Mietkaution: Ihre Rechte und Pflichten als Mieter
Die Mietkaution ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen alles Wichtige über Ihre Rechte und Pflichten.
Gesetzliche Regelungen zur Kaution
Maximale Höhe
Nach § 551 BGB darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Nebenkosten werden nicht eingerechnet. Vereinbarungen über höhere Kautionen sind unwirksam.
Ratenzahlung
Sie haben das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Dieses Recht kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Anlage der Kaution
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem separaten Konto anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Rückzahlung der Kaution
Fristen
Die Rechtsprechung gewährt dem Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist von in der Regel drei bis sechs Monaten nach Auszug. Für offene Betriebskostenabrechnungen kann ein angemessener Teil zurückbehalten werden.
Gründe für Einbehalte
Der Vermieter darf die Kaution nur für berechtigte Ansprüche einbehalten:
- Ausstehende Mietzahlungen
- Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung
- Schadensersatz für vom Mieter verursachte Schäden (über normale Abnutzung hinaus)
- Nicht durchgeführte, wirksam vereinbarte Schönheitsreparaturen
Tipps für die Rückforderung
- Fertigen Sie bei Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll an
- Machen Sie Fotos vom Zustand der Wohnung
- Fordern Sie die Kaution nach angemessener Frist schriftlich zurück
- Setzen Sie eine Zahlungsfrist von 14 Tagen
Kautionsformen
- Barkaution: Überweisung auf Vermieterkonto
- Sparbuch: Auf den Namen des Mieters, verpfändet an Vermieter
- Bankbürgschaft: Bank bürgt für den Mieter
- Kautionsversicherung: Monatliche Gebühr statt Einmalzahlung
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