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Gewerbemietvertrag: Die größten Fallstricke

Von Redaktion VertragLotse

Gewerbemietverträge unterliegen der Vertragsfreiheit – das bedeutet: Vieles, was im Wohnraummietrecht nicht zulässig wäre, ist hier erlaubt. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung.

Wesentliche Unterschiede zum Wohnraummietrecht

Keine Mietpreisbremse

Für Gewerberäume gibt es keine Mietpreisbremse. Die Miethöhe ist frei verhandelbar.

Keine gesetzlichen Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen des § 573c BGB gelten nicht. Die Parteien können beliebige Fristen vereinbaren. Ist nichts geregelt, gilt die gesetzliche Frist von 6 Monaten (§ 580a Abs. 2 BGB).

Kein Mieterschutzgesetz

Sozialklauseln, Eigenbedarfsschutz und Härtegründe gelten nicht. Der Vermieter braucht keinen Grund für die Kündigung.

Wichtige Vertragsklauseln im Gewerbemietvertrag

Umsatzmiete oder Festmiete

Eine Umsatzmiete (Grundmiete plus Prozentsatz vom Umsatz) kann bei schlechter Geschäftslage Entlastung bieten, ist aber bei hohem Umsatz teuer. Prüfen Sie die Berechnungsgrundlage genau.

Konkurrenzschutzklausel

Sichern Sie sich eine Konkurrenzschutzklausel, damit der Vermieter im selben Gebäude kein konkurrierendes Geschäft zulässt.

Instandhaltungspflichten

Prüfen Sie genau, wer für Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich ist. In Gewerbemietverträgen kann die Instandhaltung weitgehend auf den Mieter übertragen werden – auch für Dach und Fach.

Mietanpassungsklauseln

Wertsicherungsklauseln (Index- oder Staffelmiete) sind weit verbreitet. Achten Sie auf faire Preisanpassungsklauseln.

Betriebskostenumlage

Auch hier ist mehr umlagefähig als bei Wohnraum. Prüfen Sie genau, welche Kosten Sie tragen sollen, inklusive Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

Tipps für Gewerbemieter

  • Lassen Sie den Vertrag vor Unterschrift prüfen
  • Verhandeln Sie eine angemessene Laufzeit mit Verlängerungsoption
  • Vereinbaren Sie ein Sonderkündigungsrecht bei Geschäftsaufgabe
  • Dokumentieren Sie den Zustand bei Einzug
  • Klären Sie Umbau- und Nutzungsrechte vorab

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