Wofür ist die Rürup-Rente da?
Die Rürup-Rente (Basis-Rente) wurde 2005 eingeführt, um eine staatlich geförderte Altersvorsorge speziell für Selbstständige zu schaffen — die zentrale Zielgruppe, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Sie ist Teil der ersten Vorsorge-Säule (wie die gesetzliche Rente) und wurde nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannt, der das Konzept maßgeblich entwickelt hat.
Kernidee: Beiträge sind in der Ansparphase sehr großzügig als Sonderausgaben absetzbar — bis zu 27.566 € pro Jahr (Einzelveranlagung 2026) bzw. 55.132 € (Zusammenveranlagung). Im Gegenzug wird die spätere Rentenauszahlung voll versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Da der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, entsteht ein attraktiver Steuerstundungs- und Steuersenkungseffekt.
Konkurrenz zum ETF-Sparplan? Die Rürup-Rente schlägt einen ETF-Sparplan klar bei hohem Grenzsteuersatz: Bei 42 Prozent Steuersatz wird ein eingezahlter Euro effektiv zu 58 Cent Nettobeitrag. Das ist eine sofortige „Rendite" von 72 Prozent (vorzeitig steuerlich gefördert), die kein ETF-Sparplan bietet. Der Nachteil: Rürup ist sehr starr — keine Kapitalauszahlung, keine Vererbung (außer mit Hinterbliebenenschutz), kein Rückkauf, kein Notzugriff. Bei niedrigem Grenzsteuersatz oder Bedarf an Flexibilität verliert Rürup gegen ETF.
Zielgruppe:
- Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung — Riester-Förderung ist hier nicht möglich, Rürup ist die einzige geförderte Alternative
- Gutverdienende Angestellte mit Grenzsteuersatz über 35 Prozent als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge
- Freiberufler in Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten) — Rürup ist zusätzlich nutzbar
- Personen mit Bedarf an Pfändungsschutz — Rürup-Kapital ist Hartz-IV-sicher und insolvenzfest
Steuerliche Behandlung 2026
Die Rürup-Rente ist das steuerlich attraktivste Altersvorsorge-Vehikel in Deutschland — wenn man die Förderung in der Ansparphase nutzen kann.
| Phase | Steuerliche Behandlung | Praxis-Beispiel |
|---|---|---|
| Anspar-Phase 2026 | 100 % der Beiträge als Sonderausgaben absetzbar bis Höchstbetrag (27.566 € Single / 55.132 € Verheiratet) | Bei 42 % Grenzsteuersatz: 12.000 € Beitrag = 5.040 € Steuerersparnis |
| Anspar-Phase Selbstständige in der Rentenversicherung | Höchstbetrag wird um Pflichtbeiträge gemindert | KSK-Mitglieder mit eigenen Beiträgen: weniger absetzbar |
| Auszahlungs-Phase ab 2058 | 100 % der Rente einkommensteuerpflichtig | Rente 1.500 €/Monat bei 25 % Grenzsteuersatz: 375 € Steuer |
| Auszahlungs-Phase 2026 | Nur 84 % der Rente steuerpflichtig (Übergangsregelung) | Rente 1.500 €/Monat × 84 % × 25 %: 315 € Steuer |
| Todesfall vor Rentenbeginn ohne Schutz | Kapital verfällt — keine Steuer, aber auch keine Auszahlung | Erben gehen leer aus |
| Todesfall vor Rentenbeginn mit Hinterbliebenenschutz | Ehepartner erhält Rente, voll einkommensteuerpflichtig | Höhere Beiträge in Anspar-Phase |
Rechenbeispiel 42-Prozent-Rabatt: Selbstständiger Architekt, 45 Jahre alt, zu versteuerndes Einkommen 90.000 €, Grenzsteuersatz 42 Prozent. Er zahlt 12.000 € pro Jahr in Rürup ein.
- Bruttobeitrag: 12.000 €
- Steuerersparnis (42 %): 5.040 €
- Netto-Belastung: 6.960 €
Ab 2058 volle nachgelagerte Besteuerung: Renten werden bis 2058 schrittweise auf 100 Prozent steuerpflichtiges Auszahlungsniveau angehoben. Wer 2030 in Rente geht, zahlt auf 90 Prozent seiner Rente Einkommensteuer. Wer 2058 oder später in Rente geht, zahlt auf 100 Prozent.
