ImmobilienMaklerProvision

Maklervertrag: Neue Provisionsregeln für Käufer

Von Redaktion VertragLotse

Die Maklerprovision war lange ein Streitthema. Seit Dezember 2020 gelten neue Regeln, die Käufer von Wohnimmobilien entlasten.

Neue Provisionsregeln seit 2020

Halbteilungsprinzip (§ 656c BGB)

Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt: Die Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käufer muss höchstens so viel zahlen wie der Verkäufer.

Geltungsbereich

Die Regelung gilt nur für:
  • Wohnungen und Einfamilienhäuser
  • Kaufverträge mit Verbrauchern als Käufer
  • Nicht für Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäuser oder B2B-Käufe

Textform erforderlich

Der Maklervertrag bedarf für Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser der Textform (§ 656a BGB). Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.

Provisionshöhe

Übliche Sätze

  • Berlin, Brandenburg: 7,14 % (3,57 % je Partei)
  • Hamburg: 6,25 % (Halbteilung)
  • Bayern, Baden-Württemberg: 7,14 % (Halbteilung)
  • Die Sätze variieren regional

Verhandlungsspielraum

Trotz üblicher Sätze ist die Provision verhandelbar. Insbesondere bei höherpreisigen Immobilien lässt sich oft ein niedrigerer Prozentsatz vereinbaren.

Maklerpflichten

Der Makler schuldet:

  • Nachweis einer Vertragsgelegenheit ODER Vermittlung

  • Wahrheitsgemäße Angaben zum Objekt

  • Aufklärung über ihm bekannte Mängel

  • Keine Doppeltätigkeit ohne Offenlegung


Ihre Rechte als Käufer

  • Prüfen Sie, ob der Maklervertrag in Textform vorliegt
  • Verhandeln Sie die Provisionshöhe
  • Der Makler darf nicht mehr von Ihnen verlangen als vom Verkäufer
  • Prüfen Sie, ob die Provision im Kaufvertrag korrekt ausgewiesen ist

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