EnergieGasvertragPreisgarantie

Gasvertrag: Was die Preisgarantie wirklich bedeutet

Von Redaktion VertragLotse

Nach den extremen Preisschwankungen der letzten Jahre ist eine Preisgarantie im Gasvertrag attraktiver denn je. Doch nicht jede Garantie hält, was sie verspricht.

Arten von Preisgarantien

Volle Preisgarantie

Schützt vor allen Preiserhöhungen – auch bei Steuern und Abgaben. Die beste, aber seltenste Form.

Eingeschränkte Preisgarantie (Preisfixierung)

Schützt nur den Energiekostenanteil. Steuern, Abgaben und Netzentgelte können trotzdem steigen. Die häufigste Form.

Energiepreisgarantie

Fixiert nur den Beschaffungspreis. Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind ausgenommen.

Was die Preisgarantie nicht abdeckt

Typische Ausnahmen:

  • Mehrwertsteuer-Änderungen

  • Neue Steuern und Abgaben

  • CO2-Preis-Erhöhungen

  • Netzentgelt-Anpassungen

  • Konzessionsabgaben


Preisgarantie und Preisanpassungsklauseln

Achten Sie auf die Preisanpassungsklausel im Vertrag. Nach BGH-Rechtsprechung müssen Preiserhöhungsklauseln:

  • Transparent formuliert sein

  • Kostensenkungen ebenso weitergeben wie Erhöhungen

  • Dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen


Gas-Preisbremse (historisch)

Die Gas-Preisbremse (2023-2024) hat die Preise vorübergehend gedeckelt. Auch wenn sie ausgelaufen ist, zeigt sie: Der Staat kann bei extremen Preisschwankungen eingreifen.

Tipps für Gasverbraucher

  • Vergleichen Sie regelmäßig die Tarife
  • Bevorzugen Sie Verträge mit eingeschränkter Preisgarantie für 12-24 Monate
  • Achten Sie auf kurze Vertragslaufzeiten
  • Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
  • Prüfen Sie, ob ein Wechsel zu Wärmepumpe oder Fernwärme langfristig günstiger ist

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