Darlehensvertrag / Bürgschaft (B2B) prüfen lassen
Unsere KI prüft Ihren B2B-Darlehensvertrag auf angemessene Zinsbedingungen, Sicherheitenregelungen, Covenants und Kündigungsrechte beider Parteien.
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Was wird geprüft?
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Kaution & Sicherheiten
Kautionshöhe, Anlage, Rückgabe, Bürgschaften
Haftung & Gewährleistung
Haftungsbegrenzungen, Gewährleistung, Schadensersatz
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was einen gewerblichen Darlehens- oder Bürgschaftsvertrag ausmacht
Im B2B-Bereich finanzieren Unternehmen Investitionen, Betriebsmittel oder Akquisitionen häufig über Darlehen, die Banken oder Gesellschafter gewähren. Anders als beim Verbraucherdarlehen gelten die Schutzvorschriften der §§ 491 ff. BGB hier nicht – die Vertragsfreiheit ist deutlich größer, die AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB schwächer. Typische Bestandteile sind: Darlehenssumme und Auszahlungsmodalitäten, Zinssatz (fest oder variabel, oft an EURIBOR gekoppelt), Tilgungsplan, Laufzeit, Sicherheiten (Bürgschaft, Grundschuld, Sicherungsübereignung), Financial Covenants sowie Kündigungs- und Verzugsregelungen.
Die gewerbliche Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB) verpflichtet den Bürgen – oft den Gesellschafter-Geschäftsführer persönlich –, für die Schuld der Gesellschaft einzustehen. Sie bedarf der Schriftform (§ 766 BGB), wobei Kaufleute davon nach § 350 HGB ausgenommen sein können.
Häufige Risiko-Klauseln und Fehlerquellen
- Selbstschuldnerische Bürgschaft (§ 773 BGB): Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage. Der Gläubiger kann sofort auf den Bürgen zugreifen, ohne zuvor die Hauptschuldnerin auszuklagen – ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko.
- Globalbürgschaft / weiter Sicherungszweck: Die Bürgschaft erstreckt sich auf „alle bestehenden und künftigen Forderungen". Solche Klauseln werden von der Rechtsprechung bei formularmäßiger Verwendung kritisch gesehen und teils nach § 307 BGB für unwirksam gehalten.
- Fristlose Kündigung bei „wesentlicher Verschlechterung": Vage Covenant-Verletzungen können das Darlehen sofort fällig stellen (§ 490 BGB). Unklare Schwellenwerte schaffen Rechtsunsicherheit.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Bei vorzeitiger Rückzahlung verlangen Banken oft hohe Entschädigungen – im B2B ohne gesetzliche Deckelung.
- Verzugszinsen: Hier gilt der höhere Satz von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) statt der 5 Punkte bei Verbrauchern.
Worauf Sie konkret achten sollten
- Sicherungszweck der Bürgschaft eng fassen: Auf das konkrete Darlehen begrenzen, keine Blankett-Erweiterung auf künftige Forderungen.
- Haftungshöhe begrenzen: Eine Höchstbetragsbürgschaft statt unbegrenzter Haftung vereinbaren.
- Kündigungstatbestände prüfen: Sind „material adverse change"-Klauseln objektiv bestimmbar? Welche Heilungsfristen gibt es?
- Covenants realistisch kalibrieren: Eigenkapitalquoten und Verschuldungsgrade an Planzahlen mit Puffer ausrichten.
- Zinsanpassung transparent: Bei variablem Zins Referenzzinssatz, Aufschlag und Anpassungsrhythmus klar definieren.
- Sicherheitenfreigabe regeln: Anspruch auf Rückgabe nach vollständiger Tilgung schriftlich verankern.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-gestützte Analyse prüft Ihren Darlehens- oder Bürgschaftsvertrag in Sekunden auf riskante Klauseln und benennt Verhandlungsspielräume.
Kritische Klauseln im Darlehen B2B
Sondertilgungsrecht
Ermöglicht vorzeitige Rückzahlung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Oft auf bestimmten Prozentsatz p.a. begrenzt.
Vorfälligkeitsentschädigung
Gebühr bei vorzeitiger Kreditrückzahlung. Bei Verbraucherdarlehen gesetzlich auf max. 1% begrenzt.
Zinsanpassungsklausel
Erlaubt der Bank die Anpassung variabler Zinsen. Muss an einen Referenzzins (z.B. EURIBOR) geknüpft sein.
Häufige Fragen
Was sind Financial Covenants in Darlehensverträgen?
Welche Sicherheiten sind bei B2B-Darlehen üblich?
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