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Photovoltaik-Vertrag: Kauf, Pacht oder Miete?
Von Redaktion VertragLotse
Photovoltaik-Anlagen werden immer beliebter. Doch neben dem Kauf bieten viele Anbieter Pacht- und Mietmodelle an. Die Vertragsgestaltung ist dabei entscheidend.
Drei Modelle im Vergleich
Kauf
- Vorteil: Anlage gehört Ihnen, höchste Rendite langfristig
- Nachteil: Hohe Anfangsinvestition (8.000–15.000 EUR für Einfamilienhaus)
- Vertrag: Kaufvertrag mit Installationsvertrag (Werkvertrag)
Pacht/Miete
- Vorteil: Keine Anfangsinvestition, monatliche Rate
- Nachteil: Langfristige Bindung (20-25 Jahre), Gesamtkosten oft höher als Kauf
- Vertrag: Pacht-/Mietvertrag mit Laufzeit und Übernahmeregelung
Contracting
- Vorteil: Der Contractor betreibt die Anlage und verkauft Ihnen den Strom
- Nachteil: Sie sind an den Contractor gebunden, geringere Ersparnis
- Vertrag: Energieliefervertrag
Worauf Sie im Vertrag achten müssen
Leistungsbeschreibung
- Modultyp, Wechselrichter, Speicher
- Garantierte Leistung (kWp)
- Degradationsgarantie (Leistungsverlust pro Jahr)
- Inklusive oder exklusive Montage, Anschluss, Anmeldung
Bei Pacht/Miete
- Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit vs. Kaufpreis
- Was passiert am Vertragsende? (Übernahme, Rückbau, Verlängerung?)
- Wer trägt Wartung und Reparaturkosten?
- Versicherung der Anlage
- Vorzeitige Kündigung: Möglich? Zu welchen Bedingungen?
Gewährleistung und Garantie
- Produktgarantie auf Module: Üblich 10–12 Jahre
- Leistungsgarantie: Üblich 25 Jahre (mind. 80 % Nennleistung)
- Wechselrichter: Garantie oft kürzer (5–10 Jahre)
- Installationsgewährleistung: 5 Jahre (Werkvertrag)
Einspeisevergütung
Prüfen Sie, wer die Einspeisevergütung nach EEG erhält – Sie oder der Verpächter. Bei Pachtmodellen kassiert oft der Verpächter die Vergütung.Vertrag prüfen lassen
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