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Datenschutzerklärung prüfen lassen

Unsere KI prüft Ihre Datenschutzerklärung auf Vollständigkeit der DSGVO-Pflichtangaben, korrekte Rechtsgrundlagen und fehlende Drittanbieter-Hinweise.

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Was wird geprüft?

DSGVO-Compliance

Datenschutzerklärung, Cookie-Consent, AVV-Vollständigkeit

Daten & DSGVO

AVV-Pflichtpunkte, Subprozessoren, Löschfristen, Datenschutz

Formalia-Check

Pflichtangaben, formelle Anforderungen, Vollständigkeit

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was eine Website-Datenschutzerklärung leisten muss

Die Datenschutzerklärung einer Website ist kein Vertrag, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht gegenüber den Besuchern. Sie erfüllt vor allem die Artikel 13 und 14 DSGVO und muss in präziser, transparenter und verständlicher Sprache offenlegen, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet. Typische Bestandteile sind:

  • Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter mit Kontaktdaten (Art. 13 Abs. 1 DSGVO)
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen jeder Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
  • Empfänger und Drittlandtransfers, etwa Hosting, Newsletter-Tools oder Analyse-Dienste
  • Speicherdauer der jeweiligen Daten
  • Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde)
  • Hinweise zu Cookies, Tracking und Reichweitenmessung nach Paragraf 25 TDDDG (früher TTDSG)
Wer ein solches Dokument von einem Dienstleister, einer Agentur oder als Muster erhält, sollte es vor der Veröffentlichung prüfen lassen, denn die Verantwortung trägt allein der Seitenbetreiber.

Häufige Fehlerquellen und Risiko-Klauseln

Gerade bei kopierten Mustern entstehen Lücken, die abmahnfähig oder bußgeldrelevant sein können. Besonders häufig:

  • Falsche Rechtsgrundlage: Tracking-Cookies werden auf das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) gestützt, obwohl nach Paragraf 25 TDDDG eine aktive Einwilligung nötig ist.
  • Veraltete Gesetzesverweise: Bezug auf das BDSG-alt oder die EG-Datenschutzrichtlinie statt DSGVO und TDDDG.
  • Nicht genannte Dienste: Google Analytics, Meta-Pixel, Schriftarten oder Maps werden eingesetzt, aber in der Erklärung verschwiegen.
  • Fehlender US-Transfer-Hinweis: Datenübermittlung in Drittländer ohne Verweis auf Standardvertragsklauseln oder das EU-US Data Privacy Framework (Art. 44 ff. DSGVO).
  • Pauschale Speicherdauern wie „solange erforderlich" ohne konkrete Frist.
  • Platzhalter wie „Muster GmbH" oder leere eckige Klammern, die im Live-Dokument stehen geblieben sind.

Worauf Sie konkret achten sollten

Prüfen Sie das Dokument gegen die tatsächlich auf Ihrer Seite eingesetzte Technik. Hilfreiche Prüfpunkte:

  • Stimmen alle aufgeführten Dienste mit den real geladenen Skripten und Cookies überein?
  • Ist für jede Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage benannt?
  • Wird das Widerspruchs- und Widerrufsrecht klar erklärt, inklusive funktionierendem Cookie-Banner-Bezug?
  • Sind Kontaktdaten des Verantwortlichen vollständig und korrekt?
  • Existiert ein Verweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde?
  • Ist das Dokument leicht auffindbar und ohne vorherige Einwilligung erreichbar?
Praxis-Tipp: Eine Datenschutzerklärung ist nie „fertig". Bei jedem neuen Tool, Plugin oder Newsletter-Dienst muss sie angepasst werden. Ein veraltetes Dokument schützt nicht, sondern dokumentiert sogar die Lücke.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse von VertragLotse prüft Ihre Datenschutzerklärung in Sekunden auf fehlende Pflichtangaben, veraltete Verweise und riskante Formulierungen.

Kritische Klauseln im DSE

Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Datenschutzerklärung enthalten?
Erforderlich sind u. a. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte und Hinweis auf Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
Was droht bei einer fehlerhaften Datenschutzerklärung?
Neben DSGVO-Bußgeldern (bis zu 4 % des Jahresumsatzes) können fehlerhafte Datenschutzerklärungen auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

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