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Distributions- / Händlervertrag prüfen lassen

Unsere KI analysiert Ihren Distributionsvertrag auf faire Gebietsregelungen, angemessene Mindestabnahmen und kartellrechtliche Konformität.

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Was wird geprüft?

Laufzeit & Kündigung

Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung

Beschränkungen & Verbote

Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte, Untervermietung, Haustiere

Leistung & Abnahme

Leistungspflichten, Scope, Abnahme, SLA

Zahlung & Verzug

Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was einen Distributions- bzw. Händlervertrag ausmacht

Ein Distributions- oder Händlervertrag regelt die dauerhafte Geschäftsbeziehung zwischen Hersteller (oder Lieferant) und einem rechtlich selbstständigen Vertriebshändler, der die Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterverkauft. Anders als der Handelsvertreter (Paragraf 84 ff. HGB) trägt der Händler das Absatzrisiko selbst. Typische Bestandteile sind:

  • Vertragsgebiet und Sortiment (welche Produkte, welche Region)
  • Exklusivität (Allein- oder selektiver Vertrieb)
  • Mindestabnahmemengen und Umsatzziele
  • Preis- und Lieferbedingungen, oft mit Bezug auf separate AGB des Lieferanten
  • Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen
  • Pflichten zu Marketing, Lagerhaltung und After-Sales
Da es sich um einen reinen B2B-Vertrag handelt, gilt weitgehende Vertragsfreiheit. Die AGB-Inhaltskontrolle nach Paragraf 307 ff. BGB ist abgeschwächt, greift aber bei vorformulierten Klauseln weiterhin im Kern.

Häufige Risiko-Klauseln und Fehlerquellen

Gerade in Vertriebsverträgen verstecken sich Klauseln, die einseitig den stärkeren Partner begünstigen:

  • Mindestabnahme mit Take-or-Pay: Verpflichtungen, eine Menge auch bei ausbleibendem Absatz zu bezahlen, können existenzgefährdend sein.
  • Kartellrechtliche Fallstricke: Feste Wiederverkaufspreise (Preisbindung) sind nach Paragraf 1 GWB und Artikel 101 AEUV grundsätzlich unzulässig. Auch unverhältnismäßige Wettbewerbsverbote oder absoluter Gebietsschutz können nichtig sein.
  • Einseitige Änderungsvorbehalte bei Preisen, Sortiment oder Konditionen ohne sachlichen Anlass.
  • Haftungsfreizeichnung: Vollständige Haftungsausschlüsse scheitern an Paragraf 309 Nr. 7 BGB (Körperschäden, grobes Verschulden) - dieser Maßstab strahlt über Paragraf 307 BGB auch in den B2B-Bereich aus.
  • Verkürzte Gewährleistung: Eine Verkürzung der zweijährigen Frist (Paragraf 438 BGB) ist unter Unternehmern möglich, aber Grenzen bestehen.
  • Kündigungsfristen: Bei Dauerschuldverhältnissen muss dem Händler eine Auslaufzeit bleiben, um Investitionen und Lagerbestände abzubauen. Eine analoge Ausgleichszahlung wie der Handelsvertreterausgleich (Paragraf 89b HGB) kann bei enger Eingliederung infrage kommen.

Worauf Sie konkret achten sollten

  • Exklusivität prüfen: Ist sie gegenseitig? Darf der Lieferant parallel direkt verkaufen?
  • Mindestmengen realistisch ansetzen und an objektive Marktbedingungen koppeln.
  • Lagerrücknahme und Restbestände bei Vertragsende vertraglich klären.
  • Marken- und Nutzungsrechte: Was darf der Händler nach Vertragsende noch verwenden?
  • Datenschutz (DSGVO) bei gemeinsamer Kundendatennutzung sauber regeln.
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Verträgen festlegen.
Praxis-Tipp: Der häufigste Fehler ist, Kündigungs- und Auslaufregelungen zu unterschätzen. Wer hohe Investitionen in Lager, Schulungen oder Marketing tätigt, sollte angemessene Mindestlaufzeiten und Übergangsfristen verlangen - sonst droht ein abruptes Vertragsende mit unverkäuflichen Beständen.

Diese Hinweise sind allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse von VertragLotse prüft Ihren Distributionsvertrag in Sekunden auf solche Risiko-Klauseln und liefert eine strukturierte Bewertung.

Kritische Klauseln im Distribution

Häufige Fragen

Was prüft die KI beim Distributionsvertrag?
Geprüft werden Gebietsschutz, Exklusivität, Mindestabnahmepflichten, Preisbindungsverbote, Laufzeit, Kündigungsregelungen und Einhaltung kartellrechtlicher Vorgaben.
Welche kartellrechtlichen Risiken gibt es?
Vertikale Preisbindung, übermäßige Gebietsbeschränkungen und Wettbewerbsverbote können kartellrechtlich problematisch sein und im schlimmsten Fall zur Nichtigkeit führen.

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