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Stand: 16.05.2026Partner: Check24

Gasvergleich
Vergleich 2026

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Gaspreise schwanken 2026 weiterhin stark — der CO2-Preis steigt auf 55 Euro pro Tonne, der Großhandelspreis bleibt politisch beeinflusst. Beim Grundversorger zahlen Sie 12 bis 14 Cent pro Kilowattstunde, ein guter Sondertarif liegt bei 9 bis 11 Cent. Für ein Einfamilienhaus mit 18.000 Kilowattstunden bedeutet das 360 bis 720 Euro Ersparnis im Jahr. Vergleichen Sie unverbindlich für Ihre Postleitzahl. Bevor Sie wechseln: Lassen Sie Ihren aktuellen Vertrag von unserer KI prüfen — in 60 Sekunden sehen Sie, ob Preisgarantie, Bonus-Modell und Kündigungsfrist marktüblich sind oder ob ein Wechsel echtes Geld spart. KI-Vertragsanalyse von VertragLotse.

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Vor dem Wechsel: Bestehenden Vertrag prüfen lassen

Bevor Sie einen neuen Tarif abschließen, prüft unsere KI Ihren aktuellen Vertrag auf Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung und Sonderkündigungsrecht.

Gaskosten: Grundversorger vs. Online-Sondertarif

EFH 130 m² mit Warmwasser, 18.000 kWh/Jahr inkl. CO2-Preis 2026 (Quelle: BNetzA Gaspreismonitor 2026)

Grundversorger (13,5 ct/kWh)2.430 €
Online-Sondertarif (10,5 ct/kWh)1.890 €
Differenz: 540 €Online-Sondertarif (10,5 ct/kWh) ist günstiger

Was Sie 2026 beim Gasvertrag wissen müssen

Der deutsche Gasmarkt befindet sich 2026 weiterhin in einer Übergangsphase. Nach dem Wegfall russischer Pipeline-Lieferungen wird Gas überwiegend als LNG (verflüssigtes Erdgas) aus den USA, Katar und Norwegen importiert — das treibt die Großhandelspreise dauerhaft auf ein höheres Niveau als vor 2022. Hinzu kommt der CO2-Preis im nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG), der 2026 auf 55 Euro pro Tonne CO2 steigt — das entspricht etwa 1,1 Cent pro Kilowattstunde Gas. Ab 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 65 Euro pro Tonne geplant, was die Endkundenpreise um weitere 0,2 Cent pro Kilowattstunde anhebt.

Die Umsatzsteuer auf Erdgas beträgt seit 1. April 2024 wieder 19 Prozent (zuvor temporär 7 Prozent). Hinzu kommen Netzentgelte (regional sehr unterschiedlich, im Schnitt 2 bis 3 Cent pro Kilowattstunde), Konzessionsabgaben sowie Bilanzierungs- und Speicherumlagen. Wer beim Grundversorger bleibt, zahlt 2026 zwischen 12 und 14 Cent pro Kilowattstunde inklusive aller Steuern und Abgaben. Ein gut gewählter Sondertarif liegt bei 9 bis 11 Cent — das sind 2 bis 4 Cent Differenz pro Kilowattstunde.

Bei einem Einfamilienhaus mit 18.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch summiert sich das auf 360 bis 720 Euro Ersparnis pro Jahr — bei Vergleich und Wechsel innerhalb von 20 Minuten. Wichtig: Wer nie wechselt, landet automatisch in der Grundversorgung oder im Standard-Bestandskundentarif des Anbieters, der nach Bonusjahr meist 2 bis 3 Cent über dem Neukundentarif liegt. Bei Gasverbrauch ist die absolute Ersparnis durch den Wechsel deutlich höher als bei Strom, weil die Jahresverbräuche pro Haushalt deutlich größer sind.

Tarif-Typen verstehen

Auch beim Gas unterscheidet das Energiewirtschaftsgesetz vier Tarif-Typen, die sich in Preis, Flexibilität und Vertragsbedingungen unterscheiden.

