Mieterhöhungsschreiben prüfen lassen
Unsere KI prüft Ihre Mieterhöhung auf formale Korrektheit, Einhaltung der Kappungsgrenze, korrekten Mietspiegel-Bezug und gesetzliche Fristen.
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Was wird geprüft?
Formalia-Check
Pflichtangaben, formelle Anforderungen, Vollständigkeit
Preis & Preisanpassung
Preiserhöhungsklauseln, Indexierung, Bonus, Staffelmiete
Fristen & Termine
Wichtige Fristen, Stichtage, Verfallfristen
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was ein Mieterhöhungsschreiben ausmacht
Ein Mieterhöhungsschreiben ist kein Vertrag, sondern eine einseitige Erklärung des Vermieters, mit der er die Zustimmung zu einer höheren Miete verlangt. Anders als bei einer Indexmiete oder Staffelmiete, die bereits im Mietvertrag vereinbart wurden, geht es hier meist um die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB. Typische Bestandteile sind: die Höhe der neuen Miete, der Zeitpunkt der Wirksamkeit, eine Begründung des Erhöhungsverlangens sowie die Aufforderung, der Erhöhung zuzustimmen.
Wichtig: Die Erhöhung wird nicht automatisch wirksam. Sie brauchen Ihre Zustimmung. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, kann aber dazu führen, dass der Vermieter auf Zustimmung klagt. Deshalb lohnt es sich, ein solches Schreiben genau zu prüfen, bevor Sie reagieren.
Häufige Fehler und Risiko-Klauseln
Mieterhöhungsschreiben enthalten erstaunlich oft formale oder inhaltliche Mängel, die sie ganz oder teilweise unwirksam machen:
- Verletzung der Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB): Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen, in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur um 15 Prozent. Schreiben, die das überschreiten, sind in Höhe des übersteigenden Betrags unwirksam.
- Fehlende oder fehlerhafte Begründung (§ 558a BGB): Der Vermieter muss die ortsübliche Vergleichsmiete belegen, etwa durch einen Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen. Eine pauschale Behauptung reicht nicht.
- Missachtung der Wartefrist: Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, und seit der letzten Erhöllung müssen mindestens zwölf Monate vergangen sein.
- Falsche Bezugsgröße: Modernisierungskosten dürfen nicht in eine Vergleichsmieten-Erhöhung gemischt werden - dafür gilt ein eigener Weg nach § 559 BGB mit anderen Grenzen.
- Formfehler: Das Verlangen muss in Textform vorliegen und sich erkennbar an alle Mieter im Vertrag richten.
Worauf Sie konkret achten sollten
- Prüfen Sie, ob die genannte Vergleichsmiete tatsächlich aus einem gültigen Mietspiegel Ihrer Stadt stammt und die Wohnung richtig eingeordnet ist (Lage, Baujahr, Ausstattung, Größe).
- Rechnen Sie nach, ob die prozentuale Steigerung innerhalb der Kappungsgrenze bleibt - bezogen auf die Miete vor drei Jahren.
- Kontrollieren Sie die Fristen: Wann war die letzte Erhöhung, ab wann soll die neue Miete gelten?
- Achten Sie darauf, dass nur die Nettokaltmiete erhöht wird, nicht etwa Betriebskosten oder Heizkosten.
Diese Hinweise sind allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse prüft Ihr Mieterhöhungsschreiben in Sekunden auf Kappungsgrenze, Begründung und Fristen - und zeigt Ihnen verständlich, ob die geforderte Erhöhung berechtigt ist.
Häufige Fragen
Wann ist eine Mieterhöhung unwirksam?
Was ist die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen?
Muss ich jeder Mieterhöhung zustimmen?
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