EnergieGasvertragPreisgarantie
Gasvertrag: Was die Preisgarantie wirklich bedeutet
Von Redaktion VertragLotse
Nach den extremen Preisschwankungen der letzten Jahre ist eine Preisgarantie im Gasvertrag attraktiver denn je. Doch nicht jede Garantie hält, was sie verspricht.
Arten von Preisgarantien
Volle Preisgarantie
Schützt vor allen Preiserhöhungen – auch bei Steuern und Abgaben. Die beste, aber seltenste Form.Eingeschränkte Preisgarantie (Preisfixierung)
Schützt nur den Energiekostenanteil. Steuern, Abgaben und Netzentgelte können trotzdem steigen. Die häufigste Form.Energiepreisgarantie
Fixiert nur den Beschaffungspreis. Netzentgelte, Steuern und Umlagen sind ausgenommen.Was die Preisgarantie nicht abdeckt
Typische Ausnahmen:
- Mehrwertsteuer-Änderungen
- Neue Steuern und Abgaben
- CO2-Preis-Erhöhungen
- Netzentgelt-Anpassungen
- Konzessionsabgaben
Preisgarantie und Preisanpassungsklauseln
Achten Sie auf die Preisanpassungsklausel im Vertrag. Nach BGH-Rechtsprechung müssen Preiserhöhungsklauseln:
- Transparent formuliert sein
- Kostensenkungen ebenso weitergeben wie Erhöhungen
- Dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen
Gas-Preisbremse (historisch)
Die Gas-Preisbremse (2023-2024) hat die Preise vorübergehend gedeckelt. Auch wenn sie ausgelaufen ist, zeigt sie: Der Staat kann bei extremen Preisschwankungen eingreifen.
Tipps für Gasverbraucher
- Vergleichen Sie regelmäßig die Tarife
- Bevorzugen Sie Verträge mit eingeschränkter Preisgarantie für 12-24 Monate
- Achten Sie auf kurze Vertragslaufzeiten
- Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
- Prüfen Sie, ob ein Wechsel zu Wärmepumpe oder Fernwärme langfristig günstiger ist
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