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Einkaufs- / Verkaufsbedingungen prüfen lassen

Unsere KI prüft Ihre Allgemeinen Einkaufsbedingungen auf AGB-rechtliche Wirksamkeit, faire Haftungsverteilung und praxisgerechte Lieferkonditionen.

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Was wird geprüft?

Haftung & Gewährleistung

Haftungsbegrenzungen, Gewährleistung, Schadensersatz

Zahlung & Verzug

Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen

Leistung & Abnahme

Leistungspflichten, Scope, Abnahme, SLA

Gerichtsstand & Rechtswahl

Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlichtung, Schiedsklauseln

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was Einkaufs- und Verkaufsbedingungen im B2B ausmacht

Einkaufs- und Verkaufsbedingungen sind die vorformulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Unternehmen. Der Einkäufer nutzt Einkaufsbedingungen, um sich günstige Liefer-, Zahlungs- und Haftungskonditionen zu sichern; der Lieferant hält mit seinen Verkaufsbedingungen dagegen. Typische Bestandteile sind Regelungen zu Liefer- und Leistungspflichten, Preisen und Zahlungszielen, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Mängelrüge (§ 377 HGB), Haftung, Vertragslaufzeit, Kündigung sowie Geheimhaltung und Gerichtsstand.

Im B2B-Bereich gilt eine deutlich größere Vertragsfreiheit als gegenüber Verbrauchern. Die AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB greift zwar auch hier, ist aber abgeschwächt: Die strengen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB gelten unter Unternehmern nur eingeschränkt und wirken über § 307 BGB als Indiz. Das verschiebt den Prüfungsschwerpunkt von formalen Verboten hin zur inhaltlichen Angemessenheit.

Häufige Risiko-Klauseln und Fehlerquellen

  • Kollidierende AGB ("battle of forms"): Verweisen beide Seiten auf ihre eigenen Bedingungen, gilt nach herrschender Meinung die Restgültigkeitstheorie - widersprechende Klauseln fallen weg, an ihre Stelle tritt dispositives Gesetzesrecht. Wer glaubt, allein seine AGB hätten Geltung, irrt oft.
  • Haftungsausschlüsse: Ein vollständiger Ausschluss der Haftung für Kardinalpflichten oder grobe Fahrlässigkeit ist auch im B2B nach § 307 BGB unwirksam. Begrenzungen müssen vorhersehbare, vertragstypische Schäden abdecken.
  • Gewährleistung: Verkürzungen der gesetzlichen Verjährung (§ 438 BGB) oder pauschale Ausschlüsse sind kritisch. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit aus § 377 HGB sollte praxistauglich, nicht überraschend kurz bemessen sein.
  • Automatische Verlängerung und lange Laufzeiten: Rahmenverträge mit starrer Bindung und kurzen Kündigungsfenstern können unangemessen benachteiligen.
  • Eigentumsvorbehalt: Verlängerte oder erweiterte Vorbehalte müssen klar formuliert sein, sonst drohen Lücken bei Insolvenz des Vertragspartners.

Worauf Sie konkret achten sollten

  • AGB-Einbeziehung prüfen: Ist klar geregelt, wessen Bedingungen gelten? Eine Abwehrklausel gegen fremde AGB ist nur begrenzt wirksam.
  • Haftungs- und Freistellungsklauseln auf Symmetrie und Höchstgrenzen kontrollieren - einseitige Risikoverlagerung ist ein Warnsignal.
  • Liefer- und Zahlungsfristen: Sind Verzugsfolgen, Vertragsstrafen und Skonti ausgewogen? Vertragsstrafen ohne Obergrenze sind angreifbar.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht klären, besonders bei internationalen Lieferanten (CISG-Ausschluss bedenken).
  • Datenschutz: Werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu regeln.
Ein typischer Fehler ist, fremde AGB ungelesen zu akzeptieren, weil "im B2B sowieso fast alles erlaubt" sei - tatsächlich entscheidet die konkrete Klauselformulierung über Wirksamkeit und Haftungsrisiko.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse von VertragLotse prüft Ihre Einkaufs- und Verkaufsbedingungen in Sekunden und markiert riskante Klauseln verständlich.

Kritische Klauseln im AEB/AVB

Häufige Fragen

Was sind Allgemeine Einkaufsbedingungen?
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) sind die AGB des Käufers. Sie regeln standardisiert die Bedingungen für Bestellungen, Lieferungen, Gewährleistung und Zahlungsabwicklung.
Was passiert bei Kollision von AEB und AGB des Lieferanten?
Bei widersprechenden Klauseln gilt im deutschen Recht die Theorie der Restgültigkeit: Sich widersprechende Klauseln werden durch das Gesetz ersetzt, übereinstimmende bleiben gültig.

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