DSGVOAVVAuftragsverarbeitung
AVV nach DSGVO: Wann Sie einen brauchen und was drinstehen muss
Von Redaktion VertragLotse
Wenn Sie einen Cloud-Dienst, ein Newsletter-Tool oder einen externen IT-Dienstleister nutzen, verarbeiten diese Unternehmen oft personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. In diesem Fall brauchen Sie einen AVV.
Was ist Auftragsverarbeitung?
Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dritter (Auftragsverarbeiter) personenbezogene Daten auf Weisung des Verantwortlichen verarbeitet (Art. 28 DSGVO). Typische Beispiele:
- Cloud-Hosting (AWS, Azure, Hetzner)
- E-Mail-Marketing (Mailchimp, CleverReach)
- Buchhaltungssoftware (sevDesk, lexoffice)
- CRM-Systeme (HubSpot, Salesforce)
- Webanalyse (wenn Daten an Dritte übermittelt werden)
Pflichtinhalte des AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Kernregelungen
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung
- Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Genehmigung für Unterauftragsverarbeiter
- Unterstützung bei Betroffenenrechten
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Ende der Verarbeitung
- Nachweis- und Kontrollrechte für den Verantwortlichen
Häufige Fehler beim AVV
- Kein AVV abgeschlossen: Bußgeldrisiko bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des Jahresumsatzes
- Standard-AVV nicht geprüft: Die AVV der Anbieter sind oft einseitig formuliert
- Drittlandtransfer nicht beachtet: Bei US-Anbietern sind zusätzliche Garantien nötig
- TOMs nicht konkret genug: Allgemeine Verweise reichen nicht
- Unterauftragsverarbeiter nicht gelistet: Müssen benannt werden
Drittlandtransfer
Bei Auftragsverarbeitern außerhalb der EU/des EWR (z. B. USA) müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden:
- Angemessenheitsbeschluss (z. B. EU-US Data Privacy Framework)
- Standardvertragsklauseln (SCCs)
- Binding Corporate Rules
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