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Preis- / Laufzeit-Transparenzcheck prüfen lassen

Unsere KI bewertet Ihre AGB auf Transparenz und Verständlichkeit nach dem Transparenzgebot des BGB und identifiziert überraschende Klauseln.

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Was wird geprüft?

Verbraucherschutz

Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot

Formalia-Check

Pflichtangaben, formelle Anforderungen, Vollständigkeit

Preis & Preisanpassung

Preiserhöhungsklauseln, Indexierung, Bonus, Staffelmiete

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was der Preis- und Laufzeit-Transparenzcheck prüft

Anders als bei einer vollständigen Vertragsanalyse geht es hier um ein konkretes Dokument, das Sie erhalten haben - etwa ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, ein Tarifblatt, eine Preisanpassungsmitteilung oder die jährliche Vertragsbestätigung eines Telekommunikations-, Energie- oder Abo-Anbieters. Der Transparenzcheck stellt eine einzige, aber entscheidende Frage: Sind Preis und Laufzeit so dargestellt, dass Sie als Empfänger die tatsächlichen Kosten und Bindungsdauer eindeutig erkennen können?

Typische Bestandteile eines solchen Dokuments sind der Grundpreis und Arbeits- oder Nutzungspreise, einmalige Anschluss- oder Bereitstellungsgebühren, Boni und Rabatte mit Geltungsdauer, die Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfristen sowie die Regeln zur automatischen Verlängerung.

Häufige Fehlerquellen und kritische Punkte

Gerade bei Preis- und Laufzeitangaben treten wiederkehrende Schwachstellen auf:

  • Lockpreise mit Sternchen: Ein günstiger Effektivpreis im ersten Jahr, der durch wegfallende Boni danach deutlich steigt. Nach den Vorgaben zur Preisangabe muss der tatsächlich zu zahlende Gesamtpreis klar erkennbar sein.
  • Versteckte Verlängerungen: Seit der Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Regeln im BGB zu Dauerschuldverhältnissen darf sich ein Verbrauchervertrag nach der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und muss dann monatlich mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein. Klauseln mit erneuter 12-Monats-Bindung sind unzulässig.
  • Intransparente Preisanpassungen: Pauschale Formulierungen wie "Preise können angepasst werden" ohne nachvollziehbaren Anlass und Maßstab können nach dem AGB-Recht des BGB unwirksam sein.
  • Unklare Kündigungsfristen: Pflicht ist seit der Einführung des Kündigungsbuttons, dass eine Online abgeschlossene Bindung auch leicht online kündbar ist.

Konkrete Prüfpunkte

Achten Sie beim Abgleich des Dokuments besonders auf folgende Stellen:

  • Effektiver Gesamtpreis über die gesamte Mindestlaufzeit, nicht nur der beworbene Monatspreis im Aktionszeitraum.
  • Boni-Ablauf: Ab wann gilt welcher Preis? Ist der Preis nach Wegfall der Vergünstigung beziffert?
  • Start- und Enddatum der Mindestlaufzeit sowie die genaue Kündigungsfrist in Tagen oder Monaten.
  • Verlängerungsmechanik: unbefristet und monatlich kündbar oder unzulässig erneut befristet?
  • Zusatzkosten: Versand-, Bereitstellungs-, Wechsel- oder Pfandgebühren, die nicht im Monatspreis enthalten sind.
  • Abweichung vom Beworbenen: Stimmt das Dokument mit dem überein, was Ihnen im Werbe- oder Verkaufsgespräch zugesagt wurde?

Praxis-Tipp

Ein verbreiteter Fehler ist es, nur auf den fettgedruckten Monatspreis zu schauen und die Fußnoten zu überspringen. Genau dort verstecken sich oft Bonusbefristungen und Anschlussgebühren. Rechnen Sie immer die Gesamtsumme über die volle Bindungsdauer und vergleichen Sie sie mit dem Angebot, das Sie ursprünglich auswählen wollten.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Dokument Preis und Laufzeit korrekt ausweist, prüft eine KI-gestützte Analyse die relevanten Klauseln in Sekunden und macht intransparente Stellen sichtbar.

Kritische Klauseln im Transparenz

Häufige Fragen

Was ist das Transparenzgebot bei AGB?
Das Transparenzgebot nach 307 Abs. 1 BGB verlangt, dass AGB-Klauseln klar und verständlich formuliert sind. Intransparente Klauseln sind unwirksam.
Was sind überraschende Klauseln in AGB?
Überraschende Klauseln nach 305c BGB sind solche, mit denen der Vertragspartner nicht zu rechnen braucht, etwa versteckte Zusatzkosten oder ungewöhnliche Haftungsregelungen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil.

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