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Minijob & 538-Euro-Job: Rechte im Arbeitsvertrag

Von Redaktion VertragLotse

Minijobber sind vollwertige Arbeitnehmer mit nahezu allen Rechten. Viele Arbeitgeber ignorieren das – umso wichtiger ist es, Ihren Vertrag zu kennen.

Aktuelle Grenze: 538 EUR

Seit Oktober 2022 ist der Minijob an den Mindestlohn gekoppelt. Die Verdienstgrenze liegt aktuell bei 538 EUR pro Monat (Stand 2026).

Ihre Rechte als Minijobber

Urlaub

Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie Vollzeitkräfte. Bei einer 5-Tage-Woche sind das mindestens 20 Tage pro Jahr, anteilig bei weniger Tagen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Ab dem ersten Krankheitstag haben Sie Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung (§ 3 EntgFG). Viele Arbeitgeber verweigern dies zu Unrecht.

Feiertage

Fällt ein Feiertag auf einen regelmäßigen Arbeitstag, muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen (§ 2 EntgFG).

Kündigungsschutz

Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch für Minijobs: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, in der Probezeit 2 Wochen.

Mutterschaftsschutz

Schwangere Minijobberinnen haben vollen Mutterschutz inkl. Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbot und Mutterschaftsgeld.

Häufige Verstöße durch Arbeitgeber

  • Kein schriftlicher Arbeitsvertrag (Pflicht nach NachwG!)
  • Kein bezahlter Urlaub
  • Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kein Feiertagslohn
  • Mindestlohn wird unterschritten (durch Abzüge oder unbezahlte Arbeit)
  • Scheinselbstständigkeit statt Minijob

Tipp: Arbeitsvertrag immer schriftlich

Seit der Neufassung des Nachweisgesetzes (NachwG) 2022 muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 2.000 EUR.

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