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Nebenkostenabrechnung (Dokcheck) prüfen lassen

Unsere KI analysiert Ihre Nebenkostenabrechnung als Dokument detailliert auf rechnerische Fehler, nicht umlagefähige Positionen und formale Mängel.

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Was wird geprüft?

Formalia-Check

Pflichtangaben, formelle Anforderungen, Vollständigkeit

Umlageschlüssel & Verteilung

Nebenkostenverteilung, Umlageschlüssel, Plausibilität

Fristen & Termine

Wichtige Fristen, Stichtage, Verfallfristen

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was eine Nebenkostenabrechnung ausmacht

Die Nebenkostenabrechnung (genauer: Betriebskostenabrechnung) ist kein Vertrag, sondern ein Abrechnungsdokument, mit dem der Vermieter einmal jährlich die tatsächlich angefallenen Betriebskosten gegen die geleisteten Vorauszahlungen aufrechnet. Ihre Grundlagen stehen in § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV), die abschließend regelt, welche Kostenarten überhaupt umlagefähig sind.

Eine ordnungsgemäße Abrechnung enthält stets:

  • die Zusammenstellung der Gesamtkosten pro Kostenart (z. B. Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung)
  • den Umlageschlüssel (Wohnfläche, Personenzahl, Verbrauch)
  • die Berechnung Ihres Anteils an den Gesamtkosten
  • den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen mit Nachzahlung oder Guthaben
Fehlt einer dieser Bestandteile, kann die Abrechnung formell unwirksam sein.

Typische Fehlerquellen und Problempunkte

Gerade bei Betriebskostenabrechnungen schleichen sich regelmäßig Fehler ein – manche formell, manche inhaltlich:

  • Abrechnungsfrist überschritten: Nach § 556 Abs. 3 BGB muss die Abrechnung dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Verspätete Nachforderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Nicht umlagefähige Posten: Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen gehören laut BetrKV nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten – tauchen aber häufig auf.
  • Falscher Umlageschlüssel: Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung zu mindestens 50–70 % verbrauchsabhängig abgerechnet werden; rein flächenbasierte Heizkostenumlagen sind oft angreifbar.
  • Leerstand zulasten des Mieters: Steht eine Wohnung leer, trägt der Vermieter die anteiligen Kosten – nicht die verbleibenden Mieter.
  • Rechen- und Übertragungsfehler bei Quadratmeterzahl oder Personenanzahl, die den Anteil verzerren.
Wichtig: Posten dürfen nur umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Umlagevereinbarung enthält.

Worauf Sie konkret achten sollten

Prüfen Sie das Dokument systematisch:

  • Abrechnungszeitraum korrekt (maximal zwölf Monate) und Zustellung fristgerecht?
  • Stimmt die zugrunde gelegte Wohnfläche mit Ihrem Mietvertrag überein?
  • Sind alle Kostenarten in der BetrKV gelistet und im Vertrag als umlagefähig vereinbart?
  • Sind die Vorauszahlungen vollständig und korrekt gegengerechnet?
  • Wurden die Heizkosten verbrauchsabhängig verteilt?
Bei berechtigten Zweifeln haben Sie ein Belegeinsichtsrecht: Sie dürfen die zugrunde liegenden Rechnungen und Verträge einsehen. Einwendungen sollten Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich erheben.

Praxis-Tipp: Zahlen Sie eine strittige Nachforderung nur unter Vorbehalt – so vermeiden Sie, dass eine vorbehaltlose Zahlung später als Anerkenntnis gewertet wird.

Diese Hinweise sind allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Abrechnung formell und inhaltlich korrekt ist, prüft eine KI-Analyse die einzelnen Posten und Klauseln in Sekunden und markiert auffällige Stellen verständlich.

Häufige Fragen

Was unterscheidet die Dokumentenprüfung von der Vertragsprüfung?
Die Dokumentenprüfung analysiert die konkrete Abrechnung auf rechnerische und inhaltliche Fehler, während die Vertragsprüfung die vereinbarte Nebenkostenregelung im Mietvertrag bewertet.
Wie lange kann ich einer Nebenkostenabrechnung widersprechen?
Sie haben nach Zugang der Abrechnung zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.

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