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Digitale Produkte: Neue Verbraucherrechte seit 2022

Von Redaktion VertragLotse

Seit Januar 2022 gibt es erstmals spezifische gesetzliche Regeln für digitale Produkte. Die Umsetzung der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich.

Was sind digitale Produkte?

Digitale Inhalte (§ 327 Abs. 2 BGB)

  • Software und Apps
  • E-Books und digitale Musik
  • Computerspiele
  • Digitale Dateien aller Art

Digitale Dienstleistungen (§ 327 Abs. 2 BGB)

  • Cloud-Speicher
  • Streaming-Dienste
  • Social-Media-Plattformen
  • SaaS-Anwendungen

Neue Gewährleistungsrechte

Mangelbegriff für digitale Produkte (§ 327e BGB)

Ein digitales Produkt ist mangelhaft, wenn es:

  • Nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht

  • Nicht den objektiven Anforderungen genügt (z. B. übliche Qualität)

  • Nicht den Integrationsanforderungen genügt (fehlerhafte Installation)


Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB)

Der Anbieter muss Updates bereitstellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind – einschließlich Sicherheitsupdates. Bei dauerhaften Verträgen gilt dies für die gesamte Laufzeit.

Änderungen am digitalen Produkt (§ 327r BGB)

Der Anbieter darf das Produkt ändern, wenn:

  • Der Vertrag dies vorsieht und ein triftiger Grund vorliegt

  • Dem Verbraucher keine zusätzlichen Kosten entstehen

  • Der Verbraucher klar informiert wird

  • Bei erheblicher Verschlechterung: Sonderkündigungsrecht


Gewährleistungsfristen

  • Einmaliger Erwerb: 2 Jahre Gewährleistung ab Bereitstellung
  • Fortlaufende Bereitstellung: Gewährleistung für die gesamte Vertragsdauer
  • Beweislastumkehr: 12 Monate (wie bei Waren)

Daten als Gegenleistung

Neu: Die Regeln gelten auch, wenn Sie nicht mit Geld, sondern mit Ihren Daten bezahlen – z. B. bei kostenlosen Diensten, die personenbezogene Daten verarbeiten.

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