Beiträge 2026 + Förderung
Die Beitragsgestaltung ist sehr flexibel — Sie können jeden Monat oder als Einmalzahlung einzahlen, die Höhe jährlich anpassen (innerhalb des Höchstbetrags) und Sonderzahlungen leisten (z.B. zum Jahresende für maximale Steuerersparnis).
| Profil | Brutto-Einkommen | Grenzsteuersatz | Beitrag/Jahr | Steuerersparnis | Netto-Aufwand |
|---|---|---|---|---|---|
| Selbstständiger Single, 40 J. | 60.000 € | 35 % | 8.000 € | 2.800 € | 5.200 € |
| Selbstständiger Single, 45 J. | 90.000 € | 42 % | 12.000 € | 5.040 € | 6.960 € |
| Selbstständiger Single, 50 J. | 150.000 € | 45 % | 20.000 € | 9.000 € | 11.000 € |
| Verheirateter Selbstständiger, 50 J. | 180.000 € | 42 % | 24.000 € | 10.080 € | 13.920 € |
| Angestellter Gutverdiener (zusätzl.) | 100.000 € | 42 % | 6.000 € | 2.520 € | 3.480 € |
| Freiberufler in Versorgungswerk | 80.000 € | 40 % | 5.000 € | 2.000 € | 3.000 € |
| KSK-Mitglied (Künstler) | 40.000 € | 25 % | 3.600 € | 900 € | 2.700 € |
Angestellte können auch Rürup nutzen — der Höchstbetrag wird aber um die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemindert. Bei einem Angestellten mit 60.000 € Brutto fallen ca. 11.160 € an gesetzlichen Rentenbeiträgen an (paritätisch geteilt mit Arbeitgeber). Vom Höchstbetrag bleiben dann nur noch etwa 16.000 € absetzbar — immer noch attraktiv.
Klauseln, die Sie prüfen müssen
Hinterbliebenenschutz
Standardmäßig ist Rürup nicht vererbbar — bei Tod vor Rentenbeginn verfällt das Kapital komplett. Mit eingebauter Hinterbliebenenrente bekommt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eine lebenslange Rente. Bei Bedarf an Familienschutz unbedingt einschließen. Achtung: nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind hinterbliebenenfähig — Kinder, Lebensgefährten ohne Eintragung oder Geschwister bekommen nichts.Rentengarantiezeit
Eine wichtige Klausel: Falls Sie kurz nach Rentenbeginn sterben, zahlt der Versicherer die Rente weiter an Ihre Hinterbliebenen — für die vereinbarte Garantiezeit (typisch 5, 10 oder 15 Jahre). Ohne Rentengarantiezeit verliert die Familie alles, wenn Sie nach 2 Jahren Rentenbezug sterben. Standard: 10 Jahre Rentengarantiezeit empfehlenswert.Rentenfaktor
Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsabschluss vs. aktueller (nicht garantierter) Faktor. Der garantierte ist verbindlich — der aktuelle kann gesenkt werden. Bei Rürup besonders wichtig, weil keine Kapitalauszahlung möglich ist: Sie sind zur lebenslangen Verrentung gezwungen, der Rentenfaktor entscheidet über Ihre Monatsrente.Frühestmöglicher Rentenbeginn
Bei Neuverträgen ab 2012: frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Manche Verträge erlauben spätere Wahl bis 67 oder 70. Wer früh in Rente will, sollte mit 62 starten — sonst verzichtet er auf Renten-Jahre.Verzicht auf Wartezeit
Manche Tarife haben eine Wartezeit von z.B. einem Jahr bevor die Hinterbliebenenrente greift. Bei kürzerer Restlebenserwartung (z.B. chronische Krankheit bei Abschluss) kritisch.Beitragsfreistellung und Wiederinkraftsetzung
Sie müssen jederzeit beitragsfrei stellen können (keine weiteren Einzahlungen), ohne den Vertrag zu kündigen. Wichtig in Krisen — bei Selbstständigen in schlechten Geschäftsjahren oft entscheidend. Wiederinkraftsetzung sollte ohne neue Gesundheitsprüfung möglich sein.Beitragsdynamik
Jährliche automatische Beitragserhöhung (typisch 3 bis 5 Prozent) für Inflationsausgleich. Muss aussetzbar sein. Achtung: Dynamik nicht über den Förder-Höchstbetrag hinaus, sonst entstehen nicht absetzbare Beiträge.Vermögensschutz (Hartz-IV-Sicherheit)
Das Rürup-Kapital ist pfändungsgeschützt und wird bei Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) nicht als Vermögen angerechnet. Für Selbstständige mit Insolvenzrisiko ein wichtiger Schutzmechanismus. Achtung: Nur bis zur Höhe der „angemessenen Altersvorsorge" geschützt — bei sehr großen Volumina kann die Schutzwirkung enden.Tarif-Wahl + Markt-Realität 2026
Klassische Rürup-Rente: Garantiezins 0,25 Prozent plus Überschussbeteiligung. Sicher, aber niedrige Rendite. Für extrem konservative Anleger oder kurze Restlaufzeit unter 10 Jahren. Anbieter: HUK24, CosmosDirekt, Stuttgarter, Continentale.
