KaufrechtGewährleistungGarantie

Gewährleistung vs. Garantie: Der wichtige Unterschied

Von Redaktion VertragLotse

Gewährleistung und Garantie klingen ähnlich, sind aber rechtlich grundverschieden. Die Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht, die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.

Gewährleistung (Mängelhaftung)

Gesetzliche Grundlage

Die Gewährleistung ist in §§ 434 ff. BGB geregelt. Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln ist.

Fristen

  • Neue Waren: 2 Jahre ab Übergabe
  • Gebrauchte Waren: Kann auf 1 Jahr verkürzt werden (bei Verbraucherkäufen)
  • Beweislastumkehr: In den ersten 12 Monaten wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag (seit 2022 verlängert von 6 auf 12 Monate)

Ihre Rechte bei Mängeln

  • Nacherfüllung: Reparatur oder Ersatzlieferung (Ihre Wahl)
  • Minderung: Reduzierung des Kaufpreises
  • Rücktritt: Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung
  • Schadensersatz: Bei Verschulden des Verkäufers

Ablauf

Erst Nacherfüllung verlangen, dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder verweigert wird, können Sie mindern oder zurücktreten.

Garantie

Freiwillige Leistung

Die Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers. Sie erweitert oft den Schutz, ersetzt aber nicht die Gewährleistung.

Herstellergarantie vs. Händlergarantie

  • Herstellergarantie: Direkter Anspruch gegen den Hersteller
  • Händlergarantie: Anspruch gegen den Händler (oft als „Zusatzgarantie" verkauft)

Achtung: „Garantie" statt Gewährleistung

Manche Händler versuchen, die Gewährleistung durch eine „Garantie" zu ersetzen, die schlechter ist. Das ist unzulässig – die gesetzliche Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden.

Praxistipp

  • Reklamieren Sie Mängel immer zuerst über die Gewährleistung beim Händler
  • Nutzen Sie die Garantie nur zusätzlich oder nach Ablauf der Gewährleistung
  • Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und schriftlicher Reklamation

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