Fitnessstudio-Vertrag kündigen: Ihre Optionen
Fitnessstudio-Verträge sind bekannt für lange Laufzeiten und komplizierte Kündigungsregeln. Doch auch hier haben Verbraucher klare Rechte.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Maximale Laufzeit
Die Erstlaufzeit darf maximal 24 Monate betragen. Nach der gesetzlichen Neuregelung 2022 gilt nach Ablauf der Erstlaufzeit eine Kündigungsfrist von nur noch 1 Monat (§ 309 Nr. 9 BGB).
Ordentliche Kündigung
- Innerhalb der Erstlaufzeit: Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (meist 3 Monate vorher)
- Nach Ablauf: Jederzeit mit 1 Monat Frist
Sonderkündigungsrecht
Umzug
Ein Umzug berechtigt in der Regel nicht zur Sonderkündigung, es sei denn, der Vertrag sieht dies vor oder das Studio hat keine Filiale in der Nähe des neuen Wohnorts. Die Rechtsprechung ist hier uneinheitlich.
Krankheit oder Verletzung
Bei schwerer Krankheit oder Verletzung, die Sport dauerhaft unmöglich macht, besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund). Ein ärztliches Attest ist erforderlich.
Schwangerschaft
Schwangerschaft allein berechtigt in der Regel nicht zur Kündigung. Bei ärztlichem Sportverbot liegt aber ein wichtiger Grund vor.
Wesentliche Vertragsänderungen
Erhöht das Studio die Beiträge oder schränkt das Angebot wesentlich ein (z. B. Schließung des Schwimmbads), besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Ruhen des Vertrags
Viele Studios bieten an, den Vertrag bei Krankheit oder längerer Abwesenheit ruhen zu lassen. Dies ist keine Pflicht, wird aber oft kulant gewährt. Die Laufzeit verlängert sich dann um die Ruhezeit.
Kündigung richtig formulieren
- Schriftlich per Einschreiben oder über den Kündigungsbutton
- Name, Mitgliedsnummer, gewünschter Beendigungstermin
- Bei Sonderkündigung: Grund und Nachweis beifügen
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