B2BGmbHGesellschaftervertrag
Gesellschaftervertrag der GmbH: Worauf es ankommt
Von Redaktion VertragLotse
Der Gesellschaftervertrag (Satzung) einer GmbH bestimmt die Spielregeln zwischen den Gesellschaftern. Ein schlecht formulierter Vertrag ist eine Zeitbombe für Streitigkeiten.
Pflichtinhalte (§ 3 GmbHG)
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Betrag des Stammkapitals
- Nennbeträge der Geschäftsanteile
Fakultative, aber wichtige Regelungen
Geschäftsführung
- Bestellung und Abberufung
- Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtvertretung)
- Zustimmungsvorbehalte für wichtige Geschäfte
Gewinnverteilung
Ohne Regelung: Verteilung nach Geschäftsanteilen (§ 29 GmbHG). Individuell können abweichende Regelungen getroffen werden (z. B. Vorabausschüttungen, Thesaurierung).Verfügung über Geschäftsanteile
- Zustimmungserfordernis für Anteilsübertragung
- Vorkaufsrechte der anderen Gesellschafter
- Drag-Along und Tag-Along-Klauseln
- Bewertungsmethode für Geschäftsanteile
Wettbewerbsverbot
Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot. Für nicht-geschäftsführende Gesellschafter muss es vertraglich geregelt werden.Einziehung von Geschäftsanteilen
Regeln Sie, unter welchen Voraussetzungen Anteile eingezogen werden können (Tod, Insolvenz, Ausschluss) und wie die Abfindung berechnet wird.Nachfolgeregelung
Was passiert beim Tod eines Gesellschafters? Ohne Regelung wird der Anteil vererbt – nicht immer gewünscht. Alternativen:- Einziehung gegen Abfindung
- Abtretungspflicht an bestimmte Personen
- Fortsetzungsklausel
Häufige Fehler
- Standardmuster vom Notar ohne individuelle Anpassung
- Keine Regelung zum Gesellschafteraustritt
- Fehlende Bewertungsklausel für Geschäftsanteile
- Kein Wettbewerbsverbot für Gesellschafter
- Keine Deadlock-Klausel bei 50:50-Beteiligungen
Vertrag prüfen lassen
Geschäftsverträge jeder Art können Sie bei uns prüfen lassen. Jetzt hochladen.
Vertrag prüfen lassen?
Laden Sie Ihren Vertrag hoch und erhalten Sie in Sekunden eine KI-gestützte Analyse mit Risikobewertung.
Jetzt Vertrag prüfen