Freelancer- / Subunternehmervertrag prüfen lassen
Ihren Freelancer-Vertrag prüfen lassen — unsere KI analysiert Scheinselbständigkeitsrisiken, IP-Rechte, Haftung und Kündigungsklauseln.
Jetzt Freelancer prüfen
PDF hochladen - KI-Analyse in Sekunden - Risikobewertung erhalten
Einzelanalyse ab 2,99 € · Mit Abo oder Coin-Paket günstiger
Was wird geprüft?
Leistung & Abnahme
Leistungspflichten, Scope, Abnahme, SLA
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Haftung & Gewährleistung
Haftungsbegrenzungen, Gewährleistung, Schadensersatz
Beschränkungen & Verbote
Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte, Untervermietung, Haustiere
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was einen Freelancer-Vertrag ausmacht
Der Freelancer- oder Subunternehmervertrag (auch Dienst- oder Werkvertrag genannt) regelt die Zusammenarbeit zwischen einem selbstständigen Auftragnehmer und einem Auftraggeber auf B2B-Ebene. Anders als beim Arbeitsvertrag besteht hier kein Weisungs- und Eingliederungsverhältnis – genau das macht die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit zum zentralen Thema. Typische Klauseln betreffen den Leistungsumfang (Scope), Vergütung und Zahlungsziele, Haftung und Gewährleistung, Rechte an Arbeitsergebnissen sowie Geheimhaltung. Ob es sich rechtlich um einen Dienstvertrag (Paragraf 611 BGB, Tätigkeit geschuldet) oder einen Werkvertrag (Paragraf 631 BGB, Erfolg geschuldet) handelt, entscheidet darüber, ob ein Mangelrecht und eine Abnahme greifen – ein Unterschied, der bei Streit über die Bezahlung schnell wichtig wird.
Die häufigsten Risiko-Klauseln
Bei Freelancer-Verträgen lohnt ein besonders kritischer Blick auf folgende Punkte:
- Scheinselbstständigkeitsfallen: Feste Arbeitszeiten, Anwesenheitspflicht, Eingliederung in betriebliche Abläufe oder ein Tätigkeitsverbot für andere Auftraggeber sind Indizien, die eine Statusprüfung der Deutschen Rentenversicherung (Paragraf 7 SGB IV) auslösen können. Folge: Nachforderung von Sozialbeiträgen für bis zu vier Jahre.
- Unbegrenzte Haftung und Vertragsstrafen: Klauseln, die die Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit ohne Deckelung vorsehen oder hohe Vertragsstrafen festlegen, sind besonders riskant. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen sie der Inhaltskontrolle nach Paragraf 307 BGB und können unwirksam sein – verlassen sollte man sich darauf aber nicht.
- Umfassende Rechteübertragung: Formulierungen wie „alle Rechte gehen vollständig über" übertragen oft mehr Nutzungsrechte am Werk, als angemessen vergütet wird. Das deutsche Urheberrecht kennt zudem keine vollständige Übertragung des Urheberrechts selbst, nur Nutzungsrechte.
- Lange Bindung und Wettbewerbsverbote: Nachvertragliche Konkurrenzverbote ohne Karenzentschädigung oder lange Mindestlaufzeiten engen die unternehmerische Freiheit unangemessen ein.
Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten
Prüfen Sie konkret, ob der Vertrag Ihre Selbstständigkeit wahrt: keine Eingliederung, freie Zeiteinteilung, eigenes Unternehmerrisiko und idealerweise mehrere Auftraggeber. Achten Sie auf eine Haftungsbegrenzung – etwa Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie eine summenmäßige Deckelung pro Schadensfall. Beim Geld zählen klare Zahlungsziele, Regelungen zu Verzugszinsen und zur Behandlung von Mehraufwand. Klären Sie, welche Nutzungsrechte tatsächlich übergehen, ob diese erst nach vollständiger Zahlung wirksam werden und ob Sie Arbeiten als Referenz nutzen dürfen. Prüfen Sie außerdem Kündigungsfristen und Regelungen zur Schlussrechnung bei vorzeitiger Beendigung.
Praxis-Tipp
Ein klassischer Fehler ist, einen vom Auftraggeber vorgelegten Standardvertrag ungeprüft zu unterschreiben – diese Vorlagen sind regelmäßig einseitig zugunsten des Auftraggebers formuliert. Vereinbaren Sie ergänzend immer eine schriftliche Leistungsbeschreibung, damit später kein Streit über den geschuldeten Umfang entsteht.
Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse von VertragLotse liest Ihren Freelancer-Vertrag in Sekunden, markiert kritische Klauseln nach Risiko und liefert verständliche Erklärungen – damit Sie vor der Unterschrift wissen, worauf Sie sich einlassen.
Kritische Klauseln im Freelancer
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Verbietet Tätigkeit bei Konkurrenten nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Nur wirksam mit Karenzentschädigung.
Vertragsstrafenklausel
Festgelegte Strafe bei Vertragsverletzung. In AGB gegenüber Verbrauchern oft unwirksam, muss verhältnismäßig sein.
Haftungsbegrenzungsklausel
Beschränkt die Haftung auf bestimmte Beträge oder Schadensarten. Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden.
Freistellungsklausel
Verpflichtet eine Partei, die andere von Ansprüchen Dritter freizustellen. Kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen.
IP-Rechte / Nutzungsrechte Software
Regelt wem die Rechte an entwickelter Software gehören. Ohne klare Regelung gilt: Entwickler behält Urheberrecht.
Abtretungsverbot
Verbietet die Übertragung von Vertragsrechten an Dritte. In AGB gegenüber Verbrauchern oft unwirksam.
Konventionalstrafe im NDA
Festgelegte Strafe bei Verletzung der Geheimhaltung. Muss verhältnismäßig sein, kann bei Gericht herabgesetzt werden.
Scheinselbständigkeitsrisiko
Freelancer-Verträge müssen echte Selbständigkeit gewährleisten. Weisungsgebundenheit und Eingliederung sind Indizien für Scheinselbständigkeit.
Datenschutzklausel im Vertrag
Verweist auf die Datenschutzpflichten der Parteien. Muss bei Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden.
Werkvertrag vs. Dienstvertrag
Werkvertrag: Erfolg geschuldet (Abnahme). Dienstvertrag: nur Tätigkeit geschuldet. Die Einordnung bestimmt Haftung und Gewährleistung.
Häufige Fragen
Woran erkennt man Scheinselbständigkeit?
Bereit, Ihren Freelancer prüfen zu lassen?
Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie sofort eine detaillierte Risikoanalyse.
Jetzt Freelancer prüfen