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Stand: 16.05.2026Partner: Tarifcheck

Rürup-Rente Vergleich 2026
Vergleich 2026

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Die Rürup-Rente (offiziell: Basis-Rente) ist die staatlich geförderte Altersvorsorge der ersten Säule für Selbstständige und Gutverdiener. 2026 sind bis zu 27.566 € jährlich (Einzelveranlagung) bzw. 55.132 € (Zusammenveranlagung) zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar — die höchste Steuerförderung aller Altersvorsorge-Vehikel. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent bekommen Sie damit faktisch einen 42-Prozent-Rabatt auf jeden eingezahlten Euro. Im Gegenzug akzeptieren Sie strenge Einschränkungen: nur lebenslange Verrentung, keine Kapitalauszahlung, kein Rückkauf, nicht vererbbar (außer mit Hinterbliebenenschutz). Dafür ist das Kapital pfändungssicher (Hartz-IV-fest) und nicht durch Insolvenz angreifbar. KI-Vertragsanalyse von VertragLotse.

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Rürup-Effekt — Was Sie wirklich zahlen (42 % Grenzsteuersatz)

Beispiel: 12.000 € Jahresbeitrag bei einem Grenzsteuersatz von 42 %. Die Steuerersparnis macht Rürup besonders für Gut- und Spitzenverdiener attraktiv.

Brutto-Einzahlung in Rürup12.000 €
Netto-Belastung nach Steuer-Rückerstattung6.960 €
Differenz: 5.040 €Netto-Belastung nach Steuer-Rückerstattung ist günstiger

Wofür ist die Rürup-Rente da?

Die Rürup-Rente (Basis-Rente) wurde 2005 eingeführt, um eine staatlich geförderte Altersvorsorge speziell für Selbstständige zu schaffen — die zentrale Zielgruppe, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Sie ist Teil der ersten Vorsorge-Säule (wie die gesetzliche Rente) und wurde nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannt, der das Konzept maßgeblich entwickelt hat.

Kernidee: Beiträge sind in der Ansparphase sehr großzügig als Sonderausgaben absetzbar — bis zu 27.566 € pro Jahr (Einzelveranlagung 2026) bzw. 55.132 € (Zusammenveranlagung). Im Gegenzug wird die spätere Rentenauszahlung voll versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Da der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, entsteht ein attraktiver Steuerstundungs- und Steuersenkungseffekt.

Konkurrenz zum ETF-Sparplan? Die Rürup-Rente schlägt einen ETF-Sparplan klar bei hohem Grenzsteuersatz: Bei 42 Prozent Steuersatz wird ein eingezahlter Euro effektiv zu 58 Cent Nettobeitrag. Das ist eine sofortige „Rendite" von 72 Prozent (vorzeitig steuerlich gefördert), die kein ETF-Sparplan bietet. Der Nachteil: Rürup ist sehr starr — keine Kapitalauszahlung, keine Vererbung (außer mit Hinterbliebenenschutz), kein Rückkauf, kein Notzugriff. Bei niedrigem Grenzsteuersatz oder Bedarf an Flexibilität verliert Rürup gegen ETF.

Zielgruppe:

  • Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung — Riester-Förderung ist hier nicht möglich, Rürup ist die einzige geförderte Alternative

  • Gutverdienende Angestellte mit Grenzsteuersatz über 35 Prozent als Ergänzung zur gesetzlichen Rente und privaten Vorsorge

  • Freiberufler in Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten) — Rürup ist zusätzlich nutzbar

  • Personen mit Bedarf an Pfändungsschutz — Rürup-Kapital ist Hartz-IV-sicher und insolvenzfest


Steuerliche Behandlung 2026

Die Rürup-Rente ist das steuerlich attraktivste Altersvorsorge-Vehikel in Deutschland — wenn man die Förderung in der Ansparphase nutzen kann.

