Mahnung / Inkasso-Schreiben prüfen lassen
Unsere KI analysiert Mahnungen und Inkasso-Schreiben auf Berechtigung der Forderung, zulässige Gebühren, korrekte Verzugszinsen und Verjährungsfristen.
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Was wird geprüft?
Formalia-Check
Pflichtangaben, formelle Anforderungen, Vollständigkeit
Fristen & Termine
Wichtige Fristen, Stichtage, Verfallfristen
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was eine Mahnung oder ein Inkasso-Schreiben ausmacht
Eine Mahnung ist die Aufforderung eines Gläubigers, eine fällige Forderung endlich zu begleichen. Anders als viele glauben, ist sie rechtlich nicht zwingend nötig, damit Verzug eintritt: Nach Paragraf 286 Absatz 3 BGB gerät ein Verbraucher bei Rechnungen automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit in Verzug, sofern in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Ein Inkasso-Schreiben kommt von einem Dienstleister, der die Forderung im Auftrag des ursprünglichen Gläubigers eintreibt (oder sie aufgekauft hat). Typische Bestandteile sind: die Hauptforderung, der Gläubigername, ein Aktenzeichen, Verzugszinsen, Mahn- oder Inkassokosten sowie eine knappe Zahlungsfrist.
Wichtig zu wissen: Ein Inkassobüro hat keine hoheitlichen Befugnisse. Es darf nicht pfänden, keine Konten sperren und keinen Gerichtsvollzieher schicken. Das kann erst ein Gericht nach einem Mahn- oder Klageverfahren.
Häufige Fehlerquellen und überhöhte Posten
Gerade bei Inkasso-Forderungen sind aufgeblähte Nebenkosten ein Dauerthema. Achten Sie auf:
- Überhöhte Inkassokosten: Erstattungsfähig sind nur die Kosten, die auch ein Rechtsanwalt verlangen dürfte (Paragraf 13e RDG). Bei unstrittigen Forderungen gilt häufig nur eine 0,9-Geschäftsgebühr nach RVG.
- Doppelte Mahngebühren: Wenn bereits der Ursprungsgläubiger Mahnkosten berechnet hat, dürfen diese nicht erneut vom Inkassobüro draufgesattelt werden.
- Pauschale von 40 Euro: Die Verzugskostenpauschale nach Paragraf 288 Absatz 5 BGB gilt nur im Geschäftsverkehr, nicht gegenüber Verbrauchern.
- Verjährte Forderungen: Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (Paragraf 195 BGB) zum Jahresende. Verjährte Forderungen müssen Sie nicht bezahlen - eine Mahnung allein hemmt die Verjährung nicht.
- Unklare Zinsberechnung: Der gesetzliche Verzugszins liegt bei Verbrauchern bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Paragraf 288 Absatz 1 BGB).
Worauf Sie konkret achten sollten
- Berechtigung prüfen: Existiert die Forderung überhaupt? Wurde die Leistung erbracht, der Vertrag wirksam geschlossen? Phantomforderungen sind verbreitet.
- Zahlungspflicht der Nebenkosten: Rechnen Sie Hauptforderung und Nebenkosten getrennt. Oft ist nur die Hauptsumme berechtigt, während ein Teil der Gebühren strittig ist.
- Frist realistisch? Eine Zahlungsfrist von wenigen Tagen erzeugt Druck, ist aber kein Beweis für eine berechtigte Forderung.
- Datenherkunft: Das Inkassobüro muss laut DSGVO transparent machen, woher es Ihre Daten und die Forderung hat.
Häufige Fragen
Welche Inkasso-Gebühren sind zulässig?
Muss ich auf jede Mahnung reagieren?
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