Grundversorgung

Die Grundversorgung ist der gesetzlich vorgeschriebene Standardtarif des örtlichen Grundversorgers (in der Regel ein Stadtwerk). Sie greift automatisch, wenn Sie keinen anderen Vertrag abschließen — etwa bei Einzug in eine neue Wohnung. Vorteil: Kündigungsfrist nur zwei Wochen. Nachteil: 2026 zwischen 12 und 14 Cent pro Kilowattstunde, meist 20 bis 30 Prozent teurer als der günstigste Sondertarif derselben Region.

Sondertarif (Standardtarif)

Ein Sondertarif ist ein individuell abgeschlossener Vertrag, häufig mit zwölf Monaten Mindestlaufzeit, fester Preisgarantie und Neukundenbonus. Hier finden Sie die marktüblichen 9 bis 11 Cent pro Kilowattstunde. Achten Sie auf den Folgepreis nach dem Bonusjahr — viele Anbieter erhöhen automatisch um 1 bis 2 Cent.

Biogas-Tarif

Biogas-Tarife bieten einen festgelegten Anteil von 5, 10, 20 oder 100 Prozent Biogas. Echtes Biogas aus Reststoffen und Energiepflanzen kostet 2026 etwa 1 bis 3 Cent pro Kilowattstunde mehr als konventionelles Erdgas — abhängig vom Biogas-Anteil. Wichtig: 100-Prozent-Biogas-Tarife sind seltener als 10- oder 20-Prozent-Mischtarife. Reine Biomethan-Herkunftsnachweise ohne Investition in Neuanlagen sind nicht gleichwertig mit echtem Biogas aus deutscher Produktion. Achten Sie auf TÜV-Zertifizierung oder das Grüner-Gas-Label.

Klimaneutrale Tarife

„Klimaneutrales Erdgas" und „CO2-kompensiertes Erdgas" sind Marketing-Begriffe — der Anbieter kauft CO2-Zertifikate (häufig aus Aufforstungsprojekten in Entwicklungsländern), um die Emissionen rechnerisch auszugleichen. Echte CO2-Reduktion findet bei Ihrem Verbrauch nicht statt. Wenn Klimawirkung wichtig ist, wählen Sie zertifiziertes Biogas mit nachgewiesenem deutschen Anteil. Die Kosten für Klimakompensation liegen bei nur 0,2 bis 0,5 Cent pro Kilowattstunde Aufpreis.

Sparpotential 2026 — konkrete Beispielrechnung

Die folgende Tabelle zeigt typische Jahreskosten in Cent pro Kilowattstunde brutto (Stand Anfang 2026, Bundesdurchschnitt) und das realistische Sparpotential bei Wechsel vom Grundversorger zum günstigsten Sondertarif:

HaushaltstypVerbrauch p.a.GrundversorgerGünstiger SondertarifErsparnis p.a.
Wohnung (40–60 qm, Etagenheizung)5.000 kWh650 € (13,0 ct)500 € (10,0 ct)150 €
Wohnung (80–100 qm)8.000 kWh1.040 € (13,0 ct)800 € (10,0 ct)240 €
Reihenhaus (100–130 qm)12.000 kWh1.560 € (13,0 ct)1.200 € (10,0 ct)360 €
Einfamilienhaus (130–150 qm)18.000 kWh2.340 € (13,0 ct)1.800 € (10,0 ct)540 €
Einfamilienhaus mit Warmwasser (Gas-Therme)25.000 kWh3.250 € (13,0 ct)2.500 € (10,0 ct)750 €
Großes EFH / Mehrfamilienhaus (Zentralheizung)35.000 kWh4.550 € (13,0 ct)3.500 € (10,0 ct)1.050 €

Hinweis: Die Werte sind Durchschnitte. In Hochpreis-Regionen sind die Grundversorger-Tarife bis zu 1 Cent pro Kilowattstunde höher, in günstigen Regionen entsprechend niedriger. Das tatsächliche Sparpotential hängt zudem stark vom gewählten Bonus-Modell, der Vertragslaufzeit und davon ab, ob ein Neukundenbonus erstattet wird. Wer in einer Region mit besonders hohen Netzentgelten lebt (zum Beispiel ländliche Regionen in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern), spart durch Wechsel oft noch mehr — der Wettbewerb dort ist schärfer.

