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WG-Mietvertrag und Untermietvertrag: Der Ratgeber

Von Redaktion VertragLotse

Das Leben in einer Wohngemeinschaft ist beliebt, birgt aber rechtlich einige Besonderheiten. Je nach Vertragsmodell haben WG-Bewohner unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Drei Vertragsmodelle für die WG

1. Alle sind Hauptmieter

Alle WG-Bewohner stehen als gleichberechtigte Mieter im Vertrag. Vorteil: Alle haben die gleichen Rechte. Nachteil: Alle haften gesamtschuldnerisch – auch für die Miete der anderen.

2. Ein Hauptmieter mit Untermietverträgen

Ein Bewohner ist Hauptmieter und schließt mit den anderen Untermietverträge. Der Hauptmieter haftet allein gegenüber dem Vermieter. Für die Untermiete benötigt er die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB).

3. Einzelmietverträge

Jeder Bewohner hat einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter über sein Zimmer. Dieses Modell bietet die größte Unabhängigkeit, ist aber selten.

Untermietvertrag: Rechte und Pflichten

Wer einen WG-Untermietvertrag abschließt, sollte regeln:

  • Mietdauer und Kündigungsfristen

  • Miethöhe und Nebenkosten

  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen

  • Kaution (maximal drei Nettokaltmieten)

  • Hausordnung und Sauberkeitsregeln


Erlaubnis des Vermieters

Liegt ein berechtigtes Interesse vor (z. B. finanzielle Gründe), hat der Mieter nach § 553 BGB einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Der Vermieter darf sie nur aus wichtigem Grund verweigern.

Kündigung in der WG

  • Hauptmietvertrag mit allen Mietern: Kündigung nur gemeinsam möglich
  • Untermietvertrag: Gesetzliche Kündigungsfristen gelten (§ 573c BGB)
  • Befristeter Untermietvertrag: Endet automatisch

Haftung und Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist für jeden Bewohner empfehlenswert. Die Hausratversicherung des Hauptmieters deckt in der Regel nicht die Gegenstände der Untermieter ab.

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