ImmobilienGrundbuchEigentum
Grundbuch: Was die Eintragungen bedeuten
Von Redaktion VertragLotse
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle wesentlichen Rechtsverhältnisse an Grundstücken dokumentiert. Für Immobilienkäufer ist es Pflichtlektüre.
Aufbau des Grundbuchs
Bestandsverzeichnis
Enthält die genaue Bezeichnung des Grundstücks: Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe.Abteilung I: Eigentümer
Wer ist der aktuelle Eigentümer? Hier finden Sie:- Name des Eigentümers
- Grundlage des Erwerbs (Kaufvertrag, Erbfolge, Zuschlag in der Zwangsversteigerung)
- Bei Miteigentum: Anteile
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
Rechte Dritter am Grundstück:- Wegerecht (Grunddienstbarkeit): Nachbarn dürfen das Grundstück überqueren
- Wohnrecht/Nießbrauch: Jemand darf die Immobilie nutzen, obwohl er nicht Eigentümer ist
- Vorkaufsrecht: Jemand hat das Recht, bei Verkauf zuerst zu kaufen
- Auflassungsvormerkung: Sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung
- Sanierungsvermerk: Grundstück liegt im Sanierungsgebiet (Genehmigungspflichten)
Abteilung III: Hypotheken und Grundschulden
Finanzielle Belastungen:- Grundschuld: Sicherung eines Bankdarlehens (häufigste Form)
- Hypothek: Vom Darlehen abhängige Sicherung (seltener)
- Rentenschuld: Wiederkehrende Geldzahlung
Worauf Käufer achten müssen
- Ist der Verkäufer tatsächlich Eigentümer? (Abteilung I)
- Welche Belastungen bestehen? (Abteilung II und III)
- Werden Grundschulden gelöscht? (Muss im Kaufvertrag geregelt sein)
- Bestehen Wegerechte oder Nießbrauch? (Können den Wert erheblich mindern)
- Ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen? (Schützt Sie als Käufer)
Grundbuchauszug anfordern
Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt). Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. als potenzieller Käufer). Kosten: ca. 10–20 EUR.
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