Worauf Sie beim Tarif achten müssen

Gas-Tarife haben die gleichen Klausel-Stolpersteine wie Strom-Tarife, ergänzt um einige Gas-spezifische Punkte:

Preisgarantie — länger als zwölf Monate? Voll oder eingeschränkt?

Bei Gas wird zwischen Voll-Preisgarantie (alle Bestandteile fest) und eingeschränkter Preisgarantie (nur der Energiepreis ist fest, Steuern, Netzentgelte und Umlagen variabel) unterschieden. Der CO2-Preis ist in der Regel von der Preisgarantie ausgeschlossen — er ist gesetzlich festgelegt und steigt 2026 auf 55 Euro pro Tonne, 2027 auf 65 Euro pro Tonne. Achten Sie auch auf die Mehrwertsteuer-Anpassung: Seit 1. April 2024 gilt wieder 19 Prozent.

Folgepreis nach Bonusjahr

Ähnlich wie bei Strom: Tarif startet mit 9,5 Cent pro Kilowattstunde, Bonus 200 Euro, Preisgarantie zwölf Monate. Nach dem Bonusjahr steigt der Preis auf 11,5 Cent und der Bonus entfällt — effektive Mehrkosten im zweiten Jahr 480 Euro bei 18.000 Kilowattstunden Verbrauch. Lösung: Elf Monate nach Vertragsabschluss neu vergleichen und kündigen.

Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen

Standard sind 12 oder 24 Monate Mindestlaufzeit mit sechs Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Bei Verlängerung gilt seit März 2022 maximal ein Monat mit einem Monat Kündigungsfrist. In der Grundversorgung sind es nur zwei Wochen — jederzeit kündbar.

Vorkasse-Tarife

Wie bei Strom: Vermeiden Sie Tarife mit Vorkasse über mehr als zwei Monate. Im Insolvenzfall (siehe Pleitewelle bei kleinen Gas-Discountern 2021–2023) sind Ihre Vorauszahlungen kaum geschützt.

Bonus-Falle und Bonus-Höhe

Bei Gas sind die Boni nominal höher als bei Strom (200 bis 400 Euro statt 80 bis 200 Euro), weil der Jahresumsatz pro Kunde größer ist. Achten Sie aber auf den Bonus-Anteil am Gesamtpreis: Wenn der Bonus mehr als 25 Prozent der Jahreskosten beträgt, ist der Folgepreis vermutlich deutlich höher angesetzt.

Sonderkündigungsrecht (§ 41 EnWG)

Auch bei Gas haben Sie nach § 41 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz bei jeder Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht — auch wenn die Preiserhöhung außerhalb der Preisgarantie liegt. Nutzen Sie das aktiv, vor allem in den Wintermonaten, wenn Anbieter wegen gestiegener Beschaffungskosten Preiserhöhungen ankündigen.

Vertragsversicherung gegen Anbieter-Insolvenz

Manche kleine Gas-Discounter (etwa Stromio/gas.de 2021) sind über Nacht insolvent gegangen und haben Kunden in die Ersatzversorgung beim Grundversorger geschickt — meist zu deutlich höheren Preisen. Tipp: Wählen Sie Anbieter mit ausreichender Marktstellung, hoher Bonität (Creditreform-Score) oder bekannte Stadtwerke und Versorger. Discounter-Tarife können kurzfristig 1 bis 2 Cent günstiger sein, das Insolvenzrisiko ist aber real.

