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Kfz-Versicherung wechseln: So kündigen Sie richtig

Von Redaktion VertragLotse

Die Kfz-Versicherung ist einer der wenigen Verträge, bei denen sich ein jährlicher Vergleich besonders lohnt. Die Preisunterschiede zwischen Anbietern sind enorm.

Wann können Sie wechseln?

Ordentliche Kündigung

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen (1 Monat Frist).

Sonderkündigungsrecht

  • Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung: 1 Monat nach Mitteilung
  • Nach einem Schadenfall: 1 Monat nach Regulierung
  • Fahrzeugwechsel: Sofortige Kündigung möglich
  • Abmeldung des Fahrzeugs: Vertrag ruht oder endet

Schritt-für-Schritt wechseln

  • Vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsportale, aber prüfen Sie die Leistungen im Detail
  • Neuen Vertrag abschließen: Stellen Sie sicher, dass der neue Vertrag ab 1. Januar gilt
  • Alten Vertrag kündigen: Schriftlich bis zum 30. November
  • eVB-Nummer: Der neue Versicherer stellt eine elektronische Versicherungsbestätigung aus
  • Zulassungsstelle informieren: Bei Haftpflichtwechsel

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

Haftpflicht

  • Deckungssumme: Mindestens 100 Mio. EUR pauschal
  • Mallorca-Police (Mietwagen im Ausland)

Teilkasko

  • Glasbruch, Diebstahl, Wildunfall, Sturm, Hagel
  • Marderschäden (inkl. Folgeschäden?)
  • Selbstbeteiligung: Üblich 150 EUR

Vollkasko

  • Zusätzlich: Vandalismus, selbst verschuldete Unfälle
  • Selbstbeteiligung: Üblich 300 EUR
  • Sinnvoll bei Neuwagen und Leasingfahrzeugen

Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Ihre SF-Klasse bestimmt den Beitrag maßgeblich. Achten Sie beim Wechsel darauf, dass die SF-Klasse korrekt übernommen wird. Lassen Sie sich einen SF-Nachweis ausstellen.

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