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Kfz-Versicherung wechseln: So kündigen Sie richtig
Von Redaktion VertragLotse
Die Kfz-Versicherung ist einer der wenigen Verträge, bei denen sich ein jährlicher Vergleich besonders lohnt. Die Preisunterschiede zwischen Anbietern sind enorm.
Wann können Sie wechseln?
Ordentliche Kündigung
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum 31. Dezember. Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen (1 Monat Frist).Sonderkündigungsrecht
- Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung: 1 Monat nach Mitteilung
- Nach einem Schadenfall: 1 Monat nach Regulierung
- Fahrzeugwechsel: Sofortige Kündigung möglich
- Abmeldung des Fahrzeugs: Vertrag ruht oder endet
Schritt-für-Schritt wechseln
- Vergleichen: Nutzen Sie Vergleichsportale, aber prüfen Sie die Leistungen im Detail
- Neuen Vertrag abschließen: Stellen Sie sicher, dass der neue Vertrag ab 1. Januar gilt
- Alten Vertrag kündigen: Schriftlich bis zum 30. November
- eVB-Nummer: Der neue Versicherer stellt eine elektronische Versicherungsbestätigung aus
- Zulassungsstelle informieren: Bei Haftpflichtwechsel
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Haftpflicht
- Deckungssumme: Mindestens 100 Mio. EUR pauschal
- Mallorca-Police (Mietwagen im Ausland)
Teilkasko
- Glasbruch, Diebstahl, Wildunfall, Sturm, Hagel
- Marderschäden (inkl. Folgeschäden?)
- Selbstbeteiligung: Üblich 150 EUR
Vollkasko
- Zusätzlich: Vandalismus, selbst verschuldete Unfälle
- Selbstbeteiligung: Üblich 300 EUR
- Sinnvoll bei Neuwagen und Leasingfahrzeugen
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Ihre SF-Klasse bestimmt den Beitrag maßgeblich. Achten Sie beim Wechsel darauf, dass die SF-Klasse korrekt übernommen wird. Lassen Sie sich einen SF-Nachweis ausstellen.
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