Reisevertrag / Stornobedingungen prüfen lassen
Unsere KI prüft Ihren Reisevertrag auf faire Stornobedingungen, korrekte Leistungsbeschreibungen und Ihre Rechte bei Reisemängeln.
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Was wird geprüft?
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was einen Pauschalreisevertrag ausmacht
Ein Pauschalreisevertrag liegt vor, wenn ein Reiseveranstalter mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für denselben Trip bündelt – etwa Flug plus Hotel, oder Unterkunft plus Mietwagen. Rechtlich greift dann das besondere Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB, das deutlich strengere Schutzregeln vorsieht als die Buchung einzelner Bausteine. Typische Bestandteile sind die Leistungsbeschreibung, der Gesamtreisepreis, An- und Abreisetermine, Zahlungsmodalitäten (Anzahlung und Restzahlung), die Rücktrittsbedingungen sowie Hinweise zum Insolvenzschutz mit Sicherungsschein. Der Sicherungsschein ist Pflicht: Ohne ihn dürfen Veranstalter keine Vorauszahlung verlangen.
Häufige Problemklauseln bei Storno und Rücktritt
Die meisten Konflikte entzünden sich an den Stornopauschalen. Nach § 651h BGB darf der Veranstalter bei einem Rücktritt eine angemessene Entschädigung verlangen – aber nur eine, die sich an den ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen orientiert. Problematisch wird es bei:
- Pauschalen direkt nach Buchung: Sehr hohe Stornoquoten (z. B. 40 Prozent ab dem ersten Tag) sind oft unangemessen, weil dem Veranstalter noch kaum Kosten entstanden sind.
- Intransparenten Staffeln: Stornosätze müssen klar nach Zeitpunkt gestaffelt und nachvollziehbar sein. Pauschale "bis zu 90 Prozent"-Formeln ohne Konkretisierung benachteiligen den Reisenden.
- Ausschluss des kostenfreien Rücktritts bei höherer Gewalt: Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort (Naturkatastrophen, ernste Sicherheitslage) erlaubt § 651h Abs. 3 BGB einen entschädigungsfreien Rücktritt. Klauseln, die das ausschließen, sind unwirksam.
- Verspätete Preisänderung: Preiserhöhungen sind nur bis 20 Tage vor Reisebeginn und nur bei bestimmten Kostensteigerungen zulässig (§ 651f BGB). Wird die 8-Prozent-Grenze überschritten, darf kostenfrei zurückgetreten werden.
Worauf Sie konkret achten sollten
- Veranstalter vs. Vermittler: Prüfen Sie, ob ein echter Pauschalreisevertrag oder nur eine vermittelte Einzelleistung vorliegt – nur ersterer genießt vollen BGB-Schutz.
- Sicherungsschein: Liegt er vor und nennt er einen seriösen Absicherer? Ohne ihn keine Anzahlung leisten.
- Stornostaffel im Detail: Vergleichen Sie die Prozentsätze mit dem zeitlichen Abstand zur Abreise – steile Sprünge kurz nach Buchung sind ein Warnsignal.
- Umbuchungsentgelte: Separate Gebühren für Namens- oder Terminänderungen müssen ebenfalls angemessen und ausgewiesen sein.
- Gerichtsstand und Recht: Klauseln, die ausländisches Recht oder einen entfernten Gerichtsstand erzwingen, sind gegenüber Verbrauchern meist unwirksam.
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse prüft Ihre Stornoklauseln und Rücktrittsbedingungen in wenigen Sekunden und markiert auffällige Pauschalen.
Kritische Klauseln im Reisevertrag
Häufige Fragen
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Was prüft die KI beim Reisevertrag?
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