PhaseSteuerliche BehandlungPraxis-Beispiel
Anspar-Phase 2026100 % der Beiträge als Sonderausgaben absetzbar bis Höchstbetrag (27.566 € Single / 55.132 € Verheiratet)Bei 42 % Grenzsteuersatz: 12.000 € Beitrag = 5.040 € Steuerersparnis
Anspar-Phase Selbstständige in der RentenversicherungHöchstbetrag wird um Pflichtbeiträge gemindertKSK-Mitglieder mit eigenen Beiträgen: weniger absetzbar
Auszahlungs-Phase ab 2058100 % der Rente einkommensteuerpflichtigRente 1.500 €/Monat bei 25 % Grenzsteuersatz: 375 € Steuer
Auszahlungs-Phase 2026Nur 84 % der Rente steuerpflichtig (Übergangsregelung)Rente 1.500 €/Monat × 84 % × 25 %: 315 € Steuer
Todesfall vor Rentenbeginn ohne SchutzKapital verfällt — keine Steuer, aber auch keine AuszahlungErben gehen leer aus
Todesfall vor Rentenbeginn mit HinterbliebenenschutzEhepartner erhält Rente, voll einkommensteuerpflichtigHöhere Beiträge in Anspar-Phase

Rechenbeispiel 42-Prozent-Rabatt: Selbstständiger Architekt, 45 Jahre alt, zu versteuerndes Einkommen 90.000 €, Grenzsteuersatz 42 Prozent. Er zahlt 12.000 € pro Jahr in Rürup ein.

  • Bruttobeitrag: 12.000 €
  • Steuerersparnis (42 %): 5.040 €
  • Netto-Belastung: 6.960 €
Damit zahlt er effektiv 6.960 € für 12.000 € Vorsorge — eine Sofort-Rendite von 72 Prozent (auf den Nettoaufwand bezogen). Über 20 Jahre Anspardauer entstehen so etwa 240.000 € Anspardepot bei netto 139.200 € Aufwand. Bei einer fondsgebundenen Variante mit 5 Prozent Rendite kommt erheblich mehr zusammen.

Ab 2058 volle nachgelagerte Besteuerung: Renten werden bis 2058 schrittweise auf 100 Prozent steuerpflichtiges Auszahlungsniveau angehoben. Wer 2030 in Rente geht, zahlt auf 90 Prozent seiner Rente Einkommensteuer. Wer 2058 oder später in Rente geht, zahlt auf 100 Prozent.

Beiträge 2026 + Förderung

Die Beitragsgestaltung ist sehr flexibel — Sie können jeden Monat oder als Einmalzahlung einzahlen, die Höhe jährlich anpassen (innerhalb des Höchstbetrags) und Sonderzahlungen leisten (z.B. zum Jahresende für maximale Steuerersparnis).

ProfilBrutto-EinkommenGrenzsteuersatzBeitrag/JahrSteuerersparnisNetto-Aufwand
Selbstständiger Single, 40 J.60.000 €35 %8.000 €2.800 €5.200 €
Selbstständiger Single, 45 J.90.000 €42 %12.000 €5.040 €6.960 €
Selbstständiger Single, 50 J.150.000 €45 %20.000 €9.000 €11.000 €
Verheirateter Selbstständiger, 50 J.180.000 €42 %24.000 €10.080 €13.920 €
Angestellter Gutverdiener (zusätzl.)100.000 €42 %6.000 €2.520 €3.480 €
Freiberufler in Versorgungswerk80.000 €40 %5.000 €2.000 €3.000 €
KSK-Mitglied (Künstler)40.000 €25 %3.600 €900 €2.700 €

Angestellte können auch Rürup nutzen — der Höchstbetrag wird aber um die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemindert. Bei einem Angestellten mit 60.000 € Brutto fallen ca. 11.160 € an gesetzlichen Rentenbeiträgen an (paritätisch geteilt mit Arbeitgeber). Vom Höchstbetrag bleiben dann nur noch etwa 16.000 € absetzbar — immer noch attraktiv.

Klauseln, die Sie prüfen müssen

Hinterbliebenenschutz

Standardmäßig ist Rürup nicht vererbbar — bei Tod vor Rentenbeginn verfällt das Kapital komplett. Mit eingebauter Hinterbliebenenrente bekommt der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eine lebenslange Rente. Bei Bedarf an Familienschutz unbedingt einschließen. Achtung: nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind hinterbliebenenfähig — Kinder, Lebensgefährten ohne Eintragung oder Geschwister bekommen nichts.

