Rechtsbegriffe

Widerrufsrecht

14-Tage-Frist nach § 355 BGB, in der Verbraucher Verträge ohne Begründung rückabwickeln können — bei Fernabsatz und Haustürgeschäften.

Auch bekannt als: 14-Tage-Frist, Widerrufsbelehrung

Was ist das Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht (§ 355 BGB) gibt Verbrauchern 14 Tage Zeit, einen abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückabzuwickeln. Es greift bei Fernabsatzgeschäften (Online, Telefon, Katalog), außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und ratenfinanzierten Käufen.

Frist und Form

  • 14 Tage ab Erhalt der Ware (bei Dienstleistung: ab Vertragsschluss)
  • Form: Textform reicht — Email, Brief, Fax. Mündlich genügt NICHT.
  • Bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung: Frist verlängert sich auf 12 Monate + 14 Tage
  • Rücksendekosten oft beim Verbraucher (außer Verkäufer übernimmt freiwillig)

Wo gilt es?

  • Online-Käufe (mit Ausnahme von versiegelter Software, verderblichen Lebensmitteln, Maßanfertigungen)
  • Versicherungsverträge (§ 8 VVG): 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage
  • Kreditverträge (§ 495 BGB): 14 Tage
  • Haustürgeschäfte: 14 Tage

Worauf achten

Bei Versicherungen und Krediten oft rückwirkender Widerruf möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war ("Widerrufsjoker"). Verbraucherzentralen + Fachanwälte können fehlerhafte Belehrungen prüfen — bei alten Lebensversicherungen oft mehrere tausend Euro Rückerstattung möglich.

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