DSGVONewsletterE-Mail-Marketing

DSGVO-konformes E-Mail-Marketing und Newsletter

Von Redaktion VertragLotse

E-Mail-Marketing ist eines der effektivsten Werbemittel – aber auch eines der am stärksten regulierten. DSGVO und UWG stellen strenge Anforderungen.

Einwilligung ist Pflicht

Double-Opt-in-Verfahren

Für den Versand von Newslettern benötigen Sie eine nachweisbare Einwilligung. Das Double-Opt-in ist der Goldstandard:

  • Nutzer trägt E-Mail-Adresse ein

  • System sendet Bestätigungsmail

  • Nutzer klickt den Bestätigungslink

  • Erst dann wird die Adresse in die Liste aufgenommen


Dokumentation

Sie müssen dokumentieren:

  • Zeitpunkt der Einwilligung

  • IP-Adresse

  • Bestätigungslink-Klick

  • Den genauen Einwilligungstext


Informationspflichten

Bei der Anmeldung müssen Sie informieren über:

  • Wer versendet (Verantwortlicher)

  • Welche Daten erhoben werden

  • Zu welchem Zweck (Art und Häufigkeit des Newsletters)

  • Hinweis auf jederzeitiges Widerrufsrecht

  • Link zur Datenschutzerklärung


Abmeldemöglichkeit

Jeder Newsletter muss einen gut sichtbaren Abmeldelink enthalten. Die Abmeldung muss sofort und ohne Angabe von Gründen möglich sein.

Häufige Fehler

  • Kein Double-Opt-in: Einfaches Opt-in reicht nicht als Nachweis
  • Vorausgefüllte Checkboxen: Sind unwirksam
  • Kopplung: „Newsletter-Anmeldung ist Voraussetzung für Rabatt" ist problematisch
  • Kein Abmeldelink: Pflichtverstoß in jedem Newsletter
  • Weiterverwendung: Einwilligung für Newsletter X gilt nicht für Newsletter Y

Bestandskunden-Ausnahme (§ 7 Abs. 3 UWG)

Eine begrenzte Ausnahme gilt für Werbung an Bestandskunden:

  • E-Mail-Adresse wurde im Zusammenhang mit einem Kauf erhoben

  • Werbung für ähnliche Produkte/Dienstleistungen

  • Kunde wurde bei Erhebung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen

  • Kunde hat nicht widersprochen


AVV mit Newsletter-Anbieter

Nutzen Sie einen externen Newsletter-Dienst, brauchen Sie einen AVV. Bei US-Anbietern (z. B. Mailchimp) ist zusätzlich der Drittlandtransfer abzusichern.

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