Betroffenenrechte nach DSGVO: Auskunft, Löschung & mehr
Als Betroffener haben Sie nach der DSGVO umfassende Rechte. Unternehmen müssen diese Rechte respektieren und innerhalb eines Monats reagieren.
Die wichtigsten Betroffenenrechte
Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie dürfen jedes Unternehmen fragen:
- Ob es Daten über Sie verarbeitet
- Welche Daten das sind
- Zu welchem Zweck
- An wen die Daten weitergegeben wurden
- Wie lange sie gespeichert werden
Das Unternehmen muss innerhalb von 1 Monat kostenfrei antworten.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sind Ihre Daten falsch oder unvollständig, haben Sie das Recht auf sofortige Korrektur.
Recht auf Löschung – „Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO)
Sie können Löschung verlangen, wenn:
- Die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr nötig sind
- Sie Ihre Einwilligung widerrufen
- Sie Widerspruch einlegen und keine überwiegenden Gründe vorliegen
- Die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden
Ausnahmen: Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. steuerlich: 10 Jahre), Rechtsverteidigung
Recht auf Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
Statt Löschung können Sie verlangen, dass die Verarbeitung eingeschränkt wird – z. B. während eine Beschwerde geprüft wird.
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie können verlangen, dass Ihre Daten in einem gängigen Format an Sie oder an einen anderen Anbieter übertragen werden.
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Gegen Verarbeitung auf Basis von „berechtigtem Interesse" können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Bei Direktwerbung muss der Widerspruch ohne Begründung akzeptiert werden.
Wie setze ich meine Rechte durch?
- Schriftlich an das Unternehmen wenden (E-Mail genügt)
- Berufen Sie sich auf den konkreten DSGVO-Artikel
- Setzen Sie eine Frist von 1 Monat
- Bei Nichtreaktion: Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
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