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Privathaftpflicht: Was der Vertrag abdecken sollte
Von Redaktion VertragLotse
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie anderen zufügen. Sie ist die wichtigste Versicherung überhaupt.
Warum Privathaftpflicht unverzichtbar ist
Nach § 823 BGB haften Sie für Schäden, die Sie anderen zufügen – unbegrenzt und mit Ihrem gesamten Vermögen. Ein Unfall mit Personenschaden kann Millionenbeträge kosten.
Was die Privathaftpflicht abdeckt
Standardschutz
- Personenschäden: Verletzen Sie jemanden, zahlt die Versicherung Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
- Sachschäden: Beschädigen Sie fremdes Eigentum
- Vermögensschäden: Finanzielle Schäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren
Wichtige Zusatzleistungen
- Schlüsselverlust: Verlust von Arbeitgeber- oder Mietschlüsseln (Schließanlage!)
- Gefälligkeitshandlungen: Schäden bei Hilfe für Freunde (Umzug, Aufpassen auf Haustiere)
- Deliktunfähige Kinder: Schäden durch Kinder unter 7 Jahren
- Internetnutzung: Schäden durch Datenübertragung
- Drohnen: Schäden durch private Drohnen
Worauf Sie im Vertrag achten sollten
Deckungssumme
Mindestens 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden. Höhere Deckungssummen kosten nur wenig mehr.Forderungsausfalldeckung
Wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist, springt Ihre Versicherung ein.Mitversicherte Personen
- Ehepartner/Lebenspartner
- Kinder (bis wann? Studium, Ausbildung?)
- Haustiere (Katzen ja, Hunde oft nur gegen Aufpreis)
Häufige Ausschlüsse
- Vorsätzliche Schäden
- Schäden an geliehenen Sachen (prüfen Sie, ob Ihr Vertrag dies abdeckt)
- Kfz-Schäden (dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht)
- Berufliche Tätigkeit (dafür Berufshaftpflicht)
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