VerbraucherrechtSchlichtungStreitbeilegung
Verbraucherschlichtung: Die Alternative zur Klage
Von Redaktion VertragLotse
Nicht jeder Streit mit einem Unternehmen muss vor Gericht enden. Die Verbraucherschlichtung bietet eine kostenlose und schnelle Alternative.
Was ist Verbraucherschlichtung?
Verbraucherschlichtungsstellen sind unabhängige Stellen, die Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich beilegen. Grundlage ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Vorteile
- Kostenlos für Verbraucher
- Schnell: Entscheidung in der Regel innerhalb von 90 Tagen
- Unbürokratisch: Antrag meist online möglich
- Unverbindlich: Sie müssen das Ergebnis nicht akzeptieren
- Verjährungshemmend: Während des Verfahrens läuft keine Verjährung
Welche Schlichtungsstellen gibt es?
- Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle: Für alle Branchen
- Schlichtungsstelle Energie: Für Strom- und Gasverträge
- Ombudsmann der Versicherungen: Für Versicherungsstreitigkeiten
- Bankenschlichtung: Für Bankprodukte und Kredite
- Schlichtungsstelle Telekommunikation: Bei der Bundesnetzagentur
So funktioniert das Verfahren
- Antrag stellen: Online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle
- Gegenseite wird informiert: Das Unternehmen nimmt Stellung
- Schlichtungsvorschlag: Die Stelle erarbeitet einen Kompromiss
- Annahme oder Ablehnung: Beide Seiten entscheiden frei
Wann sich Schlichtung lohnt
Die Schlichtung ist besonders sinnvoll bei:
- Streitwerten unter 5.000 EUR (Gerichtskosten wären unverhältnismäßig)
- Klarer Sachlage mit überschaubarem Sachverhalt
- Wenn eine gütliche Einigung gewünscht ist
Hinweispflicht des Unternehmens
Unternehmen sind verpflichtet, auf ihrer Website und in ihren AGB anzugeben, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen (§ 36 VSBG).
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