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Bauträgervertrag: Ihre Rechte als Käufer

Von Redaktion VertragLotse

Wer eine Immobilie vom Bauträger kauft, erwirbt Grundstück und Gebäude aus einer Hand. Das klingt praktisch, birgt aber besondere Risiken.

Was ist ein Bauträgervertrag?

Ein Bauträgervertrag verbindet den Grundstückskauf mit der Bauverpflichtung. Der Bauträger verpflichtet sich, ein Gebäude nach vereinbarter Beschreibung auf seinem Grundstück zu errichten und das fertige Objekt an den Käufer zu übereignen.

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Die MaBV schützt Käufer vor dem Verlust ihrer Zahlungen:

Zahlungsplan nach § 3 MaBV

Der Kaufpreis darf nur in festgelegten Raten nach Baufortschritt gezahlt werden:
  • 30 % nach Beginn der Erdarbeiten
  • Weitere Raten je nach Baufortschritt (in maximal 7 Stufen)
  • Letzte Rate nach vollständiger Fertigstellung

Sicherheitsleistung

Alternativ kann der Bauträger eine Fertigstellungsbürgschaft von 5 % des Kaufpreises stellen.

Wichtige Vertragsklauseln

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist Teil des Vertrags. Sie muss detailliert sein:
  • Materialien und Qualitäten
  • Technische Ausstattung
  • Energieeffizienz
  • Sonderwünsche

Fertigstellungstermin

Der Vertrag muss einen verbindlichen Fertigstellungstermin enthalten. Bei Verzögerung: Schadensersatz (z. B. Mietkosten für Ersatzwohnung).

Gewährleistung

  • 5 Jahre Gewährleistung ab Abnahme (§ 634a BGB)
  • Prüfen Sie den Vertrag auf Verkürzungsversuche
  • Die Abnahme ist entscheidend – nehmen Sie sie nur bei Mängelfreiheit vor

Sonderwünsche

  • Schriftlich vereinbaren
  • Preise und Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin klären

Abnahme der Bauträgerimmobilie

Die Abnahme ist der wichtigste Termin:

  • Ziehen Sie einen Sachverständigen hinzu

  • Dokumentieren Sie alle Mängel im Abnahmeprotokoll

  • Verweigern Sie die Abnahme bei wesentlichen Mängeln

  • Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um


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