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Vertragsrecht für Verbraucher: Die Grundlagen

Von Redaktion VertragLotse

Verträge begegnen uns täglich – beim Einkaufen, beim Arztbesuch, beim Tanken. Doch wann kommt ein Vertrag eigentlich zustande und wann können Sie sich davon lösen?

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Dabei gilt:

  • Ein Angebot muss so bestimmt sein, dass es durch ein einfaches „Ja" angenommen werden kann
  • Die Annahme muss rechtzeitig erfolgen
  • Schweigen ist grundsätzlich keine Annahme
  • Ein Vertrag kann auch mündlich zustande kommen (Ausnahmen: Grundstückskauf, Bürgschaft)

Formvorschriften

Manche Verträge erfordern eine bestimmte Form:

  • Schriftform (§ 126 BGB): z. B. Mietvertragskündigung, Arbeitsvertragskündigung

  • Notarielle Beurkundung: Grundstückskauf, GmbH-Gründung

  • Textform (§ 126b BGB): z. B. Widerrufsbelehrung


Wann ist ein Vertrag nichtig?

  • Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB): Unter 7 Jahren oder bei dauerhafter Störung der Geistestätigkeit
  • Verstoß gegen ein Verbotsgesetz (§ 134 BGB)
  • Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB): z. B. Wucher
  • Formmangel: Fehlt die vorgeschriebene Form, ist der Vertrag nichtig (§ 125 BGB)
  • Scheingeschäft (§ 117 BGB)

Anfechtung von Verträgen

Sie können einen Vertrag anfechten bei:

  • Irrtum (§ 119 BGB): z. B. Vertippen beim Online-Kauf

  • Arglistige Täuschung (§ 123 BGB): z. B. gefälschte Produktbeschreibung

  • Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB)


Die Anfechtungsfrist beträgt bei Irrtum unverzüglich, bei Täuschung/Drohung 1 Jahr.

Verbraucherschutz

Als Verbraucher genießen Sie besonderen Schutz:

  • 14 Tage Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

  • AGB-Kontrolle (§§ 305-310 BGB)

  • Informationspflichten des Unternehmers

  • Button-Lösung bei Online-Bestellungen


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