Unfallversicherung prüfen lassen
Invaliditätssumme, Progression, Gliedertaxe, Krankenhaustagegeld — Leistungs-Bausteine und Lücken erkennen.
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Was wird geprüft?
Deckungsumfang & Versicherungssummen
Versicherte Leistungen, Deckungssummen, Selbstbeteiligung, Mindestabsicherung
Beitrag & Beitragsanpassung
Prämie, Dynamik, Beitragsanpassungsklauseln, Zahlungsweise
Schadens- & Leistungsfall
Meldefristen, Obliegenheiten, Mitwirkungs- und Schadenabwicklungs-Pflichten
Versicherungsausschlüsse
Ausschlüsse, Obliegenheiten, Wartezeiten, Leistungsgrenzen
Deckungslücken & Unterversicherung
Unterversicherung, Lücken im Bedingungswerk, fehlende Bausteine
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was die private Unfallversicherung absichert
Die private Unfallversicherung leistet, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führt. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung gilt sie rund um die Uhr - also auch in der Freizeit, im Haushalt und beim Sport, nicht nur auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg. Kernstück fast jeder Police ist die Invaliditätsleistung, deren Höhe sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und der sogenannten Gliedertaxe errechnet.
Typische Bestandteile sind:
- Versicherungssumme und Progression (z. B. 225 %, 350 %, 500 %) - die Auszahlung steigt überproportional mit dem Invaliditätsgrad
- Gliedertaxe - feste Prozentsätze pro Körperteil (Arm, Hand, Bein, Auge)
- ergänzende Leistungen wie Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung oder kosmetische Operationen
Typische Problemklauseln und Fehlerquellen
Gerade bei der Unfallversicherung steckt das Risiko im Detail der Bedingungen:
- Ausschlusskatalog: Bewusstseinsstörungen, Alkohol/Drogen, Eigenbewegungen ohne Einwirkung von außen oder bestimmte Risikosportarten sind oft ausgeschlossen. Hier lohnt der genaue Blick.
- Mitwirkungsanteil von Krankheiten/Gebrechen: Tragen Vorerkrankungen zur Unfallfolge bei, kürzt der Versicherer die Leistung. Viele Tarife kürzen bereits ab einem Anteil von 25 %, bessere erst ab 50 %.
- Fristen: Die Invalidität muss meist innerhalb von 15 Monaten eingetreten und ärztlich festgestellt sein - eine versäumte Frist kann den Anspruch kosten.
- Anzeigepflicht beim Abschluss (§ 19 VVG): Falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben können bei Vertragsschluss zu Rücktritt oder Leistungsfreiheit führen.
- Beitragsanpassungs- und Kündigungsklauseln: Prüfen, ob der Versicherer Beiträge einseitig erhöhen oder nach einem Schaden kündigen darf.
Worauf Sie konkret achten sollten
- Gliedertaxe vergleichen: Höhere Prozentsätze für Hand, Daumen oder Auge bedeuten im Ernstfall deutlich mehr Geld.
- Mitwirkungsanteil: Möglichst hohe Grenze (50 %) oder vollständiger Verzicht wählen.
- Progression sinnvoll dimensionieren - sie wirkt erst bei schweren Verletzungen.
- Verbesserte Bedingungen prüfen: Sind Bewusstseinsstörungen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt mitversichert? Gelten erweiterte Unfallbegriffe (z. B. Infektionen, Vergiftungen)?
- Meldefristen im Schadenfall kennen und einhalten.
Dieser Text bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Eine KI-gestützte Analyse prüft Gliedertaxe, Ausschlüsse, Mitwirkungsklauseln und Fristen Ihrer Police in wenigen Sekunden und zeigt Schwachstellen verständlich auf.
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