Private Krankenversicherung prüfen lassen
Tarif-Leistungen, Selbstbehalt, Beitragsanpassung, Wahlleistungen — Risiken und Stärken Ihres PKV-Tarifs sichtbar machen.
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Was wird geprüft?
Deckungsumfang & Versicherungssummen
Versicherte Leistungen, Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Mindestabsicherung
Beitrag & Beitragsanpassung
Prämie, Dynamik, Beitragsanpassungsklauseln, Zahlungsweise
Schadens- & Leistungsfall
Meldefristen, Obliegenheiten, Mitwirkungs- und Schadenabwicklungs-Pflichten
Wartezeiten & Karenzzeiten
Karenzzeiten, Wartefristen, Leistungsbeginn, Gesundheitsprüfung
Versicherungsausschlüsse
Ausschlüsse, Obliegenheiten, Wartezeiten, Leistungsgrenzen
Deckungslücken & Unterversicherung
Unterversicherung, Lücken im Bedingungswerk, fehlende Bausteine
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was die private Krankenversicherung ausmacht
Die private Krankenversicherung (PKV) ersetzt für bestimmte Personengruppen die gesetzliche Kasse: Selbstständige, Beamte und Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich privat versichern. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Typische Bestandteile eines PKV-Vertrags sind der Tarif mit konkretem Leistungskatalog (ambulant, stationär, Zahn), ein vereinbarter Selbstbehalt, die Alterungsrückstellungen zur Beitragsstabilisierung im Alter sowie optionale Bausteine wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Rechtsgrundlage ist neben dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor allem das Krankenversicherungsrecht in den §§ 192 ff. VVG.
Häufige Risiko-Klauseln und Fehlerquellen
Besonders heikel sind die vorvertraglichen Anzeigepflichten nach §§ 19 bis 22 VVG. Wer Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch beantwortet, riskiert Rücktritt, Anfechtung oder Leistungskürzung – auch Jahre später. Achten Sie auf:
- Beitragsanpassungsklauseln (§ 203 VVG): Der Versicherer darf Beiträge bei veränderten Rechnungsgrundlagen anpassen. Prüfen Sie, ob die Anpassung von einem unabhängigen Treuhänder geprüft wird und ob ein Wechsel in günstigere Tarife nach § 204 VVG zugesichert ist.
- Leistungsausschlüsse und Wartezeiten: Allgemeine Wartezeit (oft drei Monate) und besondere Wartezeiten für Zahnersatz oder Psychotherapie. Dauerhafte Ausschlüsse für Vorerkrankungen sollten klar benannt sein.
- Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: Hohe Selbstbehalte senken den Beitrag, können bei häufigen Behandlungen aber teuer werden. Beitragsrückerstattungen entfallen, sobald Rechnungen eingereicht werden.
- Kündigungs- und Wechselregeln: Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn ein Anschlussversicherungsschutz nachgewiesen wird (§ 205 VVG). Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz nach Art. 9 DSGVO.
Worauf Sie konkret achten sollten
Vergleichen Sie nicht nur den Einstiegsbeitrag, sondern die langfristige Stabilität. Prüfpunkte speziell für die PKV:
- Ist der Tarif offen kalkuliert und werden ausreichend Alterungsrückstellungen gebildet?
- Enthält der Tarif eine Öffnungsklausel oder garantierten Wechsel in den Basistarif für den Notfall?
- Wie ist die Erstattung bei Heilpraktikern, Hilfsmitteln und Arzneimitteln geregelt – nach Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) oder mit Höchstsätzen?
- Gibt es eine Beihilfekonformität bei Beamtentarifen?
- Sind Kostenübernahme-Vorbehalte für teure Therapien klar formuliert?
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr PKV-Vertrag faire Anpassungsklauseln und vollständige Leistungen enthält: Eine KI-gestützte Analyse prüft die kritischen Klauseln in Sekunden und macht Risiken sichtbar.
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