Datenschutzerklärung prüfen lassen
Unsere KI prüft Ihre Datenschutzerklärung auf Vollständigkeit der DSGVO-Pflichtangaben, korrekte Rechtsgrundlagen und fehlende Drittanbieter-Hinweise.
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Was wird geprüft?
DSGVO-Compliance
Datenschutzerklärung, Cookie-Consent, AVV-Vollständigkeit
Daten & DSGVO
AVV-Pflichtpunkte, Subprozessoren, Löschfristen, Datenschutz
Formalia-Check
Pflichtangaben, formelle Anforderungen, Vollständigkeit
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was eine Website-Datenschutzerklärung leisten muss
Die Datenschutzerklärung einer Website ist kein Vertrag, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht gegenüber den Besuchern. Sie erfüllt vor allem die Artikel 13 und 14 DSGVO und muss in präziser, transparenter und verständlicher Sprache offenlegen, wer welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet. Typische Bestandteile sind:
- Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter mit Kontaktdaten (Art. 13 Abs. 1 DSGVO)
- Zwecke und Rechtsgrundlagen jeder Verarbeitung (Art. 6 DSGVO)
- Empfänger und Drittlandtransfers, etwa Hosting, Newsletter-Tools oder Analyse-Dienste
- Speicherdauer der jeweiligen Daten
- Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde)
- Hinweise zu Cookies, Tracking und Reichweitenmessung nach Paragraf 25 TDDDG (früher TTDSG)
Häufige Fehlerquellen und Risiko-Klauseln
Gerade bei kopierten Mustern entstehen Lücken, die abmahnfähig oder bußgeldrelevant sein können. Besonders häufig:
- Falsche Rechtsgrundlage: Tracking-Cookies werden auf das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) gestützt, obwohl nach Paragraf 25 TDDDG eine aktive Einwilligung nötig ist.
- Veraltete Gesetzesverweise: Bezug auf das BDSG-alt oder die EG-Datenschutzrichtlinie statt DSGVO und TDDDG.
- Nicht genannte Dienste: Google Analytics, Meta-Pixel, Schriftarten oder Maps werden eingesetzt, aber in der Erklärung verschwiegen.
- Fehlender US-Transfer-Hinweis: Datenübermittlung in Drittländer ohne Verweis auf Standardvertragsklauseln oder das EU-US Data Privacy Framework (Art. 44 ff. DSGVO).
- Pauschale Speicherdauern wie „solange erforderlich" ohne konkrete Frist.
- Platzhalter wie „Muster GmbH" oder leere eckige Klammern, die im Live-Dokument stehen geblieben sind.
Worauf Sie konkret achten sollten
Prüfen Sie das Dokument gegen die tatsächlich auf Ihrer Seite eingesetzte Technik. Hilfreiche Prüfpunkte:
- Stimmen alle aufgeführten Dienste mit den real geladenen Skripten und Cookies überein?
- Ist für jede Verarbeitung eine passende Rechtsgrundlage benannt?
- Wird das Widerspruchs- und Widerrufsrecht klar erklärt, inklusive funktionierendem Cookie-Banner-Bezug?
- Sind Kontaktdaten des Verantwortlichen vollständig und korrekt?
- Existiert ein Verweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde?
- Ist das Dokument leicht auffindbar und ohne vorherige Einwilligung erreichbar?
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse von VertragLotse prüft Ihre Datenschutzerklärung in Sekunden auf fehlende Pflichtangaben, veraltete Verweise und riskante Formulierungen.
Kritische Klauseln im DSE
Einwilligungsklausel (DSGVO)
Datenschutzrechtliche Einwilligung muss freiwillig, informiert, bestimmt und unmissverständlich sein (Art. 7 DSGVO).
Aufbewahrungsfristen
Gesetzliche und vertragliche Fristen zur Datenspeicherung. Nach Ablauf müssen Daten gelöscht werden (Art. 17 DSGVO).
Recht auf Löschung / Vergessenwerden
Art. 17 DSGVO gibt Betroffenen das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten.
Drittlandtransfer (DSGVO)
Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/EWR. Erfordert Angemessenheitsbeschluss oder SCC.
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Datenschutzerklärung enthalten?
Was droht bei einer fehlerhaften Datenschutzerklärung?
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