VersicherungBerufsunfähigkeitBU
BU-Versicherung: Auf diese Klauseln kommt es an
Von Redaktion VertragLotse
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt Ihre Arbeitskraft – Ihr wertvollstes Gut. Doch der Teufel steckt im Detail: Viele Verträge leisten im Ernstfall weniger als erwartet.
Definition der Berufsunfähigkeit
Gute Definition
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann."Problematische Klauseln
- Abstrakte Verweisung: Der Versicherer kann Sie auf einen anderen Beruf verweisen – auch wenn er weniger zahlt oder Ihrem Niveau nicht entspricht
- Konkrete Verweisung: Etwas besser, aber prüfen Sie die Bedingungen genau
- Keine Verweisung: Die beste Variante – Sie werden nur nach Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf beurteilt
Wichtige Vertragsklauseln
Nachversicherungsgarantie
Erlaubt die Erhöhung der BU-Rente bei bestimmten Anlässen (Heirat, Geburt, Gehaltserhöhung) ohne erneute Gesundheitsprüfung.Leistung bei Arbeitsunfähigkeit
Manche Verträge zahlen bereits bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (ab 6 Monaten) eine Leistung.Prognosezeitraum
Die BU muss „voraussichtlich dauerhaft" bestehen. Achten Sie darauf, dass kein konkreter Zeitraum (z. B. 3 Jahre) gefordert wird.Rückwirkende Leistung
Gute Verträge leisten rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit, nicht erst ab Antragstellung.Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche Angaben können zur Anfechtung des Vertrags und Leistungsverweigerung führen – auch Jahre später.
Frist für Gesundheitsfragen
Üblicherweise werden die letzten 5-10 Jahre abgefragt. Alles, was zeitlich davor liegt, müssen Sie nicht angeben.Tipps zur BU-Versicherung
- Schließen Sie die BU möglichst jung und gesund ab
- Die BU-Rente sollte ca. 70-80 % Ihres Nettoeinkommens betragen
- Wählen Sie eine Laufzeit bis zum Rentenalter
- Verzichten Sie auf abstrakte Verweisung
- Prüfen Sie den Vertrag vor dem Abschluss
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