Häufige Tarif-Klauseln im Vergleich

Diese Tabelle zeigt typische Vertragsklauseln und ihr Risiko für Sie als Kunde. Top-Tarife verzichten auf Risiko-Klauseln, Standardtarife enthalten häufig mehrere davon:

KlauselRisiko für SieTop-Tarif (kundenfreundlich)Standard-Tarif
PreisgarantieCO2-Preis und Netzentgelte variabelVoll-Preisgarantie 12–24 MonateEingeschränkt 12 Monate
Bonus-ModellVerfall bei vorzeitiger KündigungSofortbonus (mit 1. Rechnung)Neukundenbonus (nach 11–12 Monaten)
MindestlaufzeitLange Bindung, kein Wechsel12 Monate oder monatlich24 Monate
VerlängerungAuto-Verlängerung um 12 MonateMonatlich (gesetzlich ab 03/2022)Monatlich (gesetzlich ab 03/2022)
VorkasseInsolvenzrisiko Ihrer VorauszahlungKeine VorkasseKeine bis 1 Monat
Anbieter-StabilitätInsolvenz → Ersatzversorgung teuerStadtwerke / etablierte VersorgerDiscounter, kurze Marktpräsenz
CO2-Preis-ÜbernahmePauschal weitergegebenKonkrete Cent-Angabe pro JahrPauschalformel ohne Aufschlüsselung
Tarifgarantie nach AuszugAnbieter kann kündigenMitnahme zur neuen AdresseMitnahme oft möglich

Wann ein Wechsel sich lohnt

Ein Gas-Wechsel lohnt sich grundsätzlich immer dann, wenn Ihr aktueller Tarif teurer ist als der günstigste verfügbare Sondertarif Ihrer Postleitzahl — bei Grundversorgungs-Kunden praktisch immer. Drei konkrete Auslöser sollten Sie immer zum Vergleich nutzen:

Erstens: Wenn der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigt. Hier greift das Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG. Sie können innerhalb der Mitteilungsfrist (meist 14 Tage) fristlos kündigen, auch wenn die Mindestlaufzeit noch läuft. Gerade vor Beginn der Heizperiode (September/Oktober) kündigen viele Anbieter Preiserhöhungen an — nutzen Sie das aktiv.

Zweitens: Vor Auslauf der Mindestlaufzeit. Setzen Sie sich elf Monate nach Vertragsabschluss einen Reminder — dann ist noch genug Zeit, um zu vergleichen, fristgerecht zu kündigen und einen neuen Tarif zu starten.

Drittens: Vor Beginn der Heizperiode (1. Oktober). Anbieter werben verstärkt um Neukunden, weil viele Verbraucher zu diesem Zeitpunkt aktiv über ihre Energieversorgung nachdenken. Die Neukundenboni sind häufig höher als im Frühjahr — sparen Sie 50 bis 150 Euro zusätzlich, indem Sie Ihren Wechsel zwischen Juli und September abschließen. Außerdem profitieren Sie davon, dass die Heizkosten direkt zu Beginn der Heizperiode niedriger sind.

Übrigens: Sie müssen Ihren alten Gasvertrag nicht selbst kündigen — das übernimmt der neue Anbieter im Rahmen des Wechselservice. Die Gasversorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, weil der Netzbetreiber unverändert bleibt. Selbst wenn der neue Anbieter insolvent geht, springt automatisch der Grundversorger ein (Ersatzversorgung nach § 38 EnWG) — allerdings zu Grundversorger-Preisen, die meist deutlich höher liegen.

Vor dem Wechsel: Bestehenden Vertrag KI-prüfen

Bevor Sie einen neuen Gasvertrag abschließen, lohnt sich ein Blick auf Ihren bestehenden Vertrag — denn dort verstecken sich oft kostenrelevante Klauseln, die Sie kennen sollten. Unsere KI-Vertragsanalyse prüft Ihren Gasvertrag in unter 60 Sekunden auf:

