Kündigung Mietvertrag: So kündigen Sie richtig
Die Kündigung eines Mietvertrags unterliegt strengen Formvorschriften. Ein kleiner Fehler kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und Sie weiterhin Miete zahlen müssen.
Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 573c BGB
Für Mieter
Als Mieter können Sie Ihren Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen – unabhängig davon, wie lange Sie bereits in der Wohnung wohnen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.
Für Vermieter
Für Vermieter gelten gestaffelte Fristen:
- Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
- 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
- Über 8 Jahre: 9 Monate
Der Vermieter braucht zudem einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund (z. B. Eigenbedarf, Vertragsverletzung).
Formvorschriften der Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 568 BGB):
- Eigenhändige Unterschrift auf Papier
- Per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend
- Alle Mieter müssen unterschreiben bzw. alle Mieter müssen die Kündigung erhalten
Was ins Kündigungsschreiben gehört
- Vollständiger Name und Adresse von Mieter und Vermieter
- Genaue Bezeichnung der Wohnung
- Kündigungserklärung mit Datum
- Bei Vermieterkündigung: Angabe des Kündigungsgrundes
- Eigenhändige Unterschrift
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht:
- Mieterhöhung nach § 561 BGB
- Modernisierungsankündigung nach § 555e BGB
- Gesundheitsgefährdende Mängel
Häufige Fehler vermeiden
- Kündigung per E-Mail: Unwirksam, es gilt die Schriftform
- Frist falsch berechnet: Der dritte Werktag ist entscheidend, Samstage zählen mit
- Nicht alle Mieter unterschreiben: Sind mehrere Personen im Vertrag, müssen alle kündigen
- Kündigungsverzicht übersehen: Manche Verträge enthalten zeitlich befristete Kündigungsverzichte
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