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Nebenkostenabrechnung prüfen lassen

Unsere KI analysiert Ihre Nebenkostenabrechnung auf formale Fehler, nicht umlagefähige Kosten, falsche Verteilerschlüssel und Fristversäumnisse.

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Nebenkostenverteilung, Umlageschlüssel, Plausibilität

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Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was eine Nebenkostenabrechnung ausmacht

Die Nebenkostenabrechnung – juristisch korrekt Betriebskostenabrechnung – ist kein Vertrag, sondern eine jährliche Abrechnung, mit der Ihr Vermieter die im Voraus gezahlten Betriebskostenvorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. Rechtsgrundlage sind die Paragrafen 556 ff. BGB sowie die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die in ihrem Katalog abschließend regelt, welche Kostenarten überhaupt umlagefähig sind.

Eine ordnungsgemäße Abrechnung enthält typischerweise diese Bestandteile:

  • Abrechnungszeitraum (in der Regel zwölf Monate)
  • Gesamtkosten je Kostenart, getrennt ausgewiesen
  • Verteilerschlüssel (Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch, Einheiten)
  • Ihr Kostenanteil auf Basis des Schlüssels
  • Geleistete Vorauszahlungen und die sich daraus ergebende Nach- oder Rückzahlung
Fehlt einer dieser Punkte oder ist er nicht nachvollziehbar, gilt die Abrechnung als formell fehlerhaft.

Häufige Fehlerquellen und nicht umlagefähige Posten

Erfahrungsgemäß stecken die meisten Fehler nicht im Vorsatz, sondern in falsch verteilten oder gar nicht ansatzfähigen Kosten:

  • Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind nach der BetrKV grundsätzlich nicht umlagefähig. Tauchen Posten wie „Verwaltergebühr", „Reparatur" oder „Bankgebühren" auf, gehören sie meist nicht in die Abrechnung.
  • Leerstand muss der Vermieter selbst tragen. Bei flächenabhängigen Schlüsseln darf nicht leer stehende Fläche nicht auf die übrigen Mieter umgelegt werden.
  • Heizkosten unterliegen zusätzlich der Heizkostenverordnung: mindestens 50 Prozent müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, sonst steht Ihnen ein Kürzungsrecht von 15 Prozent zu.
  • Abrechnungsfrist: Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (Paragraf 556 Abs. 3 BGB). Danach kann der Vermieter Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen.
  • Sonstige Betriebskosten müssen im Mietvertrag konkret benannt sein – eine pauschale Sammelposition ohne vertragliche Grundlage ist angreifbar.

Worauf Sie konkret achten sollten

Prüfen Sie zuerst, ob der Verteilerschlüssel mit Ihrem Mietvertrag übereinstimmt – ein nachträglicher Wechsel ist nur eingeschränkt zulässig. Vergleichen Sie die ausgewiesene Wohnfläche mit Ihren Vertragsangaben; bereits kleine Abweichungen verschieben Ihren Anteil spürbar. Kontrollieren Sie, ob alle Kostenarten dem BetrKV-Katalog zuordenbar sind und ob die Summen rechnerisch stimmen. Beachten Sie schließlich, dass Sie als Mieter ein Belegeinsichtsrecht haben: Sie dürfen die Originalrechnungen einsehen, bevor Sie eine Nachzahlung leisten.

Ein typischer Praxis-Tipp: Widersprechen Sie einer fehlerhaften Abrechnung innerhalb der Einwendungsfrist von zwölf Monaten ab Zugang schriftlich – versäumte Einwendungen sind später meist ausgeschlossen.

Diese Hinweise sind allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Abrechnung korrekt ist, prüft eine KI-Analyse die einzelnen Posten und Schlüssel in Sekunden und markiert auffällige Stellen verständlich.

Häufige Fragen

Welche Fehler findet die KI in der Nebenkostenabrechnung?
Typische Fehler sind nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltungskosten, Reparaturen), falsche Abrechnungszeiträume, fehlerhafte Verteilerschlüssel und verspätete Zustellung.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?
Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Danach verfallen Nachforderungen.

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