Praxisfall: Kaution nach 2 Jahren nicht zurückgezahlt
Herr W. ist vor 2 Jahren ausgezogen. Sein Vermieter hat die Kaution von 1.800 EUR bis heute nicht zurückgezahlt. Immer wieder gibt es Ausreden. Was kann Herr W. tun?
Der Sachverhalt
Herr W. hat seine Wohnung vor 2 Jahren ordnungsgemäß zurückgegeben. Das Übergabeprotokoll zeigt: keine Schäden, normale Abnutzung. Die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr liegt vor und zeigt ein Guthaben. Trotzdem zahlt der Vermieter die Kaution nicht zurück.
Rechtliche Bewertung
Prüfungsfrist abgelaufen
Die Rechtsprechung gewährt dem Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist von 3-6 Monaten. Nach 2 Jahren ist diese Frist eindeutig abgelaufen.
Kein Zurückbehaltungsrecht
Der Vermieter darf die Kaution nur für berechtigte Ansprüche zurückbehalten:
- Offene Mieten: Keine vorhanden
- Offene Nebenkosten: Abrechnung liegt vor, ergibt Guthaben
- Schäden: Übergabeprotokoll zeigt keine Schäden
- Schönheitsreparaturen: Nur bei wirksamer Klausel und nicht durchgeführter Renovierung
So setzt Herr W. seinen Anspruch durch
Schritt 1: Schriftliche Aufforderung
Herr W. fordert den Vermieter schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) zur Rückzahlung auf und setzt eine Frist von 14 Tagen.Schritt 2: Mahnung mit Verzugszinsen
Nach Ablauf der Frist ist der Vermieter in Verzug. Herr W. fordert nun die Kaution zuzüglich Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über Basiszins, § 288 BGB) und der Anlagezinsen.Schritt 3: Mahnbescheid oder Klage
Zahlt der Vermieter nicht, kann Herr W.:- Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (online möglich, geringe Kosten)
- Klage beim Amtsgericht einreichen (bei Streitwert bis 5.000 EUR ohne Anwaltszwang)
Lehren aus dem Fall
- Verlangen Sie die Kaution nach spätestens 6 Monaten zurück
- Setzen Sie schriftlich eine klare Frist
- Dokumentieren Sie alles (Übergabeprotokoll, Korrespondenz)
- Zögern Sie nicht, rechtliche Schritte einzuleiten
- Die Kaution gehört Ihnen – nicht dem Vermieter
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