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Strom- / Gasvertrag prüfen lassen

Ihren Strom- oder Gasvertrag prüfen lassen — unsere KI analysiert Preisgarantien, Boni, Laufzeit und Sonderkündigungsrechte.

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Was wird geprüft?

Laufzeit & Kündigung

Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung

Preis & Preisanpassung

Preiserhöhungsklauseln, Indexierung, Bonus, Staffelmiete

Verbraucherschutz

Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot

Zahlung & Verzug

Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was einen Strom- oder Gasvertrag ausmacht

Ein Energieliefervertrag regelt die Belieferung Ihres Haushalts oder Betriebs mit Strom oder Erdgas. Die zentralen Bausteine sind der Arbeitspreis (Cent pro Kilowattstunde), der Grundpreis (monatliche oder jährliche Pauschale) sowie die Konditionen rund um Laufzeit, Kündigung und Preisänderungen. Hinzu kommen Angaben zur Vertragslaufzeit, zu Bonuszahlungen im ersten Jahr und zur Belieferung in der Grund- oder Ersatzversorgung. Für Verbraucher gelten besondere Schutzvorschriften nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den ergänzenden Verordnungen zur Strom- und Gasgrundversorgung (StromGVV, GasGVV).

Typisch ist die Unterscheidung zwischen Sonderverträgen (frei gestaltbar, oft günstiger, aber mit längeren Bindungen) und der Grundversorgung, die jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar ist.

Häufige Risiko-Klauseln und Fehlerquellen

Bei Energieverträgen lohnt ein zweiter Blick auf folgende Punkte:

  • Preisanpassungsklauseln: Pauschale Formulierungen, die dem Anbieter einseitige Preiserhöhungen ohne nachvollziehbare Begründung erlauben, sind häufig unwirksam. Der Bundesgerichtshof verlangt transparente, an konkrete Kostenfaktoren gekoppelte Anpassungen (§ 307 BGB - Inhaltskontrolle).
  • Lange Erstlaufzeit plus automatische Verlängerung: Seit der Reform durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge dürfen sich Verbraucherverträge nach Ablauf nur noch unbefristet mit Monatsfrist verlängern (§ 309 Nr. 9 BGB). Klauseln mit zwölfmonatiger Stillschweigeverlängerung sind kritisch.
  • Bonus-Fallen: Neukundenboni werden teils erst nach 12 Monaten ausgezahlt oder bei vorzeitiger Kündigung gestrichen. Prüfen Sie die genauen Auszahlungsbedingungen.
  • Preisgarantie mit Ausnahmen: Eine "eingeschränkte Preisgarantie" schützt oft nur den reinen Energieanteil, nicht Steuern, Abgaben und Netzentgelte.
  • Vorauskasse und Kautionen: Pakettarife mit Vorkasse über mehrere Monate bergen ein Insolvenzrisiko des Anbieters.

Worauf Sie konkret achten sollten

  • Gesamtpreis statt Lockangebot vergleichen: Arbeits- und Grundpreis zusammen über ein realistisches Jahresverbrauchsjahr rechnen, Boni nur als einmaligen Effekt werten.
  • Kündigungsfristen notieren: Bei Sonderverträgen meist sechs Wochen zum Laufzeitende - nach Verlängerung jederzeit mit einem Monat Frist.
  • Sonderkündigungsrecht kennen: Bei jeder Preiserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht; der Anbieter muss rechtzeitig und transparent informieren.
  • Datenverwendung prüfen: Klauseln zur Weitergabe von Verbrauchs- und Bonitätsdaten müssen den Vorgaben der DSGVO entsprechen.
  • Abschlagshöhe plausibilisieren: Zu niedrige Abschläge führen zu hohen Nachzahlungen, zu hohe binden unnötig Liquidität.
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie bei Vertragsbeginn den Zählerstand mit Foto und melden Sie ihn umgehend. Das vermeidet Streit über Anfangswerte bei der ersten Jahresabrechnung.

Dieser Text bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-gestützte Analyse prüft die Klauseln Ihres Strom- oder Gasvertrags in Sekunden und macht Sie auf auffällige Preis-, Laufzeit- und Bonusregelungen aufmerksam.

Kritische Klauseln im Energievertrag

Häufige Fragen

Worauf sollte ich bei einem Energievertrag achten?
Preisgarantie (voll vs. eingeschränkt), Bonusbedingungen, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung.

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