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Maklervertrag prüfen lassen

Lassen Sie Ihren Maklervertrag prüfen — unsere KI erkennt kritische Provisionsklauseln, Exklusivbindungen und fehlende Widerrufsbelehrungen.

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Was wird geprüft?

Laufzeit & Kündigung

Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung

Preis & Preisanpassung

Preiserhöhungsklauseln, Indexierung, Bonus, Staffelmiete

Zahlung & Verzug

Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen

Verbraucherschutz

Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was den Immobilien-Maklervertrag ausmacht

Ein Maklervertrag im Immobilienbereich verpflichtet den Makler, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags nachzuweisen oder zu vermitteln. Im Gegenzug schuldet der Auftraggeber bei erfolgreichem Abschluss eine Provision (Courtage). Rechtlich greift das Maklerrecht der Paragrafen 652 bis 655 BGB: Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der nachgewiesene Vertrag tatsächlich zustande kommt und die Maklertätigkeit dafür ursächlich war.

Typische Bestandteile sind:

  • Leistungsbeschreibung (Nachweis oder Vermittlung) und das Objekt
  • Provisionshöhe in Prozent zuzüglich Umsatzsteuer
  • Art des Auftrags: einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag
  • Laufzeit und Kündigungsmodalitäten
  • bei Verbrauchern: Widerrufsbelehrung nach Paragraf 312g BGB

Häufige Problem-Klauseln und Fehlerquellen

Gerade hier lohnt sich genaues Hinsehen, denn einige Klauseln verschieben das Risiko einseitig zum Auftraggeber:

  • Vorfälligkeits- oder Reservierungsgebühren: Verlangt der Makler eine Zahlung unabhängig vom Vertragsabschluss, ist das im Verbraucherbereich häufig unwirksam – die Provision setzt grundsätzlich einen Erfolg voraus.
  • Verstoß gegen das Bestellerprinzip / die Provisionsteilung: Seit der Reform 2020 gilt bei der Vermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher das hälftige Teilungsprinzip (Paragrafen 656a ff. BGB). Wer bestellt, kann nicht die volle Courtage allein auf die Gegenseite abwälzen.
  • Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Bei online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss korrekt belehrt werden. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich.
  • Überlange Bindung im Alleinauftrag: Klauseln, die den Auftraggeber jahrelang exklusiv binden oder eine Provision auch bei Eigenbeendigung fordern, können nach AGB-Recht (Paragrafen 305 ff. BGB) unangemessen benachteiligen.
  • Provision trotz Vorkenntnis: Kannte der Interessent das Objekt bereits, fehlt die Ursächlichkeit – eine Klausel, die das ignoriert, ist angreifbar.

Worauf Sie konkret achten sollten

Prüfen Sie vor der Unterschrift gezielt diese Punkte:

  • Schriftform und Provisionsanlass: Steht klar, wann genau der Anspruch entsteht?
  • Höhe inklusive Umsatzsteuer und ob die Teilung dem Gesetz entspricht
  • Widerrufsrecht: 14-Tage-Frist und Hinweis, dass bei vorzeitigem Tätigwerden Wertersatz anfallen kann
  • Doppeltätigkeit: Vertritt der Makler beide Seiten, darf er keine widersprüchlichen Interessen wahrnehmen
  • Datenschutz: Verarbeitung Ihrer Daten nach DSGVO-Vorgaben mit klarer Zweckbindung
Praxis-Tipp: Unterschreiben Sie nie eine Reservierungsvereinbarung mit nennenswerter Gebühr, ohne deren Rückzahlbarkeit zu klären. Und dokumentieren Sie, ob Sie ein Objekt schon vorher kannten – das kann den Provisionsanspruch entfallen lassen.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse prüft die Klauseln Ihres Maklervertrags in Sekunden und markiert riskante Passagen verständlich.

Kritische Klauseln im Maklervertrag

Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Vermietung: der Vermieter (Bestellerprinzip). Beim Kauf: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision.

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