Rentengarantiezeit

Eine wichtige Klausel: Falls Sie kurz nach Rentenbeginn sterben, zahlt der Versicherer die Rente weiter an Ihre Hinterbliebenen — für die vereinbarte Garantiezeit (typisch 5, 10 oder 15 Jahre). Ohne Rentengarantiezeit verliert die Familie alles, wenn Sie nach 2 Jahren Rentenbezug sterben. Standard: 10 Jahre Rentengarantiezeit empfehlenswert.

Rentenfaktor

Garantierter Rentenfaktor bei Vertragsabschluss vs. aktueller (nicht garantierter) Faktor. Der garantierte ist verbindlich — der aktuelle kann gesenkt werden. Bei Rürup besonders wichtig, weil keine Kapitalauszahlung möglich ist: Sie sind zur lebenslangen Verrentung gezwungen, der Rentenfaktor entscheidet über Ihre Monatsrente.

Frühestmöglicher Rentenbeginn

Bei Neuverträgen ab 2012: frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Manche Verträge erlauben spätere Wahl bis 67 oder 70. Wer früh in Rente will, sollte mit 62 starten — sonst verzichtet er auf Renten-Jahre.

Verzicht auf Wartezeit

Manche Tarife haben eine Wartezeit von z.B. einem Jahr bevor die Hinterbliebenenrente greift. Bei kürzerer Restlebenserwartung (z.B. chronische Krankheit bei Abschluss) kritisch.

Beitragsfreistellung und Wiederinkraftsetzung

Sie müssen jederzeit beitragsfrei stellen können (keine weiteren Einzahlungen), ohne den Vertrag zu kündigen. Wichtig in Krisen — bei Selbstständigen in schlechten Geschäftsjahren oft entscheidend. Wiederinkraftsetzung sollte ohne neue Gesundheitsprüfung möglich sein.

Beitragsdynamik

Jährliche automatische Beitragserhöhung (typisch 3 bis 5 Prozent) für Inflationsausgleich. Muss aussetzbar sein. Achtung: Dynamik nicht über den Förder-Höchstbetrag hinaus, sonst entstehen nicht absetzbare Beiträge.

Vermögensschutz (Hartz-IV-Sicherheit)

Das Rürup-Kapital ist pfändungsgeschützt und wird bei Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe) nicht als Vermögen angerechnet. Für Selbstständige mit Insolvenzrisiko ein wichtiger Schutzmechanismus. Achtung: Nur bis zur Höhe der „angemessenen Altersvorsorge" geschützt — bei sehr großen Volumina kann die Schutzwirkung enden.

Tarif-Wahl + Markt-Realität 2026

Klassische Rürup-Rente: Garantiezins 0,25 Prozent plus Überschussbeteiligung. Sicher, aber niedrige Rendite. Für extrem konservative Anleger oder kurze Restlaufzeit unter 10 Jahren. Anbieter: HUK24, CosmosDirekt, Stuttgarter, Continentale.

Fondsgebundene Rürup-Rente: Beiträge in ETFs oder aktiven Fonds. Renditechancen 4 bis 7 Prozent, kein Garantiezins. Bei Anlagehorizonten 15+ Jahre fast immer die bessere Wahl. Anbieter mit attraktiver Kostenstruktur: LV 1871 RentaMax, Volkswohl Bund, CosmosDirekt RV Basic, Alte Leipziger AL_Fonds.

Hybrid-Rürup: Mischung aus klassischer und fondsgebundener Komponente — der garantierte Teil sichert das Kapital, der Fondsteil bringt Rendite. Beispiele: Allianz BasisrentePerspektive, ERGO Generation Basis.

Marktrealität 2026: Selbstständige sollten unbedingt fondsgebunden wählen, weil die Anspardauer typisch 20 bis 30 Jahre beträgt. Klassische Tarife sind 2026 kaum noch konkurrenzfähig — selbst mit Überschuss kommen Renditen selten über 2 bis 2,5 Prozent.

KSK-Sonderfall: Künstler in der Künstlersozialkasse (KSK) sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (Sonderfall) — können also auch Riester nutzen. Rürup ist zusätzlich möglich und durch die Pflichtbeiträge nicht ausgeschlossen. KSK-Mitglieder profitieren vom „doppelten" Vorsorgeansatz: Riester (Zulagen) und Rürup (Steuerersparnis).

Wann lohnt es sich (nicht)?