  • Preisgarantie-Typ: Echte Voll-Preisgarantie oder nur eingeschränkt? Welche Komponenten sind ausgenommen? Wird der CO2-Preis weitergegeben?
  • Bonus-Auszahlung: Wann genau wird der Bonus fällig? Verfällt er bei vorzeitiger Kündigung? Wie hoch ist der Bonus-Anteil am Gesamtpreis?
  • Mindestlaufzeit und Verlängerung: Bis wann müssen Sie spätestens kündigen, um nicht automatisch verlängert zu werden?
  • Folgepreis nach Bonusjahr: Ist der Folgepreis im Vertrag genannt oder bleibt er offen?
  • Sonderkündigungsrecht-Frist: Wie viele Tage haben Sie nach einer Preiserhöhung Zeit zu kündigen?
  • Versteckte Servicegebühren: Mahngebühren, Rücklastschriftgebühren, Wechselservicegebühren über marktüblich?
  • Biogas- oder Klimakompensation-Aufpreis: Ist der Anteil korrekt ausgewiesen und marktüblich?
Bevor Sie wechseln: Lassen Sie Ihren aktuellen Vertrag von unserer KI prüfen — in 60 Sekunden sehen Sie, ob Preisgarantie, Bonus-Modell und Kündigungsfrist marktüblich sind oder ob ein Wechsel echtes Geld spart. Die Analyse bewertet jede Klausel mit einem Ampel-Risiko-Score und liefert konkrete Empfehlungen, was Sie beim Neuvertrag besser machen sollten.

Wie wird Gas in Deutschland abgerechnet?

Auf einen Blick
  • Wohnung: 8.000–14.000 kWh/Jahr
  • Einfamilienhaus: 18.000–28.000 kWh/Jahr
  • 1 m³ Gas ≈ 10–11 kWh

Wie beim Strom besteht der Gastarif aus Grundpreis (€/Jahr) und Arbeitspreis (ct/kWh). Der durchschnittliche Verbrauch eines deutschen Haushalts liegt bei 12.000 kWh/Jahr (Wohnung) bzw. 20.000 kWh/Jahr (Einfamilienhaus). Bei aktuell ca. 11–13 ct/kWh sind das 1.300–2.500 € Gaskosten pro Jahr — der zweitgrößte Energieposten nach Strom.

Achtung: Auf der Gasrechnung wird Verbrauch in m³ angegeben, der Tarifpreis aber in kWh. Die Umrechnung erfolgt mit dem Brennwert (typisch 10–11 kWh/m³, je nach Erdgasqualität).

Eingeschränkte vs. volle Preisgarantie

Eine "Preisgarantie" sagt allein wenig aus. Es gibt zwei Stufen:

Volle Preisgarantie: Der gesamte Arbeits- und Grundpreis ist eingefroren — keine Erhöhung möglich. • Eingeschränkte Preisgarantie: Nur Beschaffungs- und Vertriebsanteile sind garantiert; Steuern, Netzentgelte und gesetzliche Umlagen können trotzdem weitergegeben werden. In Hochinflations-Phasen kann das den Preis deutlich treiben.

Wer auf Sicherheit setzt, sollte auf "volle Preisgarantie" bestehen — auch wenn der Tarif minimal teurer ist.

Klimaneutrales Gas — meist Marketing

Viele Tarife werben mit "Klimagas" oder "klimaneutral". In der Praxis bedeutet das oft nur: der Anbieter kauft CO2-Zertifikate, die theoretisch den Ausstoß deines Verbrauchs kompensieren. Das ist nicht das Gleiche wie Biogas — und der ökologische Effekt ist umstritten.

Echtes Biogas (aus Mist, Reststoffen, Energiepflanzen) ist ein anderer Tarif-Typ und meist 1–3 ct/kWh teurer. Wer das will, sollte auf das Label "Grünes Gas" achten — nicht nur auf Marketing-Begriffe.

Gaskosten pro Wohnform

WohnformVerbrauchBei 12 ct/kWhBei 9 ct/kWh (günstig)
Wohnung 60 m²8.000 kWh1.060 €820 €
Wohnung 100 m²14.000 kWh1.780 €1.360 €
EFH 130 m² unsaniert24.000 kWh2.980 €2.260 €
EFH 130 m² saniert14.000 kWh1.780 €1.360 €

Inkl. Grundpreis ~100 €/Jahr. Sparpotenzial durch Sanierung oft größer als durch Anbieterwechsel.

