ImmobilienGrundbuchEigentum

Grundbuch: Was die Eintragungen bedeuten

Von Redaktion VertragLotse

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle wesentlichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert. Für Immobilienkäufer ist es Pflichtlektüre.

Aufbau des Grundbuchs

Bestandsverzeichnis

Enthält die genaue Bezeichnung des Grundstücks: Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe.

Abteilung I: Eigentümer

Wer ist der aktuelle Eigentümer? Hier finden Sie:
  • Name des Eigentümers
  • Grundlage des Erwerbs (Kaufvertrag, Erbfolge, Zuschlag in der Zwangsversteigerung)
  • Bei Miteigentum: Anteile

Abteilung II: Lasten und Beschränkungen

Rechte Dritter am Grundstück:
  • Wegerecht (Grunddienstbarkeit): Nachbarn dürfen das Grundstück überqueren
  • Wohnrecht/Nießbrauch: Jemand darf die Immobilie nutzen, obwohl er nicht Eigentümer ist
  • Vorkaufsrecht: Jemand hat das Recht, bei Verkauf zuerst zu kaufen
  • Auflassungsvormerkung: Sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung
  • Sanierungsvermerk: Grundstück liegt im Sanierungsgebiet (Genehmigungspflichten)

Abteilung III: Hypotheken und Grundschulden

Finanzielle Belastungen:
  • Grundschuld: Sicherung eines Bankdarlehens (häufigste Form)
  • Hypothek: Vom Darlehen abhängige Sicherung (seltener)
  • Rentenschuld: Wiederkehrende Geldzahlung

Worauf Käufer achten müssen

  • Ist der Verkäufer tatsächlich Eigentümer? (Abteilung I)
  • Welche Belastungen bestehen? (Abteilung II und III)
  • Werden Grundschulden gelöscht? (Muss im Kaufvertrag geregelt sein)
  • Bestehen Wegerechte oder Nießbrauch? (Können den Wert erheblich mindern)
  • Ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen? (Schützt Sie als Käufer)

Grundbuchauszug anfordern

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt). Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. als potenzieller Käufer). Kosten: ca. 10–20 EUR.

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