Rürup lohnt sich für:

  • Selbstständige ohne Pflichtmitgliedschaft (einzige geförderte Vorsorge)

  • Gutverdiener mit Grenzsteuersatz über 35 Prozent (ETF-Sparplan plus Rürup als Mischung)

  • Personen mit hohem Insolvenzrisiko (Pfändungsschutz)

  • Anleger mit Anlagehorizont 15+ Jahre

  • Personen mit Disziplin-Bedarf (Kapital ist gebunden)


Rürup lohnt sich nicht für:
  • Personen mit niedrigem Grenzsteuersatz (unter 25 Prozent) — Steuerersparnis zu gering

  • Anleger mit hohem Flexibilitäts-Bedarf (kein Notzugriff)

  • Singles ohne Erbinteresse, die später Kapital wollen (keine Kapitalauszahlung)

  • Sehr kurze Restlebenszeit (Verrentung lohnt sich nicht)

  • Berufseinsteiger ohne hohes Einkommen (ETF-Sparplan dominiert)


Vor dem Abschluss: Vertrag KI-prüfen

Altverträge sind oft mit hohen Verwaltungskosten und schwachen Rentenfaktoren belastet. Trotzdem: Rürup-Verträge können Sie nicht kündigen — nur beitragsfrei stellen. Unsere KI-Vertragsanalyse prüft Effektivkosten, garantierten Rentenfaktor, Beitragsdynamik, Hinterbliebenenschutz und Rentengarantiezeit. Bei Altverträgen mit hohen Kosten lautet die Empfehlung oft: beitragsfrei stellen und parallel einen neuen, günstigeren Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Achtung: Die alten Steuerersparnisse aus den Vorjahren bleiben unberührt — Sie müssen nichts zurückzahlen, der Vertrag ruht einfach. Lassen Sie den Bestand prüfen, bevor Sie entscheiden.