Fondsgebundene Rürup-Rente: Beiträge in ETFs oder aktiven Fonds. Renditechancen 4 bis 7 Prozent, kein Garantiezins. Bei Anlagehorizonten 15+ Jahre fast immer die bessere Wahl. Anbieter mit attraktiver Kostenstruktur: LV 1871 RentaMax, Volkswohl Bund, CosmosDirekt RV Basic, Alte Leipziger AL_Fonds.
Hybrid-Rürup: Mischung aus klassischer und fondsgebundener Komponente — der garantierte Teil sichert das Kapital, der Fondsteil bringt Rendite. Beispiele: Allianz BasisrentePerspektive, ERGO Generation Basis.
Marktrealität 2026: Selbstständige sollten unbedingt fondsgebunden wählen, weil die Anspardauer typisch 20 bis 30 Jahre beträgt. Klassische Tarife sind 2026 kaum noch konkurrenzfähig — selbst mit Überschuss kommen Renditen selten über 2 bis 2,5 Prozent.
KSK-Sonderfall: Künstler in der Künstlersozialkasse (KSK) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (Sonderfall) — können also auch Riester nutzen. Rürup ist zusätzlich möglich und durch die Pflichtbeiträge nicht ausgeschlossen. KSK-Mitglieder profitieren vom „doppelten" Vorsorgeansatz: Riester (Zulagen) und Rürup (Steuerersparnis).
Wann lohnt es sich (nicht)?
Rürup lohnt sich für:
- Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft (einzige geförderte Vorsorge)
- Gutverdiener mit Grenzsteuersatz über 35 Prozent (ETF-Sparplan plus Rürup als Mischung)
- Personen mit hohem Insolvenzrisiko (Pfändungsschutz)
- Anleger mit Anlagehorizont 15+ Jahre
- Personen mit Disziplin-Bedarf (Kapital ist gebunden)
Rürup lohnt sich nicht für:
- Personen mit niedrigem Grenzsteuersatz (unter 25 Prozent) — Steuerersparnis zu gering
- Anleger mit hohem Flexibilitäts-Bedarf (kein Notzugriff)
- Singles ohne Erbinteresse, die später Kapital wollen (keine Kapitalauszahlung)
- Sehr kurze Restlebenszeit (Verrentung lohnt sich nicht)
- Berufseinsteiger ohne hohes Einkommen (ETF-Sparplan dominiert)
Vor dem Abschluss: Vertrag KI-prüfen
Altverträge sind oft mit hohen Verwaltungskosten und schwachen Rentenfaktoren belastet. Trotzdem: Rürup-Verträge können Sie nicht kündigen — nur beitragsfrei stellen. Unsere KI-Vertragsanalyse prüft Effektivkosten, garantierten Rentenfaktor, Beitragsdynamik, Hinterbliebenenschutz und Rentengarantiezeit. Bei Altverträgen mit hohen Kosten lautet die Empfehlung oft: beitragsfrei stellen und parallel einen neuen, günstigeren Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Achtung: Die alten Steuerersparnisse aus den Vorjahren bleiben unberührt — Sie müssen nichts zurückzahlen, der Vertrag ruht einfach. Lassen Sie den Bestand prüfen, bevor Sie entscheiden.