Worauf beim Gas-Wechsel achten

  1. Volle Preisgarantie statt eingeschränkte (s. oben)
  2. Mindestlaufzeit 12 Monate maximal
  3. Boni > 100 € sind ein Warnsignal — Folgepreise oft hoch
  4. Bei Eigentümern: Mit Sanierung oder Wärmepumpe lässt sich oft mehr sparen als mit Tarifwechsel

Wann lohnt sich der Vergleich?

  • Bei Preiserhöhung — Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG
  • Vor Heizperiode (September) — Tarife sind dann günstiger als im Winter
  • Nach Renovierung mit besserer Dämmung — neuer Tarif passt zum geringeren Verbrauch

Häufige Fragen

Wie sicher ist meine Gasversorgung bei einem Anbieterwechsel?#
Sehr sicher. Der Netzbetreiber (in der Regel das örtliche Stadtwerk oder ein regionaler Gasversorger) liefert das Gas physisch ohne Unterbrechung — nur Ihr Vertragspartner ändert sich. Selbst wenn der neue Anbieter ausfällt oder insolvent wird, springt automatisch der Grundversorger ein (Ersatzversorgung nach § 38 EnWG). Sie sitzen also nie ohne Heizung da. Der Wechsel selbst dauert in der Regel drei bis sechs Wochen, der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger.
Was bedeutet eingeschränkte Preisgarantie bei Gas?#
Bei eingeschränkter Preisgarantie sind Steuern (Umsatzsteuer 19 Prozent, Energiesteuer), Netzentgelte und gesetzliche Umlagen (CO2-Preis, Bilanzierungsumlage, Speicherumlage) ausgenommen. Der Anbieter darf diese Anteile auch während der Garantielaufzeit erhöhen, wenn der Gesetzgeber oder Netzbetreiber Anpassungen vornimmt. Bei Voll-Preisgarantie sind hingegen alle Bestandteile fest — auch der CO2-Preis. Das ist 2026 selten und meist 0,5 bis 1 Cent pro Kilowattstunde teurer. Achten Sie genau auf den Vertragstext.
Wie hoch ist der CO2-Preis 2026 und wie wirkt er sich auf meinen Gaspreis aus?#
Der nationale CO2-Preis im Brennstoffemissionshandel (BEHG) steigt 2026 auf 55 Euro pro Tonne CO2, was etwa 1,1 Cent pro Kilowattstunde Gas inklusive Umsatzsteuer entspricht. 2027 ist eine Erhöhung auf 65 Euro pro Tonne geplant (etwa 1,3 Cent pro Kilowattstunde). Bei einem Einfamilienhaus mit 18.000 Kilowattstunden Verbrauch macht das 2026 etwa 200 Euro CO2-Preis aus, 2027 etwa 235 Euro. Der CO2-Preis ist gesetzlich festgelegt und wird von allen Anbietern weitergegeben — eine Preisgarantie umfasst ihn in der Regel nicht.
Wie viel kann ich mit einem Gas-Wechsel sparen?#
Die Ersparnis hängt vom Verbrauch und der Region ab. Eine konkrete Beispielrechnung für 2026: Eine Wohnung mit 8.000 Kilowattstunden Verbrauch spart bei Wechsel vom Grundversorger (13 Cent pro Kilowattstunde) zum günstigen Sondertarif (10 Cent pro Kilowattstunde) etwa 240 Euro pro Jahr. Ein Einfamilienhaus mit 18.000 Kilowattstunden spart 540 Euro, ein großes EFH mit Warmwasser-Gastherme und 25.000 Kilowattstunden bis zu 750 Euro. Plus Neukundenbonus von 100 bis 300 Euro im ersten Jahr. Insgesamt also je nach Haushaltstyp 240 bis 1.000 Euro im ersten Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Biogas-Tarif und klimaneutralem Erdgas?#
Biogas-Tarife liefern einen festen Anteil tatsächlich erzeugtes Biogas (zum Beispiel 10, 20 oder 100 Prozent) aus Biomasse-Anlagen ins Gasnetz ein. Klimaneutrale Erdgas-Tarife liefern konventionelles Erdgas, gleichen die CO2-Emissionen aber durch Zertifikate aus (häufig Aufforstungsprojekte in Entwicklungsländern). Echtes Biogas hat tatsächliche CO2-Reduktion durch Substitution fossiler Energie, klimaneutrales Erdgas kompensiert nur rechnerisch. Aufpreis für Biogas: 1 bis 3 Cent pro Kilowattstunde abhängig vom Anteil. Für CO2-Kompensation: 0,2 bis 0,5 Cent pro Kilowattstunde.
