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Unfallversicherung prüfen lassen

Invaliditätssumme, Progression, Gliedertaxe, Krankenhaustagegeld — Leistungs-Bausteine und Lücken erkennen.

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Was wird geprüft?

Deckungsumfang & Versicherungssummen

Versicherte Leistungen, Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Mindestabsicherung

Beitrag & Beitragsanpassung

Prämie, Dynamik, Beitragsanpassungsklauseln, Zahlungsweise

Schadens- & Leistungsfall

Meldefristen, Obliegenheiten, Mitwirkungs- und Schadenabwicklungs-Pflichten

Versicherungsausschlüsse

Ausschlüsse, Obliegenheiten, Wartezeiten, Leistungsgrenzen

Deckungslücken & Unterversicherung

Unterversicherung, Lücken im Bedingungswerk, fehlende Bausteine

Laufzeit & Kündigung

Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung

Verbraucherschutz

Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was die private Unfallversicherung absichert

Die private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führt. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung gilt sie rund um die Uhr - also auch in der Freizeit, im Haushalt und beim Sport, nicht nur auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg. Kernstück fast jeder Police ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und der sogenannten Gliedertaxe errechnet.

Typische Bestandteile sind:

  • Versicherungssumme und Progression (z. B. 225 %, 350 %, 500 %) - die Auszahlung steigt überproportional mit dem Invaliditätsgrad
  • Gliedertaxe - feste Prozentsätze pro Körperteil (Arm, Hand, Bein, Auge)
  • ergänzende Leistungen wie Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung oder kosmetische Operationen
Versicherungsverträge unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das u. a. Anzeigepflichten (§ 19 VVG) und Mitwirkungsobliegenheiten regelt.

Typische Problemklauseln und Fehlerquellen

Gerade bei der Unfallversicherung steckt das Risiko im Detail der Bedingungen:

  • Ausschlusskatalog: Bewusstseinsstörungen, Alkohol/Drogen, Eigenbewegungen ohne Einwirkung von außen oder bestimmte Risikosportarten sind oft ausgeschlossen. Hier lohnt der genaue Blick.
  • Mitwirkungsanteil von Krankheiten/Gebrechen: Tragen Vorerkrankungen zur Unfallfolge bei, kürzt der Versicherer die Leistung. Viele Tarife kürzen bereits ab einem Anteil von 25 %, bessere erst ab 50 %.
  • Fristen: Die Invalidität muss meist innerhalb von 15 Monaten eingetreten und ärztlich festgestellt sein - eine versäumte Frist kann den Anspruch kosten.
  • Anzeigepflicht beim Abschluss (§ 19 VVG): Falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben können bei Vertragsschluss zu Rücktritt oder Leistungsfreiheit führen.
  • Beitragsanpassungs- und Kündigungsklauseln: Prüfen, ob der Versicherer Beiträge einseitig erhöhen oder nach einem Schaden kündigen darf.
Die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten unterliegt zudem der DSGVO; auf entsprechende Einwilligungs- und Informationspflichten sollte die Police hinweisen.

Worauf Sie konkret achten sollten

  • Gliedertaxe vergleichen: Höhere Prozentsätze für Hand, Daumen oder Auge bedeuten im Ernstfall deutlich mehr Geld.
  • Mitwirkungsanteil: Möglichst hohe Grenze (50 %) oder vollständiger Verzicht wählen.
  • Progression sinnvoll dimensionieren - sie wirkt erst bei schweren Verletzungen.
  • Verbesserte Bedingungen prüfen: Sind Bewusstseinsstörungen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt mitversichert? Gelten erweiterte Unfallbegriffe (z. B. Infektionen, Vergiftungen)?
  • Meldefristen im Schadenfall kennen und einhalten.
Praxis-Tipp: Eine zu niedrige Versicherungssumme ist der häufigste Fehler. Bei einer Vollinvalidität sollte die Leistung samt Progression im sechsstelligen Bereich liegen, sonst entsteht eine empfindliche Lücke.

Dieser Text bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Eine KI-gestützte Analyse prüft Gliedertaxe, Ausschlüsse, Mitwirkungsklauseln und Fristen Ihrer Police in wenigen Sekunden und zeigt Schwachstellen verständlich auf.

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