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Mahnung / Inkasso-Schreiben prüfen lassen

Unsere KI analysiert Mahnungen und Inkasso-Schreiben auf Berechtigung der Forderung, zulässige Gebühren, korrekte Verzugszinsen und Verjährungsfristen.

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Was eine Mahnung oder ein Inkasso-Schreiben ausmacht

Eine Mahnung ist die Aufforderung eines Gläubigers, eine fällige Forderung endlich zu begleichen. Anders als viele glauben, ist sie rechtlich nicht zwingend nötig, damit Verzug eintritt: Nach Paragraf 286 Absatz 3 BGB gerät ein Verbraucher bei Rechnungen automatisch 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit in Verzug, sofern in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Ein Inkasso-Schreiben kommt von einem Dienstleister, der die Forderung im Auftrag des ursprünglichen Gläubigers eintreibt (oder sie aufgekauft hat). Typische Bestandteile sind: die Hauptforderung, der Gläubigername, ein Aktenzeichen, Verzugszinsen, Mahn- oder Inkassokosten sowie eine knappe Zahlungsfrist.

Wichtig zu wissen: Ein Inkassobüro hat keine hoheitlichen Befugnisse. Es darf nicht pfänden, keine Konten sperren und keinen Gerichtsvollzieher schicken. Das kann erst ein Gericht nach einem Mahn- oder Klageverfahren.

Häufige Fehlerquellen und überhöhte Posten

Gerade bei Inkasso-Forderungen sind aufgeblähte Nebenkosten ein Dauerthema. Achten Sie auf:

  • Überhöhte Inkassokosten: Erstattungsfähig sind nur die Kosten, die auch ein Rechtsanwalt verlangen dürfte (Paragraf 13e RDG). Bei unstrittigen Forderungen gilt häufig nur eine 0,9-Geschäftsgebühr nach RVG.
  • Doppelte Mahngebühren: Wenn bereits der Ursprungsgläubiger Mahnkosten berechnet hat, dürfen diese nicht erneut vom Inkassobüro draufgesattelt werden.
  • Pauschale von 40 Euro: Die Verzugskostenpauschale nach Paragraf 288 Absatz 5 BGB gilt nur im Geschäftsverkehr, nicht gegenüber Verbrauchern.
  • Verjährte Forderungen: Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre (Paragraf 195 BGB) zum Jahresende. Verjährte Forderungen müssen Sie nicht bezahlen - eine Mahnung allein hemmt die Verjährung nicht.
  • Unklare Zinsberechnung: Der gesetzliche Verzugszins liegt bei Verbrauchern bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (Paragraf 288 Absatz 1 BGB).

Worauf Sie konkret achten sollten

  • Berechtigung prüfen: Existiert die Forderung überhaupt? Wurde die Leistung erbracht, der Vertrag wirksam geschlossen? Phantomforderungen sind verbreitet.
  • Zahlungspflicht der Nebenkosten: Rechnen Sie Hauptforderung und Nebenkosten getrennt. Oft ist nur die Hauptsumme berechtigt, während ein Teil der Gebühren strittig ist.
  • Frist realistisch? Eine Zahlungsfrist von wenigen Tagen erzeugt Druck, ist aber kein Beweis für eine berechtigte Forderung.
  • Datenherkunft: Das Inkassobüro muss laut DSGVO transparent machen, woher es Ihre Daten und die Forderung hat.
Ein typischer Fehler ist, aus Angst sofort den Gesamtbetrag zu überweisen. Wer unberechtigte Posten unter Vorbehalt oder gar nicht zahlt und der Forderung schriftlich widerspricht, verschafft sich Verhandlungsspielraum. Eine KI-Analyse prüft Mahnungen und Inkasso-Schreiben in Sekunden auf überhöhte Gebühren, Verjährung und formale Schwächen - das ersetzt aber bei strittigen Fällen keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Inkasso-Gebühren sind zulässig?
Inkasso-Unternehmen dürfen nur die Kosten berechnen, die auch ein Rechtsanwalt nach dem RVG in Rechnung stellen dürfte. Zusätzliche "Bearbeitungsgebühren" oder "Kontoführungsentgelte" sind meist unzulässig.
Muss ich auf jede Mahnung reagieren?
Sie sollten jede Mahnung prüfen. Berechtigte Forderungen sollten Sie fristgerecht begleichen. Bei unberechtigten Forderungen sollten Sie schriftlich widersprechen, um einen Mahnbescheid zu vermeiden.

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