Welche Kündigungsfrist habe ich bei einem Gasvertrag?#
Die meisten Sondertarife haben eine Mindestlaufzeit von zwölf oder 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Vertragsende. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag seit März 2022 laut § 309 Nr. 9 BGB maximal um einen Monat und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. In der Grundversorgung haben Sie eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, jederzeit kündbar. Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG.
Wann lohnt sich ein Gas-Wechsel im Jahresverlauf am meisten?#
Zwei Zeitpunkte sind besonders günstig. Erstens: Zwischen Juli und September, kurz vor Beginn der Heizperiode am 1. Oktober. Anbieter werben dann verstärkt um Neukunden, die Neukundenboni sind oft 50 bis 150 Euro höher als im Frühjahr. Zweitens: Direkt nach einer Preiserhöhung Ihres aktuellen Anbieters — dann greift das Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG und Sie können sofort wechseln, auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Vermeiden Sie Wechsel im November und Dezember — die Boni sind dann niedrig und der Wettbewerb gering.
Was passiert, wenn mein Gas-Anbieter insolvent geht?#
Wenn Ihr Gas-Anbieter insolvent wird, springt automatisch der Grundversorger Ihrer Postleitzahl in der sogenannten Ersatzversorgung ein (§ 38 EnWG). Die Versorgung läuft ohne Unterbrechung weiter, aber die Preise des Grundversorgers liegen oft 20 bis 40 Prozent über dem günstigsten Sondertarif. Sie haben dann sofort das Recht, einen neuen Vertrag bei einem beliebigen Anbieter abzuschließen. Vorauszahlungen oder Boni sind im Insolvenzfall in der Regel verloren. Empfehlung: Wählen Sie Anbieter mit guter Bonität (Stadtwerke, etablierte Versorger), meiden Sie Vorkasse-Tarife über mehr als zwei Monate.
Kann ich meinen Gasvertrag bei Umzug mitnehmen?#
In den meisten Fällen ja, sofern Ihr Anbieter an der neuen Adresse Gas liefert. Manche Anbieter bieten sogar Bonusgarantien bei Umzug innerhalb des Liefergebiets. Falls der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — der Vertrag endet automatisch zum Umzugsdatum. Wichtig: Melden Sie den Umzug mindestens sechs Wochen im Voraus, geben Sie den Zählerstand am Auszugstag genau an (Foto machen!) und beauftragen Sie eventuell den neuen Anbieter mit dem Wechselservice an die Anschlussadresse. Bei Einzug ohne aktive Anmeldung landen Sie automatisch in der oft teuren Grundversorgung.
Wie hilft mir die KI-Vertragsanalyse von VertragLotse vor dem Gas-Wechsel?#
Unsere KI-Vertragsanalyse prüft Ihren bestehenden Gasvertrag in unter 60 Sekunden auf alle relevanten Klauseln und Risiken. Konkret bewerten wir: ob die Preisgarantie marktüblich ist (Voll vs. eingeschränkt, ob CO2-Preis enthalten ist), ob das Bonus-Modell fair ist (Sofortbonus vs. Auszahlung nach Jahr), ob die Kündigungsfristen korrekt sind, ob versteckte Servicegebühren enthalten sind, ob der Folgepreis nach Bonusjahr transparent dargestellt wird und ob ein Biogas- oder Klimakompensations-Aufpreis fair berechnet ist. Sie erhalten einen Ampel-Risiko-Score je Klausel plus eine Wechsel-Empfehlung. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung.
Redaktionell geprüft von der VertragLotse-Redaktion
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