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Kredit- / Darlehensvertrag prüfen lassen

Ihren Kreditvertrag prüfen lassen — unsere KI analysiert Zinsanpassungsklauseln, Sondertilgungsrechte und versteckte Gebühren.

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Was wird geprüft?

Laufzeit & Kündigung

Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung

Preis & Preisanpassung

Preiserhöhungsklauseln, Indexierung, Bonus, Staffelmiete

Zahlung & Verzug

Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen

Verbraucherschutz

Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was den Kredit- und Darlehensvertrag besonders macht

Ein Kredit- oder Darlehensvertrag verpflichtet die Bank, Ihnen eine bestimmte Geldsumme zu überlassen, und Sie im Gegenzug, diese Summe samt Zinsen in Raten zurückzuzahlen. Geregelt ist das in den §§ 488 ff. BGB; für Verbraucherdarlehen gelten zusätzlich die strengeren Schutzvorschriften der §§ 491 ff. BGB. Typische Bausteine sind der Nettodarlehensbetrag, der gebundene oder variable Sollzins, der effektive Jahreszins (der alle Kosten bündelt und Verträge vergleichbar macht), die Laufzeit, der Tilgungsplan sowie Sicherheiten wie Bürgschaft oder Grundschuld. Bei Immobilienfinanzierungen kommen Zinsbindungsfrist und Sondertilgungsrechte hinzu. Wichtig: Ein Verbraucherdarlehensvertrag bedarf der Schriftform und muss zahlreiche Pflichtangaben enthalten - fehlen diese, kann das die Widerrufsfrist verlängern.

Häufige Risiko-Klauseln im Kreditvertrag

Gerade beim Kreditvertrag verstecken sich Kosten und Fallstricke oft im Kleingedruckten:

  • Restschuldversicherung (RSV): Wird häufig als quasi verpflichtend dargestellt, treibt den Effektivzins aber spürbar hoch. Die Police ist freiwillig - bei verbundenen Geschäften ist sie zudem widerrufbar.
  • Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren: Laufzeitabhängige Bearbeitungsentgelte sind nach der BGH-Rechtsprechung in der Regel unwirksam, weil sie nur dem Interesse der Bank dienen.
  • Zinsanpassungsklauseln: Bei variablen Krediten muss die Anpassung an einen transparenten Referenzzins (z. B. EURIBOR) gekoppelt sein. Einseitiges, intransparentes "Nachjustieren" durch die Bank ist angreifbar.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Bei vorzeitiger Rückzahlung darf sie bei Verbraucherdarlehen höchstens 1 Prozent der Restschuld betragen (0,5 Prozent bei Restlaufzeit unter einem Jahr). Überhöhte Pauschalen sind unzulässig.
  • Fehlerhafte Widerrufsinformation: Ist die Belehrung nach § 495 BGB unvollständig, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten

Vergleichen Sie nicht den Sollzins, sondern den effektiven Jahreszins - nur er enthält Bearbeitungskosten und RSV. Prüfen Sie konkret folgende Punkte:

  • Stimmen Nettodarlehensbetrag, Gesamtbetrag und Anzahl der Raten mit dem überein, was besprochen wurde?
  • Ist ein kostenloses Sondertilgungsrecht vereinbart, idealerweise mehrere Prozent pro Jahr?
  • Bei Immobilienkrediten: Wie lang ist die Zinsbindung, und greift nach zehn Jahren das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB?
  • Welche Sicherheiten verlangt die Bank, und sind diese verhältnismäßig zur Kreditsumme?
  • Ist die Widerrufsbelehrung vollständig und gut auffindbar?
Ein klassischer Fehler ist es, eine angebotene Restschuldversicherung ungeprüft mitzukaufen, obwohl bereits eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Bestehen Sie im Zweifel auf einen Kredit ohne RSV und vergleichen Sie beide Effektivzinsen.

Dieser Text bietet allgemeine Verbraucherinformationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kreditvertrag faire Konditionen enthält, prüft die KI-Analyse von VertragLotse die einzelnen Klauseln in Sekunden und markiert auffällige Gebühren, Zinsregelungen und Widerrufsmängel.

Kritische Klauseln im Kreditvertrag

Häufige Fragen

Kann ich meinen Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja, bei Verbraucherdarlehen jederzeit mit max. 1% Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Immobiliendarlehen nach 10 Jahren kostenfrei.

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