Inkasso-Forderung erhalten: So reagieren Sie richtig
Ein Inkasso-Brief im Briefkasten löst bei vielen Menschen Angst aus. Doch nicht jede Forderung ist berechtigt – und selbst bei berechtigten Forderungen haben Sie Rechte.
Woran Sie seriöses Inkasso erkennen
Ein seriöses Inkassounternehmen muss nach § 11a RDG registriert sein. Prüfen Sie das im Rechtsdienstleistungsregister. Außerdem muss das Schreiben enthalten:
- Name und Firma des Auftraggebers
- Den Grund der Forderung (Vertrag, Rechnung etc.)
- Die genaue Aufschlüsselung: Hauptforderung, Zinsen, Inkassokosten
- Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit
Berechtigte vs. unberechtigte Forderung
Prüfen Sie folgende Punkte:
- Haben Sie tatsächlich einen Vertrag mit dem genannten Unternehmen abgeschlossen?
- Ist die Forderung der Höhe nach korrekt?
- Haben Sie bereits bezahlt?
- Ist die Forderung verjährt? (Regelverjährung: 3 Jahre, § 195 BGB)
- Sind die Inkassokosten angemessen?
So reagieren Sie richtig
Bei unberechtigten Forderungen
- Widersprechen Sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen
- Begründen Sie Ihren Widerspruch (kein Vertrag, bereits bezahlt, verjährt)
- Zahlen Sie auf keinen Fall vorsorglich
- Bewahren Sie alle Unterlagen auf
Bei berechtigten Forderungen
- Prüfen Sie die Höhe der Nebenkosten
- Bieten Sie ggf. Ratenzahlung an
- Zahlen Sie die berechtigte Hauptforderung, um weitere Kosten zu vermeiden
Unzulässige Inkasso-Praktiken
Inkassounternehmen dürfen nicht:
- Sie am Telefon unter Druck setzen oder bedrohen
- Falsche Angaben über Konsequenzen machen
- Überhöhte Inkassokosten berechnen
- Ohne Vollmacht Mahnbescheide beantragen
Mahnbescheid erhalten?
Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegen – sonst wird er rechtskräftig. Der Widerspruch muss beim Mahngericht eingehen.
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