Was ist Unterversicherung?
Von Unterversicherung spricht man, wenn die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert der versicherten Sache. Typisch ist das in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, kann aber auch Inhalts- oder Betriebsversicherungen betreffen. Das Problem: Im Schadenfall erstattet der Versicherer nicht den vollen Schaden, sondern kürzt die Leistung anteilig.
Die rechtliche Grundlage liefert Paragraf 75 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Danach wird die Entschädigung nach dem Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert berechnet. Die Formel lautet vereinfacht: Entschädigung gleich Schaden mal Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert.
Ein Beispiel: Ihr Hausrat ist 100.000 Euro wert, Sie haben aber nur 60.000 Euro versichert. Bei einem Schaden von 20.000 Euro zahlt der Versicherer nicht die vollen 20.000 Euro, sondern nur 60 Prozent, also 12.000 Euro. Die fehlenden 8.000 Euro tragen Sie selbst, obwohl der Einzelschaden unter der Versicherungssumme liegt.
Worauf achten
Viele Versicherer bieten einen Unterversicherungsverzicht an. In der Hausratversicherung gilt dieser meist, wenn Sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine pauschale Summe (häufig rund 650 bis 750 Euro pro Quadratmeter) versichern. Dann verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung, selbst wenn der tatsächliche Wert höher liegt.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Versicherungssumme noch zum Wert passt, besonders nach Neuanschaffungen, Renovierungen oder Wertsteigerungen. Bei Wohngebäuden schützt der gleitende Neuwertfaktor (Wert 1914) vor Unterversicherung, weil er die Summe automatisch an die Baukostenentwicklung anpasst. Ein zu niedrig angesetzter Vertrag spart kurzfristig Beitrag, kann im Ernstfall aber teuer werden.