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Immobilienkaufvertrag: Was Sie vor dem Notar wissen müssen

Von Redaktion VertragLotse

Ein Immobilienkaufvertrag ist notariell zu beurkunden – aber das bedeutet nicht, dass der Notar Ihre Interessen vertritt. Prüfen Sie den Vertrag selbst.

Der Ablauf des Immobilienkaufs

  • Kaufpreisverhandlung und Einigung
  • Finanzierungszusage einholen
  • Notarvertragsentwurf anfordern (mindestens 14 Tage vor Beurkundung)
  • Vertragsentwurf prüfen
  • Beurkundung beim Notar
  • Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung

Wichtige Vertragsklauseln

Kaufgegenstand

  • Genaue Beschreibung des Grundstücks (Flurstücksnummer)
  • Mitverkaufte Gegenstände (Einbauküche, Markise etc.)
  • Vorhandene Belastungen im Grundbuch

Kaufpreis und Zahlung

  • Fälligkeit erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Zahlungsmodalitäten (Notaranderkonto oder Direktzahlung)
  • Aufteilung Grundstück/Gebäude (steuerlich relevant für Abschreibung)

Gewährleistung

  • Beim Kauf von Privatpersonen: Gewährleistungsausschluss üblich
  • Beim Kauf vom Bauträger: Gewährleistung nach § 634a BGB (5 Jahre)
  • Ausnahme: Arglistig verschwiegene Mängel sind nie ausgeschlossen

Besitzübergang

  • Wann geht die Nutzen- und Lastentragung über?
  • Sind alle Mieter bekannt? (Bei vermieteten Immobilien)
  • Regelung offener Betriebskostenabrechnungen

Rücktrittsrechte

  • Rücktritt bei Finanzierungsausfall?
  • Frist und Bedingungen
  • Konventionalstrafe bei Rücktritt?

Nebenkosten beim Immobilienkauf

  • Grunderwerbsteuer: 3,5–6,5 % je nach Bundesland
  • Notar- und Grundbuchkosten: Ca. 1,5–2 %
  • Maklerprovision: 3,57–7,14 % (seit 2020 Teilung bei Wohnimmobilien)
  • Gesamte Nebenkosten: 7–15 % des Kaufpreises

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