Häufige Fragen

Ist Rürup das gleiche wie die Basis-Rente?#
Ja, beide Begriffe sind synonym. Offiziell heißt sie Basis-Rente, umgangssprachlich wird sie nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannt, der das Konzept 2005 mitgestaltet hat. Beide Bezeichnungen meinen exakt das gleiche Produkt — die staatlich geförderte Altersvorsorge der ersten Säule, primär für Selbstständige und Gutverdiener, mit hoher steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge und nachgelagerter Besteuerung der Rente.
Wie viel kann ich 2026 maximal absetzen?#
Bis zu 27.566 € pro Jahr bei Einzelveranlagung und 55.132 € bei Zusammenveranlagung sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt das eine Steuerersparnis von bis zu 11.578 € (Single) bzw. 23.155 € (Ehepaar). Achtung bei Angestellten: Der Höchstbetrag wird um die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gemindert. Selbstständige ohne Pflichtversicherung können den vollen Betrag nutzen.
Kann ich die Rürup-Rente vorzeitig kündigen?#
Nein, kein Rückkauf möglich. Sie können den Vertrag nur beitragsfrei stellen (keine weiteren Einzahlungen). Das angesparte Kapital bleibt gebunden bis zur Verrentung — frühestens ab 62 Jahren bei Neuverträgen ab 2012. Auch eine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Dafür ist das Kapital pfändungsgeschützt und insolvenzfest. Wer eine Rürup-Rente abschließt, geht eine sehr langfristige Verpflichtung ein — das sollte gut überlegt sein.
Was passiert mit der Rürup-Rente bei meinem Tod?#
Ohne Zusatzbaustein: Das Kapital verfällt komplett zugunsten der Versichertengemeinschaft — Erben gehen leer aus. Mit Hinterbliebenenrente: Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner erhält eine lebenslange Rente. Kinder, unverheiratete Lebensgefährten oder andere Verwandte sind nicht hinterbliebenenfähig. Wichtige Ergänzung: Rentengarantiezeit (z.B. 10 Jahre) — bei Tod kurz nach Rentenbeginn zahlt der Versicherer die Rente an die Erben weiter für die Garantiezeit.
Wie hoch wird meine Rürup-Rente später sein?#
Bei 30 Jahren Einzahlung von 200 €/Monat (= 72.000 € Eigenbeitrag, durch Steuerersparnis effektiv 40.000 bis 45.000 € Netto-Aufwand) liegt die garantierte Rente meist bei 250 bis 350 € pro Monat. Mit Überschussbeteiligung oder fondsgebundener Anlage bei guter Performance: 400 bis 600 € pro Monat. Bei höheren Beiträgen (z.B. 500 €/Monat für 25 Jahre = 150.000 €) entsprechend mehr. Wichtig: starker Inflationsschutz fehlt — Dynamik unbedingt einbauen.
Rürup vs. ETF — was ist 2026 besser?#
Bei hohem Grenzsteuersatz über 35 Prozent und langem Horizont gewinnt Rürup durch die Steuerersparnis. Beispiel 42 Prozent Grenzsteuersatz: Eingezahlter Euro kostet effektiv nur 58 Cent — Sofort-Rendite von 72 Prozent. Das schafft kein ETF. Bei niedrigem Steuersatz und Flexibilitäts-Bedarf gewinnt ETF: Kapital ist verfügbar, vererbbar, anpassbar. Optimal: Mischung. Selbstständige zahlen Rürup bis zur Höhe ihres Grenzsteuersatzes, der Rest geht in ETF-Sparplan. Beide Bausteine ergänzen sich.
Selbstständige in der Künstlersozialkasse — Rürup sinnvoll?#
Ja, sogar besonders. KSK-Mitglieder sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und können daher zusätzlich auch Riester nutzen. Rürup ist zusätzlich möglich und durch die Pflichtbeiträge nicht ausgeschlossen — der Förder-Höchstbetrag wird allerdings um die geleisteten Pflichtbeiträge gemindert. KSK-Mitglieder profitieren vom doppelten Vorsorgeansatz: Riester (Zulagen für Familien) und Rürup (Steuerersparnis bei höherem Einkommen). Wichtig bei Aufgabe der KSK-Mitgliedschaft prüfen — der Förder-Höchstbetrag steigt dann.
Was bedeutet 100-Prozent-Abzugsfähigkeit seit 2023?#
Bis 2022 wurden die Rürup-Beiträge schrittweise als Sonderausgaben anerkannt: 2019 88 Prozent, 2020 90 Prozent, 2021 92 Prozent, 2022 94 Prozent. Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge absetzbar (bis zum Höchstbetrag). Das bedeutet: Bei einem Beitrag von 10.000 € im Jahr 2026 werden komplett 10.000 € als Sonderausgaben anerkannt — bei 42 Prozent Grenzsteuersatz also 4.200 € Steuerersparnis. Diese Vollabzugsfähigkeit macht Rürup steuerlich extrem attraktiv.
Ist das Rürup-Kapital wirklich Hartz-IV-sicher?#
Ja, in den meisten Fällen. Das angesparte Kapital ist pfändungsgeschützt und wird bei Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe) nicht als Vermögen angerechnet. Auch in der Privatinsolvenz ist es geschützt. Achtung: Nur bis zur Höhe der „angemessenen Altersvorsorge“ — bei sehr großen Volumina (mehrere hunderttausend Euro) kann die Schutzwirkung enden. Für Selbstständige mit Insolvenzrisiko trotzdem ein wichtiger Mechanismus, um einen Notgroschen für den Ruhestand zu sichern. ETF-Depots haben keinen vergleichbaren Schutz.
Soll ich meinen alten Rürup-Vertrag prüfen lassen?#
Unbedingt. Altverträge sind oft mit hohen Verwaltungskosten (über 1,5 Prozent Effektivkosten) und schwachen Rentenfaktoren belastet. Da Rürup nicht kündbar ist, lautet die Empfehlung bei schlechten Altverträgen meist: beitragsfrei stellen und parallel einen neuen, günstigeren Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. Die alten Steuerersparnisse aus den Vorjahren bleiben unberührt — Sie müssen nichts zurückzahlen. Unsere KI-Vertragsanalyse prüft Effektivkosten, garantierten Rentenfaktor, Beitragsdynamik, Hinterbliebenenschutz und Rentengarantiezeit. Erst nach der Analyse entscheiden, ob neu, alt oder Doppel-Strategie.
Redaktionell geprüft von der VertragLotse-Redaktion
Zuletzt aktualisiert:
Sorgfältig recherchiert · Quellen verifiziert

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