VerbraucherrechtVertragsverlängerungKündigung

Automatische Vertragsverlängerung stoppen

Von Redaktion VertragLotse

Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Seit März 2022 gelten deutlich verbraucherfreundlichere Regeln.

Die neue Rechtslage seit 2022

§ 309 Nr. 9 BGB – Neue Regelung

Die Gesetzesänderung im BGB begrenzt die Wirkung der automatischen Verlängerung:

  • Die Erstlaufzeit darf weiterhin bis zu 24 Monate betragen

  • Nach automatischer Verlängerung: Kündigung jederzeit mit maximal 1 Monat Frist

  • Keine Verlängerung um mehr als 1 Monat auf unbestimmte Zeit


Welche Verträge sind betroffen?

Die Regelung gilt für alle Verbraucherverträge mit automatischer Verlängerung:

  • Mobilfunk- und Internetverträge

  • Fitnessstudio-Verträge

  • Streaming-Abos

  • Zeitschriften-Abos

  • Strom- und Gasverträge


Kündigungsbutton (§ 312k BGB)

Online-Anbieter müssen seit Juli 2022 einen Kündigungsbutton anbieten:

  • Gut sichtbar und leicht zugänglich

  • Beschriftet mit „Verträge hier kündigen" oder ähnlich

  • Maximal 2 Klicks bis zur Kündigung

  • Sofortige Bestätigung auf dauerhaftem Datenträger


Sanktion bei Verstoß

Bietet der Anbieter keinen Kündigungsbutton an, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen.

Tipps gegen ungewollte Verlängerungen

  • Notieren Sie Kündigungsfristen direkt bei Vertragsabschluss im Kalender
  • Nutzen Sie Erinnerungs-Apps
  • Kündigen Sie rechtzeitig – auch wenn Sie den Vertrag behalten wollen (dann können Sie neu verhandeln)
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre laufenden Verträge

Altverträge

Die neuen Regeln gelten auch für Verträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden, sofern sie sich nach dem 1. März 2022 automatisch verlängert haben.

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