Lieferantenvertrag / Rahmenvertrag prüfen lassen
Ihren Lieferantenvertrag prüfen lassen — unsere KI analysiert Lieferbedingungen, Gewährleistungsfristen, Haftungsregelungen und Preisanpassungsklauseln.
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Was wird geprüft?
Leistung & Abnahme
Leistungspflichten, Scope, Abnahme, SLA
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Haftung & Gewährleistung
Haftungsbegrenzungen, Gewährleistung, Schadensersatz
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Gerichtsstand & Rechtswahl
Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlichtung, Schiedsklauseln
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was einen Lieferanten- und Rahmenvertrag ausmacht
Der Lieferanten- oder Rahmenvertrag ist das Rückgrat dauerhafter B2B-Geschäftsbeziehungen. Anders als ein einzelner Kaufvertrag regelt er nicht eine konkrete Lieferung, sondern die wiederkehrenden Bedingungen für eine Vielzahl künftiger Einzelabrufe. Der Rahmenvertrag legt die Spielregeln fest, die konkreten Mengen und Termine ergeben sich später aus Bestellungen oder Lieferabrufen.
Typische Bestandteile sind:
- Leistungsumfang und Spezifikationen (Qualität, Normen, technische Zeichnungen)
- Preise, Preisanpassungsklauseln und Zahlungsbedingungen
- Lieferbedingungen (häufig mit Incoterms), Lieferfristen und Abnahmeverpflichtungen
- Gewährleistung, Haftung und Verzugsregelungen
- Laufzeit, Mindestabnahmemengen und Kündigung
Häufige Risiko-Klauseln und Fehlerquellen
Gerade die scheinbar nebensächlichen Klauseln entscheiden im Streitfall über hohe Beträge:
- Haftungsbeschränkungen und Freizeichnungen: Ein vollständiger Haftungsausschluss für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ist auch unter Unternehmern unwirksam. Pauschale Begrenzungen auf den Auftragswert können bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) kippen.
- Gewährleistungsverkürzung: Die gesetzliche Frist von zwei Jahren (Paragraf 438 BGB) wird oft verkürzt. Eine zu knappe Frist oder der Ausschluss der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach Paragraf 377 HGB ist riskant.
- Einseitige Preisanpassung: Klauseln, die dem Lieferanten freie Preiserhöhungen ohne Kündigungsrecht des Abnehmers erlauben, sind oft unangemessen.
- Automatische Verlängerung und lange Kündigungsfristen: Evergreen-Klauseln mit mehrjähriger Bindung und Mindestabnahmemengen können faktische Knebelung bedeuten.
- Eigentumsvorbehalt und Abtretungsverbote, die in der Lieferkette zu Konflikten führen.
Worauf Sie konkret achten sollten
- Geltungsvorrang klären: Rahmenvertrag, Einzelbestellung und beigefügte AGB widersprechen sich oft. Eine klare Rangfolge-Klausel verhindert das gefürchtete "Battle of the Forms".
- Haftung quantifizieren: Prüfen Sie Haftungshöchstgrenzen, Versicherungspflichten und ob Folgeschäden oder entgangener Gewinn ausgeschlossen sind.
- Laufzeit und Ausstieg: Mindestlaufzeit, ordentliche und außerordentliche Kündigung sowie Folgen offener Abrufmengen genau lesen.
- Compliance-Anforderungen: Bei personenbezogenen Daten ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO nötig; Lieferketten- und Sanktionsklauseln gewinnen an Bedeutung.
Diese Hinweise sind allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-gestützte Analyse prüft Ihren Lieferanten- oder Rahmenvertrag in Sekunden, hebt kritische Klauseln hervor und liefert eine erste Einschätzung, bevor Sie unterschreiben.
Kritische Klauseln im Lieferant
Haftungsbegrenzungsklausel
Beschränkt die Haftung auf bestimmte Beträge oder Schadensarten. Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden.
Gewährleistungsausschluss/-begrenzung
Verkürzt oder schließt gesetzliche Gewährleistung aus. Gegenüber Verbrauchern nur begrenzt zulässig.
Freistellungsklausel
Verpflichtet eine Partei, die andere von Ansprüchen Dritter freizustellen. Kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen.
Force-Majeure-Klausel / Höhere Gewalt
Befreit von Leistungspflichten bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Pandemie oder Krieg.
Gewährleistungsfrist
Gesetzlich 2 Jahre bei Neuwaren, kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden. Verkürzung in AGB begrenzt.
Gerichtsstandsklausel
Vereinbart einen bestimmten Gerichtsort. Zwischen Kaufleuten frei vereinbar, gegenüber Verbrauchern eingeschränkt.
Schiedsklausel
Verlagert Streitigkeiten vor ein privates Schiedsgericht. Oft teurer und ohne Berufungsmöglichkeit.
Salvatorische Klausel
Regelt, dass der Rest des Vertrags gültig bleibt, wenn einzelne Klauseln unwirksam sind.
Schriftformklausel
Verlangt, dass Vertragsänderungen schriftlich erfolgen müssen. Schützt vor mündlichen Nebenabreden.
Abtretungsverbot
Verbietet die Übertragung von Vertragsrechten an Dritte. In AGB gegenüber Verbrauchern oft unwirksam.
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