Maklervertrag prüfen lassen
Lassen Sie Ihren Maklervertrag prüfen — unsere KI erkennt kritische Provisionsklauseln, Exklusivbindungen und fehlende Widerrufsbelehrungen.
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Was wird geprüft?
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Preis & Preisanpassung
Preiserhöhungsklauseln, Indexierung, Bonus, Staffelmiete
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was den Immobilien-Maklervertrag ausmacht
Ein Maklervertrag im Immobilienbereich verpflichtet den Makler, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags nachzuweisen oder zu vermitteln. Im Gegenzug schuldet der Auftraggeber bei erfolgreichem Abschluss eine Provision (Courtage). Rechtlich greift das Maklerrecht der Paragrafen 652 bis 655 BGB: Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der nachgewiesene Vertrag tatsächlich zustande kommt und die Maklertätigkeit dafür ursächlich war.
Typische Bestandteile sind:
- Leistungsbeschreibung (Nachweis oder Vermittlung) und das Objekt
- Provisionshöhe in Prozent zuzüglich Umsatzsteuer
- Art des Auftrags: einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag
- Laufzeit und Kündigungsmodalitäten
- bei Verbrauchern: Widerrufsbelehrung nach Paragraf 312g BGB
Häufige Problem-Klauseln und Fehlerquellen
Gerade hier lohnt sich genaues Hinsehen, denn einige Klauseln verschieben das Risiko einseitig zum Auftraggeber:
- Vorfälligkeits- oder Reservierungsgebühren: Verlangt der Makler eine Zahlung unabhängig vom Vertragsabschluss, ist das im Verbraucherbereich häufig unwirksam – die Provision setzt grundsätzlich einen Erfolg voraus.
- Verstoß gegen das Bestellerprinzip / die Provisionsteilung: Seit der Reform 2020 gilt bei der Vermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher das hälftige Teilungsprinzip (Paragrafen 656a ff. BGB). Wer bestellt, kann nicht die volle Courtage allein auf die Gegenseite abwälzen.
- Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Bei online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss korrekt belehrt werden. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich.
- Überlange Bindung im Alleinauftrag: Klauseln, die den Auftraggeber jahrelang exklusiv binden oder eine Provision auch bei Eigenbeendigung fordern, können nach AGB-Recht (Paragrafen 305 ff. BGB) unangemessen benachteiligen.
- Provision trotz Vorkenntnis: Kannte der Interessent das Objekt bereits, fehlt die Ursächlichkeit – eine Klausel, die das ignoriert, ist angreifbar.
Worauf Sie konkret achten sollten
Prüfen Sie vor der Unterschrift gezielt diese Punkte:
- Schriftform und Provisionsanlass: Steht klar, wann genau der Anspruch entsteht?
- Höhe inklusive Umsatzsteuer und ob die Teilung dem Gesetz entspricht
- Widerrufsrecht: 14-Tage-Frist und Hinweis, dass bei vorzeitigem Tätigwerden Wertersatz anfallen kann
- Doppeltätigkeit: Vertritt der Makler beide Seiten, darf er keine widersprüchlichen Interessen wahrnehmen
- Datenschutz: Verarbeitung Ihrer Daten nach DSGVO-Vorgaben mit klarer Zweckbindung
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse prüft die Klauseln Ihres Maklervertrags in Sekunden und markiert riskante Passagen verständlich.
Kritische Klauseln im Maklervertrag
Häufige Fragen
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