selbst.
Der Ablauf des Immobilienkaufs
- Kaufpreisverhandlung und Einigung
- Finanzierungszusage einholen
- Notarvertragsentwurf anfordern (mindestens 14 Tage vor Beurkundung)
- Vertragsentwurf prüfen
- Beurkundung beim Notar
- Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung
Wichtige Vertragsklauseln
Kaufgegenstand
- Genaue Beschreibung des Grundstücks (Flurstücksnummer)
- Mitverkaufte Gegenstände (Einbauküche, Markise etc.)
- Vorhandene Belastungen im Grundbuch
Kaufpreis und Zahlung
- Fälligkeit erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung
- Zahlungsmodalitäten (Notaranderkonto oder Direktzahlung)
- Aufteilung Grundstück/Gebäude (steuerlich relevant für Abschreibung)
Gewährleistung
- Beim Kauf von Privatpersonen: Gewährleistungsausschluss üblich
- Beim Kauf vom Bauträger: Gewährleistung nach § 634a BGB (5 Jahre)
- Ausnahme: Arglistig verschwiegene Mängel sind nie ausgeschlossen
Besitzübergang
- Wann geht die Nutzen- und Lastentragung über?
- Sind alle Mieter bekannt? (Bei vermieteten Immobilien)
- Regelung offener Betriebskostenabrechnungen
Rücktrittsrechte
- Rücktritt bei Finanzierungsausfall?
- Frist und Bedingungen
- Konventionalstrafe bei Rücktritt?
Nebenkosten beim Immobilienkauf
- Grunderwerbsteuer: 3,5–6,5 % je nach Bundesland
- Notar- und Grundbuchkosten: Ca. 1,5–2 %
- Maklerprovision: 3,57–7,14 % (seit 2020 Teilung bei Wohnimmobilien)
- Gesamte Nebenkosten: 7–15 % des Kaufpreises
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