Einkaufs- / Verkaufsbedingungen prüfen lassen
Unsere KI prüft Ihre Allgemeinen Einkaufsbedingungen auf AGB-rechtliche Wirksamkeit, faire Haftungsverteilung und praxisgerechte Lieferkonditionen.
Jetzt AEB/AVB prüfen
PDF hochladen - KI-Analyse in Sekunden - Risikobewertung erhalten
Einzelanalyse ab 2,99 € · Mit Abo oder Coin-Paket günstiger
Was wird geprüft?
Haftung & Gewährleistung
Haftungsbegrenzungen, Gewährleistung, Schadensersatz
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Leistung & Abnahme
Leistungspflichten, Scope, Abnahme, SLA
Gerichtsstand & Rechtswahl
Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlichtung, Schiedsklauseln
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was Einkaufs- und Verkaufsbedingungen im B2B ausmacht
Einkaufs- und Verkaufsbedingungen sind die vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Unternehmen. Der Einkäufer nutzt Einkaufsbedingungen, um sich günstige Liefer-, Zahlungs- und Haftungskonditionen zu sichern; der Lieferant hält mit seinen Verkaufsbedingungen dagegen. Typische Bestandteile sind Regelungen zu Liefer- und Leistungspflichten, Preisen und Zahlungszielen, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Mängelrüge (§ 377 HGB), Haftung, Vertragslaufzeit, Kündigung sowie Geheimhaltung und Gerichtsstand.
Im B2B-Bereich gilt eine deutlich größere Vertragsfreiheit als gegenüber Verbrauchern. Die AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB greift zwar auch hier, ist aber abgeschwächt: Die strengen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB gelten unter Unternehmern nur eingeschränkt und wirken über § 307 BGB als Indiz. Das verschiebt den Prüfungsschwerpunkt von formalen Verboten hin zur inhaltlichen Angemessenheit.
Häufige Risiko-Klauseln und Fehlerquellen
- Kollidierende AGB ("battle of forms"): Verweisen beide Seiten auf ihre eigenen Bedingungen, gilt nach herrschender Meinung die Restgültigkeitstheorie - widersprechende Klauseln fallen weg, an ihre Stelle tritt dispositives Gesetzesrecht. Wer glaubt, allein seine AGB hätten Geltung, irrt oft.
- Haftungsausschlüsse: Ein vollständiger Ausschluss der Haftung für Kardinalpflichten oder grobe Fahrlässigkeit ist auch im B2B nach § 307 BGB unwirksam. Begrenzungen müssen vorhersehbare, vertragstypische Schäden abdecken.
- Gewährleistung: Verkürzungen der gesetzlichen Verjährung (§ 438 BGB) oder pauschale Ausschlüsse sind kritisch. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit aus § 377 HGB sollte praxistauglich, nicht überraschend kurz bemessen sein.
- Automatische Verlängerung und lange Laufzeiten: Rahmenverträge mit starrer Bindung und kurzen Kündigungsfenstern können unangemessen benachteiligen.
- Eigentumsvorbehalt: Verlängerte oder erweiterte Vorbehalte müssen klar formuliert sein, sonst drohen Lücken bei Insolvenz des Vertragspartners.
Worauf Sie konkret achten sollten
- AGB-Einbeziehung prüfen: Ist klar geregelt, wessen Bedingungen gelten? Eine Abwehrklausel gegen fremde AGB ist nur begrenzt wirksam.
- Haftungs- und Freistellungsklauseln auf Symmetrie und Höchstgrenzen kontrollieren - einseitige Risikoverlagerung ist ein Warnsignal.
- Liefer- und Zahlungsfristen: Sind Verzugsfolgen, Vertragsstrafen und Skonti ausgewogen? Vertragsstrafen ohne Obergrenze sind angreifbar.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht klären, besonders bei internationalen Lieferanten (CISG-Ausschluss bedenken).
- Datenschutz: Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu regeln.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse von VertragLotse prüft Ihre Einkaufs- und Verkaufsbedingungen in Sekunden und markiert riskante Klauseln verständlich.
Kritische Klauseln im AEB/AVB
Gewährleistungsfrist
Gesetzlich 2 Jahre bei Neuwaren, kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden. Verkürzung in AGB begrenzt.
Garantie vs. Gewährleistung
Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie ist freiwillig. Eine Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.
Gerichtsstandsklausel
Vereinbart einen bestimmten Gerichtsort. Zwischen Kaufleuten frei vereinbar, gegenüber Verbrauchern eingeschränkt.
Verjährungsklausel
Ändert die gesetzlichen Verjährungsfristen. Verkürzung unter 1 Jahr in AGB unzulässig, Verlängerung bis 30 Jahre möglich.
Zahlungsziel / Zahlungsfrist
Frist, innerhalb derer eine Rechnung bezahlt werden muss. Gesetzlich: 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang.
Eigentumsvorbehalt
Verkäufer behält Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Im B2B-Bereich Standard, verschiedene Formen (einfach, erweitert, verlängert).
Lieferverzugsklausel
Regelt die Konsequenzen bei verspäteter Lieferung: Nachfrist, Rücktrittsrecht, Schadenersatz oder Vertragsstrafe.
Häufige Fragen
Was sind Allgemeine Einkaufsbedingungen?
Was passiert bei Kollision von AEB und AGB des Lieferanten?
Bereit, Ihren AEB/AVB prüfen zu lassen?
Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie sofort eine detaillierte Risikoanalyse.
Jetzt AEB/AVB prüfen