Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Der Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an? Nehmen Sie sich Zeit und unterschreiben Sie nichts überstürzt. Ein Aufhebungsvertrag hat weitreichende Folgen.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – ohne Kündigung und ohne Kündigungsfrist. Beide Seiten einigen sich auf die Bedingungen der Beendigung.
Vorteile und Nachteile
Mögliche Vorteile
- Abfindung (nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber häufig)
- Gutes Arbeitszeugnis
- Vereinbarter Beendigungszeitpunkt
- Freistellung mit Gehaltfortzahlung
Risiken für Arbeitnehmer
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit verhängt regelmäßig eine 12-wöchige Sperrzeit
- Kein Kündigungsschutz: Sie verzichten auf den Schutz des KSchG
- Kein Widerruf: Ein Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich nicht widerrufen werden
- Keine Abfindungspflicht: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung
Angemessene Abfindung
Die übliche Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei guter Verhandlungsposition (z. B. offensichtlich unwirksame Kündigung) kann deutlich mehr erreicht werden.
Verhandlungstipps
- Unterschreiben Sie niemals sofort – nehmen Sie sich Bedenkzeit
- Lassen Sie den Vertrag prüfen
- Verhandeln Sie über Abfindung, Zeugnis, Freistellung und Sperrzeit-Formulierung
- Achten Sie auf eine Formulierung, die Sperrzeiten beim ALG vermeidet (z. B. „betriebsbedingte Gründe")
Sperrzeit vermeiden
Eine Sperrzeit kann vermieden werden, wenn:
- Der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung angedroht hat
- Ein wichtiger Grund für die Auflösung vorlag
- Die Kündigungsfrist eingehalten wird
- Die Abfindung nicht höher als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr liegt
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