B2BDienstleistungsvertragWerkvertrag
Dienstleistungsvertrag prüfen: Tipps für Unternehmer
Von Redaktion VertragLotse
Dienstleistungsverträge sind das Rückgrat vieler Geschäftsbeziehungen. Ein schlecht formulierter Vertrag kann zu Streit, Zahlungsausfällen und Haftungsrisiken führen.
Dienstvertrag vs. Werkvertrag
Dienstvertrag (§ 611 BGB)
- Geschuldet wird die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis
- Vergütung für geleistete Arbeit, unabhängig vom Erfolg
- Beispiele: Beratung, Schulung, laufende Betreuung
Werkvertrag (§ 631 BGB)
- Geschuldet wird ein konkretes Ergebnis (Werk)
- Vergütung erst bei Abnahme des Werks
- Beispiele: Website-Erstellung, Softwareentwicklung, Gutachten
Wichtige Vertragsklauseln
Leistungsbeschreibung
Je präziser die Leistungsbeschreibung, desto weniger Streitpotenzial. Definieren Sie:- Umfang und Qualität der Leistung
- Zeitrahmen und Meilensteine
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Abnahmekriterien (bei Werkverträgen)
Vergütung
- Festpreis, Stundensatz oder Mischmodell
- Zahlungsfristen und Fälligkeiten
- Regelung für Mehraufwand und Änderungswünsche (Change Requests)
Haftung
Prüfen Sie die Haftungsbegrenzung:- Ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt?
- Gibt es eine betragsmäßige Obergrenze?
- Sind Folgeschäden ausgeschlossen?
Kündigung
- Ordentliche Kündigungsfrist
- Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund
- Abwicklung bei Kündigung (Übergabe, Restleistungen)
Tipps für Auftragnehmer
- Definieren Sie den Leistungsumfang so genau wie möglich
- Vereinbaren Sie Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen
- Begrenzen Sie Ihre Haftung vertraglich
- Regeln Sie die Nutzungsrechte an erstellten Werken
- Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich
Vertrag prüfen lassen
Lassen Sie Ihren Dienstleistungsvertrag prüfen. Jetzt hochladen.
Vertrag prüfen lassen?
Laden Sie Ihren Vertrag hoch und erhalten Sie in Sekunden eine KI-gestützte Analyse mit Risikobewertung.
Jetzt Vertrag prüfen