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Photovoltaik-Vertrag: Kauf, Pacht oder Miete?

Von Redaktion VertragLotse

Photovoltaik-Anlagen werden immer beliebter. Doch neben dem Kauf bieten viele Anbieter Pacht- und Mietmodelle an. Die Vertragsgestaltung ist dabei entscheidend.

Drei Modelle im Vergleich

Kauf

  • Vorteil: Anlage gehört Ihnen, höchste Rendite langfristig
  • Nachteil: Hohe Anfangsinvestition (8.000–15.000 EUR für Einfamilienhaus)
  • Vertrag: Kaufvertrag mit Installationsvertrag (Werkvertrag)

Pacht/Miete

  • Vorteil: Keine Anfangsinvestition, monatliche Rate
  • Nachteil: Langfristige Bindung (20-25 Jahre), Gesamtkosten oft höher als Kauf
  • Vertrag: Pacht-/Mietvertrag mit Laufzeit und Übernahmeregelung

Contracting

  • Vorteil: Der Contractor betreibt die Anlage und verkauft Ihnen den Strom
  • Nachteil: Sie sind an den Contractor gebunden, geringere Ersparnis
  • Vertrag: Energieliefervertrag

Worauf Sie im Vertrag achten müssen

Leistungsbeschreibung

  • Modultyp, Wechselrichter, Speicher
  • Garantierte Leistung (kWp)
  • Degradationsgarantie (Leistungsverlust pro Jahr)
  • Inklusive oder exklusive Montage, Anschluss, Anmeldung

Bei Pacht/Miete

  • Gesamtkosten über die Vertragslaufzeit vs. Kaufpreis
  • Was passiert am Vertragsende? (Übernahme, Rückbau, Verlängerung?)
  • Wer trägt Wartung und Reparaturkosten?
  • Versicherung der Anlage
  • Vorzeitige Kündigung: Möglich? Zu welchen Bedingungen?

Gewährleistung und Garantie

  • Produktgarantie auf Module: Üblich 10–12 Jahre
  • Leistungsgarantie: Üblich 25 Jahre (mind. 80 % Nennleistung)
  • Wechselrichter: Garantie oft kürzer (5–10 Jahre)
  • Installationsgewährleistung: 5 Jahre (Werkvertrag)

Einspeisevergütung

Prüfen Sie, wer die Einspeisevergütung nach EEG erhält – Sie oder der Verpächter. Bei Pachtmodellen kassiert oft der Verpächter die Vergütung.

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